C.C.R. wies die Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Genehmigung von OG 16/2022 zurück

Laut einer Pressemitteilung des rumänischen Verfassungsgerichts (CCR) wurden die Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Verabschiedung von OG 16/2022 am 14. Dezember 2022 zurückgewiesen:

https://www.ccr.ro/comunicat-de-presa-14-decembrie-2022/

Auf diese Weise können die von der Wirtschaft erwarteten Änderungen vom Staatschef verkündet werden, so dass sie vor dem 1. Januar 2023 in Kraft treten können.

In Ermangelung von Gesetzesanpassungen würden die in der Verordnung für den 1. Januar festgelegten Regeln genau so gelten, wie die Regierung sie festgelegt hat.

Wir erinnern Sie kurz an die mit der OG 16/2022 eingeführten Änderungen der Vorschriften, die ab dem 1. Januar 2023 gelten sollen:

  • Das neue System der lokalen Gebäudesteuer wird erst ab 2025 gelten, bis dahin bleibt das derzeitige System unverändert;
  • Die neue Obergrenze von 500.000 Euro für die Mikrosteuerregelung gilt ab dem Einkommen des Jahres 2023 und nicht erst ab dem Einkommen des Jahres 2022;
  • Steuerberatungsunternehmen können in der Kleinstregelung bleiben, unabhängig davon, wie viel sie im Verhältnis zu ihrem Gesamteinkommen mit Steuerberatung verdienen;
  • Ab 2023 werden einige HoReCa-Unternehmen unter bestimmten Bedingungen sowohl Mikro- als auch Körperschaftssteuer schulden;
  • eine wichtige Klarstellung für Dividenden, die auf der Grundlage von Zwischenbilanzen ab 2022 ausgeschüttet werden, nämlich dass die Steuer bei der Regularisierung 2023 nicht erhöht wird;
  • die Verpflichtung der Unternehmen, in ihren Beziehungen zu den Kunden Kartenzahlungen zu akzeptieren, wird auf den Bareinnahmen und nicht auf dem Umsatz basieren.