Mindestausstattung für wohnungen mit niedrigem mehrwertsteuersatz

Im Amtsblatt mit der Nummer 1107 vom 17. November 2022 wurde das Gesetz Nr. 301 vom 15. November 2022 zur Verabschiedung der OUG Nr. 31/2019 über die Gewährung einiger Steuererleichterungen und zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung, zur Vervollständigung der OUG Nr. 11/2018 zur Verabschiedung einiger Haushaltsmaßnahmen und zur Änderung des Rahmengesetzes Nr. 153/2017 über die Gehälter des aus öffentlichen Mitteln bezahlten Personals veröffentlicht.

Genehmigung der Dringlichkeitsverordnung der Regierung (OUG) Nr. 31 vom 14. Mai 2019 über die Gewährung einiger Steuererleichterungen und zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Steuergesetzgebung, zur Ergänzung der Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 11/2018 zur Verabschiedung einiger Haushaltsmaßnahmen und zur Änderung des Rahmengesetzes Nr. 153/2017 über die Vergütung des Personals, das aus öffentlichen Mitteln bezahlt wird, veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, Nr. 403 vom 23. Mai 2019, mit folgender Ergänzung:

Zu Artikel 6 wird vor Punkt 1 ein neuer Punkt mit folgendem Inhalt hinzugefügt:

„Zu Artikel 266 Absatz 1 wird nach Punkt 16 ein neuer Punkt, Punkt 161, mit folgendem Inhalt hinzugefügt:

Artikel 266: Bedeutung bestimmter Begriffe und Ausdrücke

(1) Im Sinne des vorliegenden Titels haben die folgenden Begriffe und Ausdrücke die folgende Bedeutung:

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[Auszug aus OUG 31/2019]

 

«161. Wohnungen, die zum Zeitpunkt der Übergabe als solche bewohnt werden können, sind Wohnungen, die zum Zeitpunkt der Übergabe die folgenden Bedingungen erfüllen: ihre Eigentümer haben freien individuellen Zugang zu dem bewohnbaren Raum, ohne den Besitz und die ausschließliche Nutzung des Raumes einer anderen Person oder Familie zu stören; sie haben Zugang zu Elektrizität und Trinkwasser, kontrollierte Entsorgung von Abwasser und Hausmüll; für die Anwendung von Artikel 291 Absatz 3 Buchstabe c) zur Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes mindestens aus einem Schlafraum, einem Raum für die Zubereitung von Speisen und einer Sanitäreinrichtung bestehen, unabhängig von der vorhandenen Ausstattung und dem Stand der Fertigstellung zum Zeitpunkt der Lieferung; ».“