Lizenz für Vermittlungsdienste:
Für die Erbringung von Vermittlungsdienstleistungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die in Anhang I der Verordnung aufgeführt sind, ist eine Lizenz erforderlich, sofern der Vermittler von der MAE über ANCEX darüber informiert wurde, dass die betreffenden Güter ganz oder teilweise für einen der in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung genannten Verwendungszwecke bestimmt sind oder bestimmt sein können.
Ist dem Vermittler bekannt, dass die in Anhang I der Verordnung aufgeführten Güter mit doppeltem Verwendungszweck, für die er Vermittlungsdienste anbietet, ganz oder teilweise für einen der in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung genannten Verwendungszwecke bestimmt sind, so ist er verpflichtet, dies der MAE über die ANCEX mitzuteilen, die darüber entscheidet, ob es angemessen ist, eine Genehmigung für die betreffenden Vermittlungsdienste zu verlangen.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für den Fall, dass der Vermittler Grund zu der Annahme hat, dass die Güter mit doppeltem Verwendungszweck ganz oder teilweise für einen der in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung genannten Verwendungszwecke bestimmt sind oder bestimmt sein können.
Die Gültigkeit der Lizenzen für Vermittlungsdienste beträgt höchstens ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum.
Lizenz für die Erbringung von technischer Hilfe:
Für die Erbringung von technischer Hilfe für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die in Anhang I der Verordnung aufgeführt sind, ist eine Genehmigung erforderlich, wenn der Erbringer der technischen Hilfe von der MAE über ANCEX darüber informiert wurde, dass die betreffenden Güter ganz oder teilweise für einen der in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung genannten Verwendungszwecke bestimmt sind oder bestimmt sein können.
Ist dem Dienstleistungserbringer bekannt, dass die in Anhang I der Verordnung aufgeführten Güter mit doppeltem Verwendungszweck, für die er technische Hilfe leistet, ganz oder teilweise für einen der in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung genannten Verwendungszwecke bestimmt sind, so ist er verpflichtet, dies der MAE über die ANCEX mitzuteilen, die darüber entscheidet, ob für die betreffenden Dienstleistungen der technischen Hilfe eine Genehmigung erforderlich ist.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für den Fall, dass der Erbringer der technischen Hilfe Grund zu der Annahme hat, dass die Güter mit doppeltem Verwendungszweck ganz oder teilweise für einen der in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung genannten Verwendungszwecke bestimmt sind oder bestimmt sein können.
Die Gültigkeitsdauer der Lizenzen für technische Hilfe beträgt höchstens ein Jahr ab dem Tag ihrer Erteilung.
Lizenz für Transit:
Für die Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, die nicht aus der Union stammen und in Anhang I der Verordnung aufgeführt sind, kann die MAE über die ANCEX unter den in Artikel 7 der Verordnung genannten Bedingungen eine Genehmigungspflicht vorschreiben.
Die MAE kann über die ANCEX nach vorheriger Stellungnahme des Interinstitutionellen Rates beschließen, die Durchfuhr der in Anhang I der Verordnung aufgeführten Güter mit doppeltem Verwendungszweck aus Drittländern zu verbieten, wenn diese Güter ganz oder teilweise für Verwendungszwecke im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung bestimmt sind oder bestimmt sein können, und zwar auf der Grundlage fundierter Informationen über die Endverwendung und den Endverwender, die von Einrichtungen, die nachrichtendienstliche Tätigkeiten ausüben, von anderen nationalen Behörden mit Zuständigkeit für die Ausfuhrkontrolle oder von Behörden anderer Staaten vorgelegt werden.
Die Transitlizenz ist höchstens 90 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig, wobei in begründeten Fällen eine Verlängerung um bis zu maximal 30 Tage möglich ist.
Internationale Einfuhrbescheinigung und Lieferkontrollbescheinigung:
Das MAE stellt über die ANCEX auf Antrag für die Einfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, die in Anhang I der Verordnung aufgeführt sind, die internationale Einfuhrbescheinigung, die Lieferkontrollbescheinigung oder andere gleichwertige Dokumente aus, die von der zuständigen Behörde des Landes des Ausführers verlangt werden.
Um bestimmte Fragen zu klären, kann die MAE über ANCEX vom Anmelder Belege anfordern.
Die internationale Einfuhrbescheinigung wird vom MAE über ANCEX innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen ausgestellt.
Die Bescheinigung kann von den Behörden des Ausfuhrlandes im Rahmen der Vorausfuhrverfahren zugunsten der angegebenen Person verwendet werden und darf nicht auf eine andere Person übertragen werden.
Die Ausstellung der internationalen Einfuhrbescheinigung für nukleare Güter mit doppeltem Verwendungszweck ist an die Bedingung geknüpft, dass der Antragsteller eine von der Nationalen Kommission für die Kontrolle nuklearer Tätigkeiten ausgestellte Einfuhrgenehmigung vorlegt.
Der Antragsteller teilt der MAE über ANCEX alle Änderungen der in der internationalen Einfuhrbescheinigung enthaltenen Daten innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dem Datum der Änderung mit.
Die internationale Einfuhrbescheinigung verliert ihre Gültigkeit, wenn sie nicht innerhalb von 6 (sechs) Monaten nach dem Ausstellungsdatum bei der zuständigen Behörde des Landes des Ausführers vorgelegt wird.
Erfolgt die Einfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, für die das MAE über ANCEX eine internationale Einfuhrbescheinigung ausgestellt hat, über eine der Zollstellen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so meldet die Person, der die internationale Einfuhrbescheinigung ausgestellt wurde, dem MAE über ANCEX innerhalb von 20 Arbeitstagen nach dem Vorgang die Ankunft dieser Güter im Hoheitsgebiet Rumäniens.
MAE stellt über ANCEX die Lieferkontrollbescheinigung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der vollständigen Unterlagen aus.
Der Antragsteller teilt MAE über ANCEX alle Änderungen der in der Lieferkontrollbescheinigung enthaltenen Daten innerhalb von 10 Arbeitstagen ab dem Datum, an dem die Änderungen eingetreten sind, mit.
Es ist wichtig festzulegen, dass die Ausstellung des Zustellkontrollzertifikats verweigert oder das Zertifikat zurückgezogen werden kann, falls die vom MAE über ANCEX durchgeführten Überprüfungen nicht mit den für die Ausstellung des Dokuments bereitgestellten Daten übereinstimmen.
Die Bedingungen für die Ablehnung der Ausstellung oder den Widerruf eines Lieferkontrollzertifikats durch MAE durch ANCEX werden durch Anwendungsnormen festgelegt.
Wichtige Aspekte betreffend die gewährten Lizenzen:
In besonderen Situationen, die durch die Schwierigkeit bestimmt werden, das Kontrollsystem für den Vorgang durch die natürliche oder juristische Person festzulegen, oder auf ausdrücklichen Wunsch der Zollstelle sowie in anderen in den Durchführungsbestimmungen festgelegten Situationen kann die MAE über ANCEX fachlichen Rat erteilen.
Die Beratung wird von der MAE über ANCEX auf der Grundlage der vom Antragsteller erhaltenen einschlägigen und vollständigen Unterlagen und unter Berücksichtigung der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen durchgeführt.
Das Ersuchen um Beratung wird innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der MAE über ANCEX entschieden, und die ANCEX-Bewertung ist so lange gültig, bis neue Elemente auftauchen, die zu einer erneuten Bewertung führen können.
Die Inhaber oder Begünstigten der Lizenzen sind verpflichtet, der MAE über ANCEX jede Änderung oder Abweichung von den in den Lizenzen eingetragenen Daten mitzuteilen. Diese Änderungen oder Abweichungen sind innerhalb von zehn Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt ihrer Feststellung zu melden, gegebenenfalls zusammen mit einem neuen Lizenzantrag.
Natürliche und juristische Personen sind verpflichtet, in den einschlägigen Geschäftspapieren, die sich auf Güter mit doppeltem Verwendungszweck beziehen, darauf hinzuweisen, dass diese Güter der Ausfuhrkontrollregelung für Güter mit doppeltem Verwendungszweck unterworfen sind. Zu den relevanten Geschäftsunterlagen gehören Verträge, Rechnungen, Auftragsbestätigungen und Versandpapiere.
Die Lizenzen dürfen von ihren Inhabern oder Begünstigten nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie erteilt wurden, und zwar unter den darin festgelegten Bedingungen; sie können nicht übertragen werden.
Das MAE kann über die ANCEX vom Antragsteller weitere Unterlagen anfordern, die es für die Entscheidung über die Erteilung der Lizenz für erforderlich hält.
Die Formblätter für die internationale Einfuhrbescheinigung, die Lieferkontrollbescheinigung und das Ersuchen um Stellungnahme werden in den Durchführungsbestimmungen zu dieser Dringlichkeitsverordnung festgelegt.
Die Exporteure sind verpflichtet, Güter mit doppeltem Verwendungszweck nur bei den zugelassenen Zollstellen anzumelden und zur Zollkontrolle vorzuführen.
Bei der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, die dem Kontrollverfahren nach dieser Dringlichkeitsverordnung unterliegen, nehmen die ermächtigten Zollstellen die Ausfuhranmeldung erst an, nachdem sie das Vorliegen der Genehmigung im elektronischen eLicensing-System überprüft haben.
In den zu Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung vorgesehenen Fällen kann die MAE über die ANCEX die Zollbehörde ersuchen, das Ausfuhrverfahren für einen Zeitraum von höchstens 30 Arbeitstagen auszusetzen oder erforderlichenfalls auf andere Weise zu verhindern, dass Güter mit doppeltem Verwendungszweck die Europäische Union aus dem Hoheitsgebiet des Landes verlassen.
Das Finanzministerium MAE führt über die ANCEX ein Verzeichnis der beantragten Genehmigungen und der natürlichen und juristischen Personen, die sie erhalten haben.
Rechtliche Grundlage:
– Notverordnung 43/2022 über das Kontrollregime von Betrieben mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck;
– Verordnung 821/20-Mai-2021 zur Einführung einer Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlungsdienste, der technischen Hilfe, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Neufassung).