Änderungen an D205 und D207

Im Amtsblatt (Teil I) Nr. 138 vom 10. Februar 2022 wurde die ANAF-Verordnung Nr. 179/2022 zur Genehmigung des Musters und des Inhalts der Formblätter veröffentlicht:

  • 205 „Informationserklärung zur Verrechnungssteuer und zu den Gewinnen/Verlusten aus Kapitalanlagen, zu Einkommensbegünstigten“ und
  • 207 „Informationserklärung zur Quellensteuer / vom Einkommenszahler zu tragende Steuer / steuerbefreite Einkünfte bei gebietsfremden Einkommensempfängern“.

Die Veröffentlichung des zuvor erwähnten normativen Gesetzes war unter den Bedingungen erforderlich, unter denen eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes Nr. 227/2015 aus dem Steuergesetzbuch, durch das Gesetz Nr. 296/2020 und die Regierungsverordnung Nr. 8/2021 vorgenommen wurden .

Wichtige Änderungen von OpANAF 179/2022 sind:

  • Regelung der Steuerregelung für Einkünfte, die von Steuerzahlern erzielt werden, die nicht Inhaber des Eigentumsrechts, früherer Eigentümer oder seine gesetzlichen oder testamentarischen Erben sind, von der Nationalen Behörde für Eigentumsrückerstattung (ANRP), infolge der Kapitalisierung des erworbenen Anspruchsrechts im Zusammenhang mit den Maßnahmen zum Abschluss des Prozesses der Sach- oder gleichwertigen Rückgabe der während des kommunistischen Regimes in Rumänien missbräuchlich übernommenen Gebäude gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr.165/2013;

Im Falle dieser Einnahmen, die zu Artikel 68 ^ 2 und Artikel 114 Absatz (2 Buchstabe k ^ 1) der Abgabenordnung geregelt sind, wird die Einkommenssteuer durch Quellensteuer bei jeder Zahlung von CEC Bank – S.A. durch Anwendung der 10%-Quote auf das Bruttoeinkommen und stellt die Vorauszahlung auf dem Konto der fälligen Jahressteuer, berechnet.

  • Änderung der Abgabefrist für die Formblätter 205 „Informationserklärung zur Verrechnungssteuer und zu den Gewinnen / Verlusten aus Kapitalanlagen, bei Einkommensberechtigten“ und 207 „Informationserklärung zur Verrechnungssteuer / vom Einkommenszahler zu tragende Steuer / steuerbefreite Einkünfte“. gebietsfremde Einkommensempfänger „;

Gemäß den Bestimmungen von Art. 132 Abs. 2 und Art. 231 Abs. 1 aus dem Steuergesetzbuch endet die Abgabefrist für die beiden aussagekräftigen Erklärungen bis zum letzten Februartag des laufenden Jahres für das abgelaufene Jahr.

  • Regelung der Pflicht zur Abgabe des Formblatts 207 „Informationserklärung über die Quellensteuer / vom Einkommenszahler zu tragende Steuer / steuerbefreite Einkünfte bei gebietsfremden Einkommensempfängern“ wird auch von Einkommenszahlern mit Quellensteuerregime, wenn die vom Gebietsfremden geschuldete Steuer vom Einkommenszahler getragen wird, bezahlt;

 Änderung der Bestimmung über die Deklaration ausgeschütteter Dividenden, die bis zum Ende des Jahres, in dem ihre Ausschüttung genehmigt wurde, nicht an Aktionäre oder verbundene Unternehmen gezahlt wurden.

  •  

Folglich wird die Steuer im Zusammenhang mit den ausgeschütteten Dividenden, die jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem ihre Ausschüttung genehmigt wurde, nicht an die Anteilseigner oder assoziierten Unternehmen gezahlt wurden, in der Erklärung für den Zeitraum enthalten, in dem die Ausschüttung der Dividende genehmigt wurde.

  • die Einführung der Bestimmung, nach der die informative Erklärung für steuerfreie Einkünfte auf der Grundlage internationaler Abkommen, denen Rumänien beigetreten ist, ausgefüllt und eingereicht wird.

Wichtigste Änderungen von D205:

  • Änderung des Formblatts 205 „Informationserklärung zur Verrechnungssteuer und zu Gewinnen/Verlusten aus Kapitalanlagen für Begünstigte“ durch Ersetzen des Ausdrucks „Ausgeschüttete Dividenden, davon:“ durch den Ausdruck „Ausgeschüttete Dividenden“ aus Spalte 3, Abschnitt V des Inhaltsverzeichnisses der informativen Erklärung.
  • Änderung der Anleitung zum Ausfüllen des Formulars 205 „Informationsdeklaration über die Verrechnungssteuer und den Gewinn / Verlust aus Kapitalanlagen, Einkommensbegünstigte“, durch:
  • Einführung in den Inhalt der Anweisungen zum Ausfüllen der Bestimmungen über die Einnahmen gemäß Artikel 68 ^ 2 und Artikel 114 Absatz (2 Buchstabe k ^ 1) aus dem Steuergesetzbuch.Bei diesen Einkünften wird die Quellensteuer vom Einkommenszahler im Formblatt 205 deklariert;
  • Änderung der Bestimmung über die Deklaration ausgeschütteter Dividenden, die bis zum Ende des Jahres, in dem ihre Ausschüttung genehmigt wurde, nicht an Aktionäre oder verbundene Unternehmen gezahlt wurden. Folglich wird die Steuer im Zusammenhang mit den ausgeschütteten Dividenden, die jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem ihre Ausschüttung genehmigt wurde, nicht an die Anteilseigner oder assoziierten Unternehmen gezahlt wurden, in der Erklärung für den Zeitraum enthalten, in dem die Ausschüttung der Dividende genehmigt wurde.

Wir weisen darauf hin, dass auf der Website der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) am 9. Februar 2022 das intelligente PDF des Formulars 205 – Informationserklärung über die Quellensteuer und die Erträge/Verluste von Einkommensempfängern veröffentlicht wurde, gemäß OpANAF 179/2022 (gültig ab dem Berichtsjahr 2021).

205 – Informative Erklärung zur Quellensteuer und zu den realisierten Gewinnen / Verlusten für Einkommensbegünstigte – gemäß OpANAF (gültig ab Berichtsjahr 2021) veröffentlicht am 09.02.2022Soft ASoft J

Anhang Validierungen

Schema XSD

Wichtigste Änderungen von D207:

  • Änderung des Formulars 207 „Informative Erklärung zur Quellensteuer / vom Einkommenszahler zu tragende Steuer / steuerbefreite Einkünfte bei gebietsfremden Einkommensempfängern“ durch Einfügen einer separaten Spalte in den Inhalt der informativen Erklärung, um die von der zu tragende Steuer hervorzuheben Einkommenszahler.

 Änderung der Anleitung zum Ausfüllen des Formulars 207 „Informative Erklärung zur Quellensteuer / Einkommensteuerschuldner / steuerbefreite Einkünfte ausländischer Einkommensberechtigter“ durch:

  •  
  • die inhaltliche Einführung der Anweisungen zum Ausfüllen der Bestimmungen über die Verpflichtung zur Einreichung des Formulars auch durch Einkommenszahler mit Quellensteuerregelung, wenn die vom Gebietsfremden geschuldete Steuer vom Einkommenszahler getragen wird;
  • Neudefinition einiger Kategorien steuerpflichtiger Einkünfte aus Rumänien gemäß Titel VI des Steuergesetzbuchs, sowie zur Klärung bestimmter Situationen, die sich bei der Anwendung des zwischen Rumänien und Indien geschlossenen Übereinkommens über die Doppelbesteuerung ergeben, wonach dem Quellenstaat das Recht eingeräumt wird, bestimmte Arten von Einkünften aus der Erbringung von Dienstleistungen zu besteuern;
  • Änderung der Bestimmung über die Dividendenerklärung, die bis zum Ende des Jahres, in dem ihre Ausschüttung genehmigt wurde, nicht an Aktionäre oder Mitglieder gezahlt wurde. Folglich wird die Steuer auf Dividenden, die bis zum Ende des Jahres, in dem ihre Ausschüttung genehmigt wird, an die Aktionäre oder Mitglieder ausgeschüttet, aber nicht ausgezahlt werden, in die Erklärung über den Zeitraum aufgenommen, in dem die Dividendenausschüttung genehmigt wurde;

 Einführung der Bestimmung, nach der die informative Erklärung für steuerbefreite Einkünfte auf der Grundlage internationaler Abkommen, denen Rumänien beigetreten ist, ausgefüllt und eingereicht wird.

Wir geben an, dass auf der Website der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) am 9. Februar 2022 das intelligente PDF des Formulars 207 – Informative Erklärung zur Quellensteuer / vom Einkommenszahler zu tragende Steuer / steuerbefreites Einkommen – veröffentlicht wurde gebietsfremde Erwerbsberechtigte gemäß OpANAF 179/2022 (gültig ab Berichtsjahr 2021):

 

207 – Informative Erklärung zur Quellensteuer / vom Einkommenszahler zu tragende Steuer / steuerbefreites Einkommen – für gebietsfremde Erwerbsberechtigte gemäß OpANAF 179/2022 (gültig ab Berichtsjahr 2021) am 09.02.2022 veröffentlicht wurdeSoft ASoft J

Anhang Validierungen

Schema XSD

Wir erinnern Sie daran, dass die Formblätter 205 und 207 verwendet werden, um für jeden Einkommensempfänger die Einkünfte mit Quellensteuerregime zu erklären, die ab dem 1. Januar 2021 erzielt wurden.

 

Rechtliche Grundlage:

ANAF-Verordnung 179/2022 zur Genehmigung des Musters und des Inhalts der Formulare 205 „Informative Erklärung zur Quellensteuer und zu den Gewinnen / Verlusten aus Kapitalanlagen von Einkommensbegünstigten“ und 207 „Informative Erklärung zur Quellensteuer / Steuer zu Lasten Einkommenszahler / steuerbefreites Einkommen, auf gebietsfremde Einkommensempfänger “;

ANAF-Verordnung 48/2019 zur Genehmigung des Musters und des Inhalts der Formulare 205 „Informative Erklärung zur Quellensteuer und zu den Gewinnen / Verlusten aus Kapitalanlagen, für Einkommensbegünstigte“ und 207 „Informative Erklärung zur Quellensteuer / steuerbefreite Erträge, über gebietsfremde Einkommensempfänger “;

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