Die Verordnung des Nationalen Statistikinstituts (INS) Nr. 773/2021 über Intrastat-Wertschwellen zur Erhebung statistischer Informationen über den innergemeinschaftlichen Warenverkehr im Jahr 2022 wurde im Amtsblatt Nr. 1091 (Teil I) vom 16. November 2021 veröffentlicht.
Wir weisen darauf hin, dass die Wertschwellen für innergemeinschaftliche Einfuhren und Verbringungen von Waren auf dem Niveau von 2021 verbleiben.
Die ab 1. Januar 2022 geltende Verordnung 773/2021 sieht vor, dass die Intrastat-Wertschwellen für 2022 auf dem Niveau von 900.000 Lei gehalten werden. Konkret gilt die Wertschwelle sowohl für Intra-EU-Warenausfuhren als auch für Intra-EU-Warenimporte.
Gemäß dem normativen Akt müssen die Wirtschaftsakteure, die im Jahr 2021 im Rahmen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Waren ausgetauscht haben, deren Jahreswert, getrennt nach den beiden Zuflüssen, Intra-EU-Exporte bzw. Intra-EU-Importe von Waren den Wert der festgelegten Intrastat-Schwellenwerte überschreitet, ab Januar 2022 statistische Intrastat-Erklärungen ausfüllen und beim Nationalen Statistikinstitut einreichen.
Die gleiche Verpflichtung haben auch die Unternehmen, die diese Schwellenwerte im Jahr 2022 überschreiten werden. In diesem Fall müssen die Unternehmen Intrastat-Meldungen ab dem Monat, in dem der kumulierte Wert ab Anfang 2021, getrennt nach den beiden Zuflüssen, die Schwelle von 900.000 Lei überschreitet, ausfüllen und senden.
Wir erinnern Sie daran, dass gemäß Art. 6 des Gesetzes Nr. 422/2006 die Verpflichtung zur Bereitstellung statistischer Intrastat-Informationen bei den in Rumänien für Mehrwertsteuerzwecke registrierten Wirtschaftsbeteiligten liegt, die den innergemeinschaftlichen Warenhandel durchführen und einen Wert erreichen, der die vom Nationalen Statistikamt jährlich festgelegte Wertschwelle überschreitet, getrennt für die beiden Warenzuflüssen, Einführungen bzw. Warenlieferungen.
Die Intrastat-Meldung wird monatlich ausschließlich in elektronischer Form versandt, wobei den Unternehmen zwei Übermittlungswege zur Verfügung stehen: Intrastat-Online-Anwendung und Intrastat-Offline-Anwendung (beide kostenlos verfügbar auf www.intrastat.ro).
Die Frist für die Abgabe der Intrastat-Meldung ist der 15. eines jeden Monats für den Vormonat, auch wenn in einem Monat dieser Tag frei ist, z. B. Samstag oder Sonntag.