Leitfaden für das Bargeldmanagement 2026 – Regeln, Obergrenzen und Compliance

Im Jahr 2026 bleibt das Bargeldmanagement streng geregelt durch Gesetz Nr. 70/2015 und nachfolgende Änderungen, um Steuerhinterziehung zu verhindern und die Transparenz der Finanzflüsse sicherzustellen.

  1. Kassenlimit und Einzahlungstermine

Entitätstyp

Tägliches Kassenlimit

Standard-Juristische Personen

50.000 RON

Cash & Carry Filialen

500.000 RON

Niederlassungen mit eigenen Kassen

Individuelles Limit pro Standort

Überschüssiges Bargeld muss innerhalb von 2 Arbeitstagen auf ein Bankkonto eingezahlt werden, ausgenommen Beträge für Gehälter oder andere persönliche Zahlungen, die vorübergehend 3 Arbeitstage über dem Limit liegen dürfen.

  1. Bareinnahmen

Art der Einnahme

Tageslimit pro Person

B2B (Unternehmen, PFA, Freiberufler)

5.000 RON (10.000 RON für Cash & Carry)

Privatpersonen

10.000 RON

Wesentliche Regeln:

  • Aufteilen von Einnahmen, um Limits zu umgehen, ist verboten.
  • Keine Anreize für Barzahlungen erlaubt.
  1. Barzahlungen

Empfänger

Tageslimit pro Person

Juristische Personen/Professionals

5.000 RON/Person; max. 10.000 RON insgesamt pro Tag

Cash & Carry Filialen

10.000 RON insgesamt

Abrechnungsfähige Vorschüsse

5.000 RON/Person

Privatpersonen

10.000 RON

Praktisches Beispiel: Rechnung von 6.000 RON an Lieferanten → 5.000 RON in bar, Rest per Banküberweisung.
Hinweis: Ratenzahlungen sind nicht eingeschränkt.

  1. Ausnahmen
  • Einzahlung bei Banken oder von der NBR autorisierten Self-Pay-Automaten.
  • Reisekosten (Transport, Tagegeld, Unterkunft).
  • Zahlung von Steuern, Gebühren, Bußgeldern.
  • Barabhebungen für Gehälter.
  • Warenrückgaben: Über das Limit hinaus, Differenz per Bank, Ausnahme für Personen ohne Bankkonto.
  • C2C-Transaktionen: 50.000 RON pro Transaktion, Aufteilen verboten.
  1. Digitalisierung und Compliance
  • Bankkonto verpflichtend für alle juristischen Personen (neu: 60 Tage zur Eröffnung).
  • Akzeptanz von elektronischen Zahlungen: mindestens ein bargeldloses Zahlungsmittel (Karte, Überweisung, POS).
  1. Sanktionen

Verstoß

Strafe

Überschreitung des Kassenlimits

25% des überschüssigen Betrags (mindestens 500 RON)

Überschreitung der Einnahme-/Ausgabe-Limits

25% des überschüssigen Betrags (mindestens 500 RON)

Anreize für Barzahlung

15.000 – 20.000 RON

Fehlen des obligatorischen Bankkontos

3.000 – 10.000 RON