Viele Investoren oder Verwalter gehen fälschlicherweise davon aus, dass eine einmal erteilte Brandschutzgenehmigung dauerhaft gültig bleibt. Tatsächlich sieht die Gesetzgebung klar vor, dass das Dokument seine Gültigkeit verlieren kann, wenn die Bedingungen, unter denen es erteilt wurde, nicht mehr erfüllt werden.
Gemäß OMAI 180/2022, Art. 27, kann die Gültigkeit verloren gehen, wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass die Anforderungen in Bezug auf:
- Brandsicherheit des Gebäudes;
- Begrenzung der Brandausbreitung innerhalb des Gebäudes oder auf Nachbargebäude;
- sichere Evakuierung der Nutzer;
- Sicherheit des Einsatzpersonals;
- Wasserversorgung für Löschmaßnahmen und Funktion der Brandschutzanlagen;
- Zunahme brennbarer Materialien über die für die Genehmigung zulässigen Grenzen
nicht eingehalten werden.
Mit anderen Worten: Änderungen am Gebäude, an der Aufteilung, an der Nutzung des Raums oder an der Menge brennbarer Materialien können zum Verlust der Gültigkeit der Genehmigung führen.
Achtung bei städtebaulichen Unterlagen
Die Brandschutzgenehmigung kann auch ihre Gültigkeit verlieren, wenn die Baugenehmigung oder der Bebauungsplan ausläuft oder ihre Gültigkeit verliert, gemäß Legea 50/1991.
Die 90-Tage-Regel
Es ist sehr wichtig, auf Verlangen der Kontrollbehörden die originalen Unterlagen vorzulegen, die der Ausstellung der Genehmigung oder Zulassung zugrunde lagen. Werden diese Dokumente nicht innerhalb von 90 Tagen vorgelegt, kann die Genehmigung als ungültig angesehen werden.
Was passiert, wenn die Gültigkeit verloren geht?
In diesem Fall muss der Investor oder Begünstigte das Genehmigungs-/Zulassungsverfahren erneut durchlaufen, die Unterlagen aktualisieren und gegebenenfalls Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften umsetzen.
