Erklärungen zur Mitarbeiterzahl – Nebenstellen (Rumänien)

Für eine Nebenstelle in Rumänien hängen die Meldepflichten gegenüber ANAF von der Anzahl der Mitarbeiter ab.

Der erste Schritt, unabhängig von der Mitarbeiterzahl, ist die Anmeldung der Nebenstelle beim Nationalen Handelsregisteramt (ONRC).

Nebenstelle mit weniger als 5 Mitarbeitern

Wenn die Nebenstelle weniger als 5 Mitarbeiter (oder keine) hat, muss sie bei ANAF gemeldet werden, ohne dass eine eigene Steuer-ID für Lohnsteuer vergeben wird.

  • Erklärung: Formular 061 – „Erklärung zu Nebenstellen“.
    Diese ist im Formular 700 enthalten – „Erklärung zur Registrierung/Änderung der steuerlichen Angaben über elektronische Medien sowie zur Abmeldung“, Abschnitt G.
    Online einzureichen: Link D700
  • Wo: Beim Finanzamt am steuerlichen Sitz der Muttergesellschaft.
  • Frist: 30 Tage nach Gründung oder ONRC-Eintragung.
  • Unterlagen:
    • Kopie der Steuerregistrierungsbescheinigung der Muttergesellschaft.
    • Kopien der Nachweise (ONRC-Bescheinigung, Mietvertrag etc.).
    • Eigenerklärung, dass die Nebenstelle weniger als 5 Mitarbeiter hat.

Nebenstelle mit mindestens 5 Mitarbeitern

Wenn die Nebenstelle mindestens 5 Mitarbeiter hat, muss sie steuerlich separat registriert werden und erhält eine eigene Steuer-ID (CIF) für Lohnsteuerzwecke.

  • Erklärung: Formular 060 – „Steuerregistrierungs-/Änderungs-/Abmeldungserklärung für Nebenstellen“.
    Online oder am Schalter einzureichen: Link D060
  • Wo: Beim Finanzamt am Sitz der Nebenstelle.
  • Frist: 30 Tage nach Gründung oder nach Einstellung des 5. Mitarbeiters.
  • Unterlagen:
    • Kopie der Steuerbescheinigung der Muttergesellschaft.
    • Kopien der Nachweise (ONRC-Bescheinigung, Mietvertrag).
    • Eigenerklärung mit Datum der Einstellung des 5. Mitarbeiters.

Wichtig: Sobald die Nebenstelle eine eigene CIF hat, werden die Lohnsteuer und Sozialabgaben der dort beschäftigten Mitarbeiter separat über das Formular 112 gemeldet.

Änderungen und Abmeldung

  • Änderungen: Jede Änderung der ursprünglich gemeldeten Daten (Mitarbeiterzahl, Adresse etc.) muss erneut über das entsprechende Formular (061 oder 060) als Änderungsmeldung erklärt werden.
  • Abmeldung: Die Beendigung der Tätigkeit der Nebenstelle wird ebenfalls über das entsprechende Formular als Abmeldung erklärt, mit den entsprechenden Nachweisen.