Arbeitgeber haben neue SSM-Verpflichtungen Verhinderung von Belästigung und Gewalt wird gesetzlich vorgeschrieben

Die Änderung des Gesetzes 319/2006 über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz führt zum ersten Mal in Rumänien klare Verpflichtungen für Arbeitgeber ein, um Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz zu verhindern. Die Maßnahmen sind nicht fakultativ und werden innerhalb von 90 Tagen nach der Veröffentlichung des Gesetzes im Amtsblatt verbindlich.

Diese Gesetzesänderungen gelten für alle Organisationen, unabhängig von Branche und Größe. Die Arbeitgeber müssen schnell handeln, um die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen, psychosoziale Risiken zu bewerten und die Schulung der Arbeitnehmer in ihren Arbeitsschutzplan aufzunehmen. Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen von bis zu 7.000 Lei und andere rechtliche Konsequenzen.

Was das neue Gesetz vorsieht

Die neue Verpflichtung ist in Artikel 7, Absatz (7) des SSM-Gesetzes enthalten und umfasst vier Hauptanforderungen:

  • Verabschiedung einer internen Politik zur Verhinderung von Gewalt und Belästigung, die in Zusammenarbeit mit Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretern entwickelt wird. Diese Politik muss einen Mechanismus zur vertraulichen Berichterstattung beinhalten.
  • Einführung klarer Regeln zu diesen Risiken in die internen Vorschriften der Organisation.
  • Bewertung der Risiken von Gewalt und Belästigung, auch durch Dritte (Kunden, Partner usw.), und Ergreifen von Präventivmaßnahmen.
  • Schulung aller Beschäftigten und Mitarbeiter über die Risiken, Präventivmaßnahmen und ihre Rechte.

All diese Maßnahmen werden zu einem festen Bestandteil des Systems für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Warum es für Arbeitgeber wichtig ist

Das Gesetz sieht direkte Sanktionen vor: Die Nichtumsetzung der neuen Maßnahmen kann mit einer Geldstrafe zwischen 3.500 und 7.000 Lei geahndet werden, so die Änderungen in Artikel 39 des Gesetzes. Doch die Risiken sind nicht nur finanzieller Natur. Das Fehlen einer klaren Politik zur Verhinderung von Belästigung kann zu internen Konflikten, einer Verschlechterung des Arbeitsklimas und einem Imageschaden für die Organisation führen.

Auch die Risikobewertungen von SSM müssen aktualisiert werden, um psychosoziale Faktoren im Zusammenhang mit Gewalt und Belästigung einzubeziehen, ein Aspekt, der bisher oft ignoriert wurde.

Was ist konkret zu tun?

  • Entwicklung und Verabschiedung einer Anti-Mobbing-Politik – klar, durchsetzbar, unterzeichnet und den Mitarbeitern zugänglich gemacht.
  • Aktualisierung der internen Regeln und Risikobewertungen – Einbeziehung psychosozialer Risiken und Schutzvorkehrungen.
  • Information und Schulung der Mitarbeiter – klare, zugängliche, gut dokumentierte Sitzungen.
  • Bereiten Sie Beweise für die Kontrolle vor – ITM-Inspektoren werden nach Inkrafttreten des Gesetzes relevante Dokumente anfordern.

Schlussfolgerung

Diese Gesetzesänderung verändert die Art und Weise, wie SSM-Maßnahmen in Organisationen gehandhabt werden müssen. Gewalt und Belästigung werden nicht mehr nur als Personalfragen behandelt, sondern werden zu beruflichen Risiken, für die der Arbeitgeber direkt verantwortlich ist.

 

Spezialisierte SSM-Beratung wird in der kommenden Zeit eine entscheidende Rolle spielen. Fachleute können Arbeitgebern dabei helfen, Fehler zu vermeiden, die Vorschriften schnell zu erfüllen und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, das auf Respekt und Prävention beruht.

Quelle

https://mmuncii.ro/j33/images/Documente/MMSS/Transparenta_decizionala/Propunere_modificare_Legea_319_2006_23012025.pdf