Mit dem nahenden Osterfest bieten viele Unternehmen ihren Mitarbeitern verschiedene Zusatzleistungen an, wie Prämien, Gutscheine oder Geschenke. Doch oft stellt sich die Frage: Haben auch Mitarbeiter, die sich in Elternzeit (CCC) befinden, Anspruch auf solche Vorteile? Diese Situation wirft sowohl rechtliche als auch praktische Fragen hinsichtlich des Status dieser Mitarbeiter während ihres besonderen Urlaubszeitraums auf.
Obwohl sich Arbeitnehmer in Elternzeit nicht aktiv im Arbeitsverhältnis befinden, bleibt ihr individueller Arbeitsvertrag ausgesetzt. Dies hat direkte Auswirkungen auf zusätzliche Leistungen, einschließlich möglicher Ostergeschenke des Arbeitgebers. Daher ist es wichtig, die gesetzlichen Regelungen zu prüfen und zu analysieren, wie Arbeitgeber mit dieser Situation umgehen können.
Ostergeschenke für Mitarbeiter in Elternzeit: Recht oder freiwillige Leistung?
Nach dem rumänischen Arbeitsgesetzbuch wird der individuelle Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters während der Elternzeit ausgesetzt. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit keine gewöhnlichen Wirkungen entfaltet und der Mitarbeiter keine Gehaltsansprüche hat. Bestimmte Zusatzleistungen können jedoch gewährt werden, wenn der Arbeitgeber dies beschließt.
Das Gesetz Nr. 227/2015 über das Steuerrecht erlaubt es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitern und deren minderjährigen Kindern Geld- oder Sachgeschenke zu Ostern, Weihnachten oder am 8. März zu überreichen. Beträge, die für diesen Zweck gewährt werden und 300 Lei pro Person nicht überschreiten, sind von Sozialabgaben und Einkommensteuer befreit. Allerdings bezieht sich diese Regelung auf „Mitarbeiter“, was problematisch sein kann: Personen in Elternzeit gelten nicht als aktive Arbeitnehmer, da ihr Vertrag suspendiert ist.
Wenn jedoch die internen Unternehmensrichtlinien oder der Tarifvertrag eine klare Regelung enthalten, die es erlaubt, solche Leistungen auch an Mitarbeiter in Elternzeit zu gewähren, kann der Arbeitgeber dies tun. In der Praxis hängt dies von der Unternehmenspolitik und dem dafür vorgesehenen Budget ab.
Praktische Aspekte und Empfehlungen für Arbeitgeber
Wenn ein Arbeitgeber Ostergeschenke für Mitarbeiter in Elternzeit bereitstellen möchte, sollten folgende Aspekte beachtet werden:
- Unternehmensrichtlinien – Die internen Vorschriften oder der Tarifvertrag sollten eine eindeutige Regelung zur Vergabe solcher Zusatzleistungen für Mitarbeiter mit ausgesetzten Verträgen enthalten.
- Steuerliche Auswirkungen – Falls das Unternehmen Geschenke an Mitarbeiter in Elternzeit vergibt, sollte geprüft werden, ob diese in den Freibetrag von 300 Lei pro Person fallen, um steuerfrei zu bleiben.
- Gerechtigkeit unter den Mitarbeitern – Um Unzufriedenheit zu vermeiden, wird Arbeitgebern empfohlen, klare und transparente Regeln für diese Zusatzleistungen festzulegen, sodass alle Mitarbeiter fair behandelt werden.
Fazit
Obwohl die Gesetzgebung Arbeitgeber nicht verpflichtet, Ostergeschenke an Mitarbeiter in Elternzeit zu vergeben, ist dies möglich, wenn interne Regelungen solche Leistungen vorsehen. Unternehmen, die solche Vorteile gewähren, zeigen eine mitarbeiterorientierte Personalpolitik und fördern das Vertrauen sowie die Loyalität innerhalb des Teams.