Pflichten von Betriebsleitern im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und in Notfallsituationen

Bei der Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und in Notfallsituationen kommt den Betriebsleitern eine Schlüsselrolle zu: Sie müssen nicht nur für die Einhaltung der Rechtsvorschriften sorgen, sondern auch ein sicheres Arbeitsumfeld schaffen, in dem die Prävention im Vordergrund steht. Gemäß den rumänischen Rechtsvorschriften, einschließlich des Gesetzes 319/2006 und der zugehörigen Verordnungen, tragen sie direkte Verantwortung für die Überwachung, die Schulung und das Risikomanagement am Arbeitsplatz.

In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Pflichten von Arbeitsplatzmanagern in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie Schutzmaßnahmen gegen Feuer und andere Notfälle analysieren.

Beaufsichtigung und Risikomanagement

Die Aufsichtspersonen am Arbeitsplatz haben die Pflicht, die von den Arbeitnehmern ausgeführten Arbeiten direkt zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Diese Verantwortung umfasst:

  • Durchführung regelmäßiger Arbeitsplatzinspektionen, um die Einhaltung der SSM-Vorschriften zu überprüfen;
  • das Erkennen und Melden von Risiken für berufsbedingte Verletzungen oder Krankheiten;
  • die Durchführung von Abhilfemaßnahmen zur Minimierung der Risiken.

Außerdem ist es wichtig, dass sie die korrekte Verwendung der persönlichen und kollektiven Schutzausrüstung überwachen, um Arbeitsunfälle zu vermeiden.

Schulung und Unterrichtung der Arbeitnehmer

Eine weitere grundlegende Verpflichtung der Betriebsleiter besteht darin, die Arbeitnehmer zu schulen und zu informieren. Sie müssen sicherstellen, dass jeder Arbeitnehmer:

  • vor Aufnahme der Arbeit ordnungsgemäß geschult wird;
  • klare Informationen über die arbeitsplatzspezifischen Risiken erhält;
  • mit Erste-Hilfe-, Präventions- und Notfallmaßnahmen vertraut ist.

Die Unterweisung sollte auf den Kenntnisstand des einzelnen Arbeitnehmers zugeschnitten sein und in regelmäßigen Abständen oder bei Änderungen des Arbeitsablaufs durchgeführt werden.

Organisation von Aktivitäten in Notfallsituationen

Zusätzlich zu den Präventivmaßnahmen müssen die Verantwortlichen am Arbeitsplatz auf das Notfallmanagement vorbereitet sein. Dazu gehören:

  • Entwicklung und Umsetzung von Notfallplänen für Brände und andere Notfälle;
  • die Organisation regelmäßiger Evakuierungs- und Brandschutzübungen
  • die Instandhaltung von Erste-Hilfe- und Brandbekämpfungsausrüstungen in betriebsbereitem Zustand.

Sie müssen auch mit den Notdiensten in Verbindung stehen und sicherstellen, dass die Arbeitnehmer mit den Alarm- und Evakuierungsverfahren vertraut sind.