Feststellungen Steuerprüfung eines Unternehmens mit dem Tätigkeitsgegenstand „Herstellung von Luft- und Raumfahrzeugen“

S.C. X S.R.L. hat als Unternehmensgegenstand den „Bau von Luft- und Raumfahrzeugen“, CAEN-Code 3030.

Geprüfter Zeitraum: 01.01.2016 – 31.12.2021.

Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsorgane waren:

  • Anpassung der Ausgaben nach der Analyse des Verrechnungspreisdossiers für den Zeitraum 01.01.2016 – 31.12.2020. Aus der Überprüfung der buchhalterischen Erfassung der Zinsausgaben, die das Unternehmen für die im geprüften Zeitraum von verbundenen Unternehmen erworbenen Nicht-Bank-Darlehen verbucht hat, im Vergleich zu den vom Unternehmen erklärten Steuern, wurde eine zusätzliche Körperschaftssteuer in Höhe von insgesamt x Lei für den Zeitraum 2016-2020 festgestellt;
  • Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung der Mehrwertsteuerbefreiungsregelung erfüllten, wurde eine Mehrwertsteuer in Höhe von x Lei erhoben;
  • Mehrwertsteuer ohne Recht auf Vorsteuerabzug auf Dienstleistungen, die von dem verbundenen Anbieter S.C. Y in Höhe von x Lei in Rechnung gestellt wurden, da keine Belege dafür vorgelegt wurden, dass die Dienstleistungen zugunsten der steuerpflichtigen Tätigkeiten des geprüften Unternehmens erbracht wurden;
  • Für die Zinszahlungen, die den Marktwert übersteigen, wurde eine zusätzliche Steuer auf die von Gebietsfremden erzielten Einkünfte in Höhe von x RON und eine zusätzliche Steuer auf die von Gebietsfremden in Rumänien erzielten Provisionseinnahmen in Höhe von x RON festgesetzt.

Als Ergebnis der Steuerprüfung wurden zusätzliche Steuerschulden in Höhe von x Lei festgestellt, davon:

  • x Lei Mehrwertsteuer;
  • x Lei Gewinnsteuer;
  • x Lei RON Steuer auf Einkünfte aus Dienstleistungen, die in Rumänien und außerhalb Rumäniens von Nicht-Residenten erbracht werden;
  • x Lei-Steuer auf Provisionseinnahmen, die in Rumänien von nicht in Rumänien ansässigen Personen erzielt werden;
  • x Lei-Steuer auf Zinserträge, die in Rumänien von nicht-ansässigen Personen erzielt werden.

Quelle: ANAF