C. X S.R.L., mit dem Tätigkeitsgegenstand „Schneiden und Hobeln von Holz“, CAEN-Code 1610.
Geprüfter Zeitraum: 01.01.2017 – 31.12.2023.
Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:
Das geprüfte Unternehmen war im Zeitraum 01.12.2009 – 01.09.2013 als MwSt.-Zahler registriert. Zum 01.09.2013 wurde der MwSt.-Code von X S.R.L. von Amts wegen gestrichen, „weil sie für zwei aufeinanderfolgende Quartale MwSt.-Erklärungen mit einem Wert von Null eingereicht hatte“.
Gemäß den Bestimmungen von Art. 11, Abs. (8) des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung in der geänderten und ergänzten Fassung hat der Wirtschaftsbeteiligte während des überprüften Zeitraums, d.h. vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2023, kein Recht auf Abzug der mit den getätigten Käufen verbundenen Mehrwertsteuer, sondern unterliegt der Verpflichtung zur Abführung der erhobenen Mehrwertsteuer.
Für die während des Zeitraums, in dem S.C. X S.R.L. nicht über einen gültigen MwSt.-Code verfügte, getätigten Umsätze war S.C. X S.R.L. verpflichtet, MwSt.-Rechnungen auszustellen und diese in der 311 Erklärung anzugeben, wobei sie die auf die getätigten Umsätze erhobene MwSt. abführen musste.
In Anbetracht der obigen Ausführungen beliefen sich die Zahlungsverpflichtungen für die im Prüfungszeitraum zusätzlich festgestellte Mehrwertsteuer auf insgesamt X Lei.
Quelle: ANAF