Ermächtigung des Zeitarbeitsunternehmens

Zeitarbeit ist die rechtliche Form der Beschäftigung, bei der ein Zeitarbeitnehmer dem Entleiher zur Verfügung gestellt wird, um unter der Aufsicht und Anleitung des Entleihers vorübergehend eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen.

Damit eine juristische Person als Zeitarbeitsvermittler tätig werden kann, muss sie dazu berechtigt sein. 

Um eine Zeitarbeitsgenehmigung zu erhalten, muss das Unternehmen die folgenden Bedingungen erfüllen:

1. In seiner Satzung als Hauptgegenstand seiner Tätigkeit den CAEN-Code 7820 – „Vermittlung von Zeitarbeitskräften“ anzugeben;

2. Keine ausstehenden Schulden gegenüber dem Staat oder den lokalen Haushalten haben;

3. Nicht in den Steuerunterlagen mit Handlungen erscheinen, die durch die Finanz-, Zoll- oder Finanzdisziplinvorschriften sanktioniert sind;

4. in den letzten 24 Monaten vor dem Datum des Zulassungsantrags nicht durch eine Zuwiderhandlung gegen arbeits-, handels- und steuerrechtliche Vorschriften bestraft worden zu sein; Zuwiderhandlungen, gegen die ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, werden nur berücksichtigt, wenn zum Zeitpunkt des Zulassungsantrags eine rechtskräftige und unwiderrufliche gerichtliche Entscheidung darüber ergangen ist;

5. Leistung einer Sicherheit durch Einzahlung eines Betrags auf ein gesondertes, bei einer Bank in Rumänien eröffnetes Konto in Höhe von 25 Bruttomindestgrundgehältern pro Land, deren Zahlung garantiert ist, zuzüglich der vom Arbeitgeber nach dem Gesetz geschuldeten Beiträge.

Folgende Unterlagen sind bei den Behörden einzureichen:

– Antrag auf Erteilung einer befristeten Arbeitserlaubnis;

– Der Gesellschaftsvertrag oder der Nachtrag zum Gesellschaftsvertrag, in dem der Gegenstand der Tätigkeit „Zeitarbeitstätigkeiten von Personal unter CAEN-Code 7820“ angegeben ist, in beglaubigter Kopie;

– Bescheinigung über die Eintragung in das Handelsregister unter Angabe des Hauptgegenstands der Tätigkeit „Zeitarbeitstätigkeiten von Personal unter CAEN-Code 7820“ in beglaubigter Kopie;

– Steuerbescheinigung, im Original oder in beglaubigter Kopie, gültig zum Zeitpunkt der Antragstellung;

– Steuerbescheinigung im Original oder in beglaubigter Kopie, die von der zuständigen Institution ausgestellt wurde und zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig ist und aus der hervorgeht, dass die Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Staatshaushalt und dem Staatshaushalt der Sozialversicherung erfüllt sind;

– Steuerbescheinigung über lokale Steuern und andere lokale Haushaltseinnahmen, im Original oder in beglaubigter Kopie, gültig zum Zeitpunkt der Antragstellung;

 – Die vom Handelsregisteramt ausgestellte Bescheinigung im Original oder in beglaubigter Kopie, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags gültig ist und Angaben darüber enthält, dass sich die juristische Person nicht in einem Sanierungs- oder Konkursverfahren befindet, wie es das Gesetz vorsieht;

– Bestätigungsanschrift für die Stellung der finanziellen Sicherheit, ausgestellt von der Bank in Rumänien, bei der das Konto eröffnet wurde, zum Nachweis der Stellung der finanziellen Sicherheit;

– Erklärung des gesetzlichen Vertreters der juristischen Person über die eigene Verantwortung gemäß Artikel 292 des Strafgesetzbuches, aus der hervorgeht, dass:

– gegen das Unternehmen in den letzten 24 Monaten vor dem Datum des Genehmigungsantrags keine Sanktionen wegen Verstoßes gegen das Arbeits-, Handels- und Steuerrecht verhängt wurden;

– es ist/ist kein Gerichtsverfahren zur Anfechtung des Verstoßes anhängig, für das noch keine endgültige und unwiderrufliche Gerichtsentscheidung ergangen ist.

 

Der Antrag auf Erteilung der befristeten Arbeitserlaubnis wird bei der territorialen Agentur für Sozialleistungen eingereicht, in deren Zuständigkeitsbereich das Unternehmen seinen Sitz hat.

Die Genehmigung wird innerhalb von 30 Tagen erteilt, und wenn die Unterlagen in der Akte nicht vollständig sind, hat der Antragsteller 7 Arbeitstage Zeit, um die Unterlagen zu vervollständigen, und die Frist wird entsprechend verlängert.

Die Zulassung als Zeitarbeitsvermittler gilt für 2 Jahre und kann alle 2 Jahre verlängert werden.

Für die Verlängerung müssen die gleichen Unterlagen wie für die Zulassung vorgelegt werden (mit Ausnahme des Gesellschaftsvertrags und der Bescheinigung über die Eintragung in das Handelsregister), und zwar mindestens drei Monate vor Ablauf der Zulassung.

Stellt das Unternehmen seine Tätigkeit als Zeitarbeitsunternehmen ein, ist es verpflichtet, den Behörden innerhalb von 15 Tagen nach Beendigung der Tätigkeit die Genehmigung des Zeitarbeitsunternehmens vorzulegen.