Neue Buchhaltungskonten ab 2023

  • Für das Haushaltsjahr 2023 ist zu beachten, dass die Verordnung Nr. 4291 vom 20. Dezember 2022 zur Regelung bestimmter Rechnungslegungsfragen mehrere neue Buchhaltungskonten eingeführt hat, wie z.B.:

467 „Verbindlichkeiten in Bezug auf Zwischenausschüttungen“,

6053 „Ausgaben für den Erdgasverbrauch“,

6058 „Aufwendungen für sonstige Versorgungsleistungen“,

694 „Ertragsteueraufwendungen aus Abrechnungen innerhalb der Steuergruppe im Bereich

der Einkommensteuer“.

794      „Ertragsteuereinnahmen aus Abrechnungen innerhalb der steuerlichen Organschaft im Bereich der Einkommensteuer“