Am 28.09.2023 wurde im Amtsblatt Nr. 877 der Regierungsbeschluss Nr. 900/28.09.2023 über die Festlegung des garantierten Mindestbruttogrundgehalts pro Land veröffentlicht.
Demnach wird ab dem 01.10.2023 das garantierte Mindestbruttogrundgehalt pro Land, ohne Einbeziehung von Vergütungen, Zulagen und anderen Zuschlägen, in Höhe von 3.300 Lei pro Monat für eine Normalarbeitszeit von 165.333 Stunden pro Monat festgelegt, was 19.960 Lei/Stunde entspricht.
Diese Bestimmung gilt nicht für den Landwirtschaftssektor und die Lebensmittelindustrie.
Der Nettomindestgrundlohn berechnet sich wie folgt:
3.300 – 775 (Sozialversicherungsbeitrag) – 310 (Krankenversicherungsbeitrag) – 136 (Steuer) = 2.079 Lei