Mehrwertsteuerbefreiungen im Gesundheitswesen – Mehrwertsteuererstattung für ONG

Im Amtsblatt (Teil I) Nr. 788 vom 1. September 2023 wurde die MF-Verordnung Nr. 2438 zur Genehmigung des Mehrwertsteuererstattungsverfahrens für Käufe von Waren oder Dienstleistungen durch gemeinnützige Einrichtungen veröffentlicht, für die die Steuerbefreiung gemäß Art. 294 Abs. (5) Buchst. (5) Buchstaben a) und b) des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Steuergesetzgebung

Das kürzlich genehmigte Verfahren war notwendig, da durch das Gesetz Nr. 88/2023 die Mehrwertsteuerbefreiung für:

  • Bau-, Rehabilitations- und Modernisierungsleistungen von Krankenhäusern des staatlichen Netzes sowie Bau-, Rehabilitations- und Modernisierungsleistungen von Krankenhäusern, die für gemeinnützige Einrichtungen erbracht werden, die in das von der ANAF geführte öffentliche Register eingetragen sind;
  • Lieferungen von medizinischen Ausrüstungen, Apparaten, Geräten, Artikeln, Zubehör und Schutzausrüstungen, Materialien und Verbrauchsgütern für den Gesundheitsbereich, die in der Regel für den Einsatz im Gesundheitswesen oder für behinderte Menschen bestimmt sind, sowie die Anpassung, Reparatur, Vermietung und das Leasing solcher Güter, die an Krankenhauseinheiten des öffentlichen staatlichen Netzes sowie an gemeinnützige Einrichtungen, die in das von der ANAF geführte öffentliche Register eingetragen sind, erfolgen.

 

Bei gemeinnützigen Einrichtungen wird die Mehrwertsteuerbefreiung angewandt, indem die Steuer für die von diesen Einrichtungen getätigten Käufe von Gegenständen oder Dienstleistungen nach dem unten beschriebenen Verfahren erstattet wird:

 

Verfahren zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer:

 

Gemäß der MF-Verordnung Nr. 2438/2023 wird die Mehrwertsteuererstattung von der zuständigen Steuerbehörde vorgenommen, in deren Steuerregister die gemeinnützige Einrichtung, die Anspruch auf die Erstattung hat, eingetragen ist.

 

Für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer muss die gemeinnützige Einrichtung bei der zuständigen Steuerbehörde einen Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer gemäß dem Anhang, der Bestandteil dieses Verfahrens ist, einreichen, dem die folgenden Unterlagen beigefügt sind:

 

a) eine Aufstellung, die in chronologischer Reihenfolge für jeden Kauf folgende Angaben enthält: Name, Nummer und Datum des Dokuments, Wert ohne Mehrwertsteuer, Wert mit Mehrwertsteuer, Wert mit Mehrwertsteuer;

b) Kopien der Rechnungen, auf denen die gekauften Waren und Dienstleistungen ausgewiesen sind, für die eine Erstattung beantragt wird;

c) Kopien der Einfuhrzollerklärungen, wenn es sich um eingeführte Waren handelt;

d) Kopien von Quittungen, deren Einzelwert einschließlich Mehrwertsteuer 100 EUR nicht übersteigt; wird dieser Wert überschritten, müssen die Antragsteller Kopien von Rechnungen vorlegen.

e) Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die erworbenen Waren/Dienstleistungen, für die eine Mehrwertsteuererstattung beantragt wird, für Krankenhauseinrichtungen bestimmt sind, die sich im Besitz der gemeinnützigen Einrichtung befinden und von dieser betrieben werden, sofern die erworbenen Waren/Dienstleistungen für diesen Zweck bestimmt sind;

f) Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die gekauften Waren/Dienstleistungen, für die eine Mehrwertsteuerrückerstattung beantragt wird, an Krankenhauseinheiten des öffentlichen staatlichen Netzes gespendet/unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, d. h. der Spenden-/Unentgeltlichkeitsvertrag und der Übergabe-/Empfangsbericht, wenn die gekauften Waren/Dienstleistungen für diesen Zweck bestimmt sind;

g) eine eidesstattliche Erklärung des gesetzlichen Vertreters der gemeinnützigen Einrichtung, dass die Güter üblicherweise zur Verwendung im Bereich der Gesundheitsfürsorge oder zur Verwendung durch Menschen mit Behinderungen bestimmt sind, Güter, die für den Ausgleich und die Überwindung von Behinderungen unerlässlich sind.

 

Gemeinnützige Einrichtungen können innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf des Kalendermonats, für den die Erstattung beantragt wird, eine Mehrwertsteuererstattung beantragen, und zwar wie folgt

  • für Waren, die an sie geliefert wurden, oder Dienstleistungen, die zu ihren Gunsten in dem Monat erbracht wurden, für den die Erstattung beantragt wird, wenn die erworbenen Waren/Dienstleistungen für Krankenhauseinheiten bestimmt sind, die der gemeinnützigen Einrichtung gehören und von ihr betrieben werden;
  • für an sie gelieferte Waren oder zu ihren Gunsten erbrachte Dienstleistungen, die während des Monats, für den die Erstattung beantragt wird, Krankenhauseinheiten des öffentlichen staatlichen Netzes gespendet/unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, wenn die erworbenen Waren/Dienstleistungen für Krankenhauseinheiten des öffentlichen staatlichen Netzes bestimmt sind.

 

Ausnahmsweise kann der Generaldirektor der Regionalen Generaldirektion für Öffentliche Finanzen in Fällen, in denen gemeinnützige Einrichtungen den Antrag auf Mehrwertsteuererstattung und/oder die entsprechenden Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht haben, auf deren Antrag hin die Mehrwertsteuererstattung genehmigen, wenn der Antrag innerhalb von fünf Jahren ab dem 1. Januar des Jahres eingereicht wird, das auf das Jahr folgt, in dem der Anspruch auf Mehrwertsteuererstattung entstanden ist.

Auf der Grundlage der von den Antragstellern eingereichten Unterlagen erstellt die zuständige Steuerbehörde einen von ihrem Leiter unterzeichneten Bericht, aus dem hervorgeht, dass trotz der verspäteten Einreichung der Erstattungsanträge die Voraussetzungen für die Gewährung der Mehrwertsteuererstattung erfüllt sind, und der dem Generaldirektor der regionalen Generaldirektion für öffentliche Finanzen zur Genehmigung der Mehrwertsteuererstattung vorgelegt wird.

Die Anträge auf Erstattung der Mehrwertsteuer werden nach dem durch die Anordnung des Präsidenten der Nationalen Steuerverwaltungsbehörde festgelegten Verfahren bearbeitet.

Unternehmen müssen die Übereinstimmung mit der Bestimmung der aus dem Staatshaushalt erstatteten Mehrwertsteuerbeträge, einschließlich der Beträge, die mit den steuerlichen Verpflichtungen der Einrichtung verrechnet wurden, mit Dokumenten belegen, die den anschließenden Erwerb von Waren/Dienstleistungen gemäß Art. 294 Abs. (5) Buchst. (a) und (b)   der Abgabenordnung belegen.

 

[Auszug aus der Verordnung 2438/2023 ANTRAG AUF ERSTATTUNG DER MEHRWERTSTEUER auf Käufe von Waren oder Dienstleistungen durch gemeinnützige Einrichtungen, für die die Befreiung gemäß Artikel 294 Abs. (5) Buchst.   (5) Buchstabe a) und b) des Gesetzes Nr. 227/2015 über die

 

Name der gemeinnützigen Einrichtung

……………………..

 

Steueridentifikationsnummer

………………………

 

Anschrift

…………………………………………………..

 

Telefon

…………………………………………………..

 

Anmeldung Nr.

……………………………………

 

 

RÜCKERSTATTUNGSANTRAG

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 2 des Verfahrens zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf Käufe von Waren oder Dienstleistungen durch gemeinnützige Einrichtungen, für die die Steuerbefreiung gemäß Artikel 294 Abs. (5) Buchstaben a und b des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung, genehmigt durch die Verordnung des Finanzministers Nr. 2.438/2023, gilt, beantragen wir hiermit die Rückerstattung der Mehrwertsteuer. (5) Buchstaben a) und b) des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung, genehmigt durch die Verordnung des Finanzministers Nr. 2.438/2023, beantragen wir hiermit die Erstattung der Mehrwertsteuer in Höhe von …….. Lei für die gekauften Waren/Dienstleistungen, die:

|_| für Krankenhauseinheiten bestimmt sind, die sich im Besitz der gemeinnützigen Einrichtung befinden und von dieser betrieben werden, beziehungsweise:

…………………….. (Name, Adresse der Krankenhausabteilung)

…………………….. (Name, Adresse der Krankenhausabteilung)

|_| unentgeltlich an Krankenhäuser des staatlichen öffentlichen Netzes gespendet/gespendet werden:

…………………….. (Name, Anschrift des begünstigten Krankenhauses)

…………………….. (Name, Anschrift des begünstigten Krankenhauses)

Wir beantragen die Rückerstattung auf das Konto Nr. ….., eröffnet bei ………………………….., Zweigstelle …………

 

  Der gesetzliche Vertreter der gemeinnützigen Einrichtung,

………………………………………………………..

(vollständiger Name)

………………………………………………………..

(Unterschrift)

Datum ……………………..                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              

 

Rechtsgrundlage:

– MF-Verordnung Nr. 2438/2023 zur Genehmigung des Verfahrens zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Käufe von Waren oder Dienstleistungen durch gemeinnützige Einrichtungen, für die die Steuerbefreiung gemäß Art. 294 Abs. (5 Buchst. a und b) des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung gilt. (5) Buchst. a) und b) des Gesetzes Nr. 227/2015 zur Abgabenordnung;

– Gesetz 88/2023 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 227/2015 über das Steuergesetzbuch.