Verordnung über die Registrierung des berichtenden Unternehmens in den Aufzeichnungen des ONPCSB

Im Amtsblatt (Teil I) Nr. 764 vom 23. August 2023 wurde die Verordnung ONPCSB Nr. 215/2023 zur Verabschiedung der Verordnung über die Eintragung der meldenden Einrichtung in die Register des Nationalen Amtes zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche veröffentlicht.

Bitte beachten Sie, dass die neuen Vorschriften ab dem 7. November 2023 gelten.

 

Diese Verordnung legt das Verfahren für die Registrierung von Meldepflichtigen in den Aufzeichnungen des Nationalen Amtes für die Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche fest, indem das Verfahren für die Einrichtung eines Meldekontos, das für die Einreichung der in den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes Nr. 129/2019 über die Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung vorgesehenen Meldungen erforderlich ist, im Meldeportal des ONPCSB angewendet wird.

 

Die von dieser Verordnung erfassten Einrichtungen sind somit:

 

a) Kreditinstitute rumänischer juristischer Personen und Zweigstellen von Kreditinstituten ausländischer juristischer Personen;

b) Finanzinstitute rumänischer juristischer Personen und Zweigstellen von Finanzinstituten ausländischer juristischer Personen;

c) Verwalter von freiwilligen und/oder betrieblichen Pensionsfonds, in eigenem Namen und für die von ihnen verwalteten freiwilligen und/oder betrieblichen Pensionsfonds, mit Ausnahme von betrieblichen Pensionsfonds;

d) Anbieter von Glücksspieldienstleistungen;

e) Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer und vereidigte Buchprüfer, vereidigte Gutachter, Steuerberater, Personen, die Finanz-, Unternehmens- oder Buchhaltungsberatung leisten, sowie andere Personen, die sich verpflichten, direkt oder über andere Personen, mit denen sie verbunden sind, materielle Hilfe, Unterstützung oder Beratung in Bezug auf steuerliche und finanzielle Angelegenheiten zu leisten, da dies ihre hauptsächliche wirtschaftliche oder berufliche Tätigkeit ist;

f) Notare, Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und andere Personen, die freie juristische Berufe ausüben, wenn sie bei der Vorbereitung oder Durchführung von Geschäften für ihre Klienten mitwirken, die den Erwerb oder die Veräußerung von Immobilien, Aktien oder Gesellschaftsanteilen oder Elementen des Geschäftswerts, die Verwaltung von Finanzinstrumenten, Verwaltung von Finanzinstrumenten, Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten von Kunden, Operationen oder Transaktionen, die einen Geldbetrag oder eine Eigentumsübertragung zum Gegenstand haben, Einrichtung oder Verwaltung von Bankkonten, Sparkonten oder Finanzinstrumenten, Organisation der Zeichnung von Beiträgen, die für die Gründung, den Betrieb oder die Verwaltung eines Unternehmens erforderlich sind; Gründung, Verwaltung oder Leitung solcher Gesellschaften, Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren oder anderer ähnlicher Strukturen sowie Beteiligung im Namen oder für Rechnung ihrer Kunden an Finanz- oder Immobiliengeschäften; Gründung, Betrieb oder Verwaltung von Trusts, Gesellschaften, Stiftungen oder ähnlichen Strukturen;

g) service providers to companies or trusts other than those referred to in e) and f);

h) Anbieter von Umtauschdiensten zwischen virtuellen Währungen und Fiat-Währungen;

i)Anbieter von digitalen Geldbörsen;

j) Immobilienmakler und Bauträger, auch wenn sie als Vermittler bei der Vermietung von Immobilien auftreten, jedoch nur in Bezug auf Transaktionen, bei denen der Wert der monatlichen Miete den Gegenwert von 10.000 Euro oder mehr in Lei darstellt;

k) andere Personen, die als Gewerbetreibende Waren vermarkten, nur insoweit, als sie Bargeschäfte tätigen, deren Mindestgrenze der Gegenwert von 10.000 Euro in Lei ist, unabhängig davon, ob das Geschäft in einem einzigen Vorgang oder in mehreren miteinander verbundenen Vorgängen abgewickelt wird;

l) Personen, die mit Kunstwerken handeln oder als Vermittler im Handel mit Kunstwerken auftreten, auch wenn diese Tätigkeit von Kunstgalerien und Auktionshäusern ausgeübt wird, wenn der Wert des Geschäfts oder einer Reihe miteinander verbundener Geschäfte den Gegenwert von 10.000 Euro in Lei oder mehr ausmacht;

m) Personen, die Kunstwerke lagern oder verkaufen oder die als Vermittler im Kunsthandel tätig sind, wenn diese Tätigkeit in Freizonen ausgeübt wird, wenn der Wert des Geschäfts oder einer Reihe zusammenhängender Geschäfte den Gegenwert von 10.000 Euro oder mehr in Lei ausmacht.

 

Die genannten Unternehmen müssen die folgenden Berichte vorlegen:

 

  • Meldung verdächtiger Transaktionen – Meldepflichtige müssen dem Amt eine Meldung vorlegen, wenn sie wissen oder vermuten, dass Vermögenswerte in einer Transaktion Erträge aus Straftaten sind oder mit Terrorismusfinanzierung in Verbindung stehen, oder wenn Informationen, über die die Meldepflichtigen verfügen, zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verwendet werden können;
  • die Meldung von Bargeldtransaktionen in Lei oder in Fremdwährung mit einem Mindestbetrag von 10.000 Euro in Lei, einschließlich Transaktionen, die miteinander in Verbindung stehen, für Bank- und Nichtbankunternehmen;
  • die Meldung von externen Überweisungen auf und von Konten, in Lei oder in Fremdwährung, mit einer Mindestgrenze von dem Lei-Äquivalent von 10.000 Euro, unabhängig davon, ob die Transaktion in einem einzigen Vorgang oder in mehreren miteinander verbundenen Vorgängen durchgeführt wird, für Kredit- und Finanzinstitute;
  • die Meldung von Geldtransfers im Rahmen von Finanztransfers, deren Mindestgrenze bei einem Gegenwert von 2.000 Euro in Lei liegt.

 

Gemäß der neuen Verordnung werden alle diese Meldungen über das von der ONPCSB bereitgestellte Meldesystem erfolgen.

 

Erstellen Sie ein Benutzerkonto im ONPCSB-Berichtsportal:

 

Das ONPCSB-Meldeportal kann unter raportari.onpcsb.ro aufgerufen werden. Bitte beachten Sie, dass die Dokumentation zur Nutzung des Portals über dessen Schnittstelle zugänglich ist.

Die Einrichtung eines Kontos ist für die Einreichung von Meldungen gemäß dem Gesetz Nr. 129/2019 zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie für die Änderung und Vervollständigung einiger normativer Rechtsakte samt späteren Änderungen und Ergänzungen, im Folgenden als Gesetz bezeichnet, und den damit verbundenen Schriftverkehr erforderlich.

 

Um ein Meldekonto zu erstellen, klicken Sie auf die Schaltfläche „Konto erstellen“ auf der starticol-Seite.

 

Im Registrierungsformblatt sind die Angaben über das meldepflichtige Unternehmen, die Person, die die Registrierung vornimmt, und die gemäß Artikel 23 Absatz (1) des Gesetzes benannte Person einzutragen. Die eingegebenen Daten müssen mit der Realität übereinstimmen.

 

Informationen über das berichtende Unternehmen:

 

  1. eindeutiger Registrierungscode / Steueridentifikationscode / Personenidentifikationsnummer

Die befugte natürliche Person, die im Rahmen des freien Berufs ihre Funktion persönlich ausübt und für die ausgeübte Tätigkeit individuell verantwortlich ist, füllt die persönliche Identifikationsnummer (CNP) aus.

  1. Haupt-CAEN-Code (Meldepflichtige, die keinen CAEN-Code haben, füllen dieses Feld nicht aus).
  2. Registrierungsnummer beim Nationalen Handelsregisteramt, nachstehend ONRC genannt (Meldepflichtige, die keine Registrierungsnummer beim ONRC haben, füllen dieses Feld nicht aus).
  3. Name/Vorname und Nachname
  4. Typ – Typ des meldepflichtigen Unternehmens, ausgewählt aus der Liste der Typen von meldepflichtigen Unternehmen innerhalb der in Artikel 5 des Gesetzes genannten Kategorien
  5. Rechtsform der Organisation
  6. Art des Kapitals – Dieses Feld ist durch Ankreuzen der entsprechenden Werte für die Art des Kapitals auszufüllen: inländisch/ausländisch + vollständig/mehrheitlich, staatlich/privat + vollständig/mehrheitlich.

8             Anschrift (eingetragener Sitz/Geschäftsstelle des berichtenden Unternehmens)

Land

8.2.         Landkreis

8.3.         Gemeinde

8.4.         Straße

8.5.         Hausnummer

9.T         elefonnummer

  1. elektronische Adresse
  2. Vor- und Nachname des gesetzlichen Vertreters

 

 

Informationen über die Person, die die Registrierung vornimmt:

 

Name

  1. Vornamen
  2. E-Mail – Geben Sie die E-Mail-Adresse ein, mit der das Konto bestätigt wird und die als Benutzername auf der Anmeldeseite dient.
  3. Passwort – Das Passwort muss Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen enthalten, mindestens 8 Zeichen.
  4. Passwortbestätigung – Geben Sie das Passwort erneut ein.
  5. Telefon-nummer

 

Angaben zu der gemäß Artikel 23 Absatz 1 des Gesetzes benannten Person:

 

Kreuzen Sie das Kästchen „Gleiche Person wie der Anmelder“ an, falls zutreffend.

  1. Name

2 .  Vorname

  1. Telefonnummer
  2. E-Mail

 

Wenn das meldepflichtige Unternehmen mehr als eine benannte Person gemäß Artikel 23 Absatz (1) des Gesetzes benannt hat, können deren Identifikationsdaten nacheinander eingegeben werden, nachdem Sie auf die Schaltfläche „Benannte Person hinzufügen“ geklickt haben.

Kreuzen Sie das Kästchen „Ich stimme der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 679/2016 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr zu.“

Nach Anklicken der Schaltfläche „Speichern“ wird die Richtigkeit der eingegebenen Daten überprüft und eine Nachricht an die (in Abschnitt II.3) angegebene E-Mail-Adresse gesendet, in der der Inhaber über die Einrichtung des Meldekontos informiert und um Zugang zu einem Bestätigungs- und Aktivierungslink gebeten wird. Der erfolgreiche Abschluss der Registrierung wird durch eine neue E-Mail mitgeteilt.

 

Durch Klicken auf die Schaltfläche „Absenden“ werden die in das Formular eingegebenen Daten gelöscht.

(2) Verbindung zum Portal herstellen

Um sich anzumelden, klicken Sie auf die Schaltfläche „Anmelden“ auf der Startseite.

Geben Sie in Schritt 1 Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Passwort ein und klicken Sie dann auf die Schaltfläche „Sicherheitscode senden“.

Geben Sie in Schritt 2 den per E-Mail erhaltenen Sicherheitscode ein und klicken Sie dann auf die Schaltfläche „Anmelden“.

Nach dem Einloggen in das Meldeportal können Sie die vom Gesetz geforderten Meldungen einreichen und die Informationen über das meldepflichtige Unternehmen und etwaige Nebenstellen verwalten, wie in der Dokumentation zur Nutzung des Portals beschrieben.

 

 

Rechtsgrundlage:

– Verordnung 215/2023 zur Genehmigung der Verordnung über die Eintragung des Meldepflichtigen in die Register des Nationalen Amtes zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche;

– Gesetz 129/2019 zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie zur Änderung und Ergänzung bestimmter Rechtsakte;

– Beschluss 491/2021 zur Genehmigung der Verordnung über die Organisation und Funktionsweise des Nationalen Amtes zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche.