Im Amtsblatt mit der Nummer 668 vom 20. Juli 2023 wurde das Gesetz Nr. 233 vom 19. Juli 2023 zur Genehmigung der Verordnung Nr. 132/2022 über die Änderung und Ergänzung einiger normativer Akte veröffentlicht.
Die Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 132 vom 29. September 2022 über die Änderung und Ergänzung einiger normativer Akte, veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, Nr. 957 vom 30. September 2022, wird mit den folgenden Änderungen genehmigt:
In Abweichung von den Bestimmungen der Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 109/2011 über die Unternehmensführung öffentlicher Unternehmen, die mit Änderungen und Ergänzungen durch das Gesetz Nr. 111/2016 genehmigt wurde, wird die EXIMBANK – S.A. von einem Verwaltungsrat geleitet, der von der Hauptversammlung der Aktionäre ernannt wird und aus 9 Mitgliedern besteht, darunter 5 nicht geschäftsführende Direktoren und 4 geschäftsführende Direktoren, d.h. der geschäftsführende Präsident der Bank und 3 geschäftsführende Vizepräsidenten. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats wird von der ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre aus den Reihen der nicht geschäftsführenden Mitglieder ernannt. Die Struktur und Zusammensetzung des Verwaltungsrats, insbesondere das Auswahlverfahren und die Vergütung des geschäftsführenden Vorsitzenden, der geschäftsführenden stellvertretenden Vorsitzenden und der nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieder, werden durch einen Regierungsbeschluss auf Vorschlag des Finanzministeriums im Einklang mit den Bestimmungen der spezifischen Bankengesetzgebung geregelt.