Änderung des Mautsystems – ab 2026 (2)

Anwendung von TollRo auf dem nationalen Straßennetz in Rumänien:

Ab dem 1. Januar 2026 wird das elektronische Mautsystem in Rumänien, STRR genannt, im Zuständigkeitsbereich von SETRE Rumänien eingeführt.

SETRE Romania Bereich – das nationale Straßennetz in Rumänien, mit Ausnahme der nationalen Straßenabschnitte, die sich innerhalb des Stadtgebiets der Gemeinden zwischen den Ein- und Ausfahrtsschildern befinden und für deren Benutzung die Mautgebühr über ein elektronisches Mautsystem erhoben wird.

STRR ist über den SETRE, der STRR ergänzt, mit den elektronischen Mautsystemen anderer EU-Mitgliedstaaten interoperabel. STRR ermöglicht SETRo  -Nutzern den Zugang zum SETRE .

Ab dem 1. Januar 2026 wird TollRo eingeführt und gilt auf dem rumänischen SETRE-Gebiet für alle dort zugelassenen Fahrzeuge, die für den Transport von Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse (MTMA) von mehr als 3,5 Tonnen konstruiert und gebaut wurden und die über STRR erfasst werden. Fahrzeuge des gemischten Verkehrs sind aus Sicht der TollRo den Güterkraftfahrzeugen gleichgestellt.

Die TollRo wird ermittelt nach:

a) den Einheitstarif; und

b) die auf einem Straßenabschnitt im SETRE-Gebiet in Rumänien zurückgelegte Entfernung, ausgedrückt in ganzen Einheitskilometern.

Die TollRo wird durch Multiplikation des Einheitstarifs mit der zurückgelegten Strecke berechnet.

Die Kategorien und die Höhe des Einheitstarifs werden durch Erlass des Ministers für Verkehr und Infrastruktur genehmigt.

Die Einheitsgebühr setzt sich aus einer Infrastrukturgebühr und einer Gebühr für externe Kosten zusammen, die auf den Grundsätzen der Deckung der Infrastrukturkosten gemäß Artikel 2 Buchstabe ff) und der Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung gemäß Artikel 2 Buchstabe ii) beruhen.

  • Infrastrukturkosten – Kosten im Zusammenhang mit der jährlichen Instandhaltung, Kosten für umfangreiche strukturelle Reparaturen und Betriebskosten des nationalen Straßennetzes in Rumänien;

  • Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung – Kosten für die Schädigung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch die Freisetzung von Feinstaub und Ozonvorläufern wie NOx und flüchtigen organischen Verbindungen in die Atmosphäre während des Fahrzeugbetriebs;

Die Einheitsgebühr für ein Fahrzeug darf die Gebühr für ein gleichwertiges Fahrzeug, das die strengsten Euro-Emissionsnormen erfüllt, nicht um mehr als 100 % übersteigen.

TollRo kann gezahlt werden:

a) auf der Grundlage eines von einem SETRO -Nutzer mit einem SETRO -Anbieter geschlossenen Vertrags;

b) auf der Grundlage eines Streckentickets für eine einzige Fahrt, das über die miteinander verbundenen IT-Anwendungen des STRR ausgestellt wird. Das Streckenticket muss vor der Überfahrt bezahlt werden;

c) über eine mobile Anwendung, die den Nutzern von CNAIR kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Die mobile Anwendung kann für in Rumänien zugelassene Fahrzeuge genutzt werden. Die Ausweitung der Nutzung der mobilen Anwendung auf in anderen Ländern zugelassene Fahrzeuge wird in den methodischen Regeln zur Umsetzung dieses Gesetzes festgelegt.

Fahrzeuge sind von der TollRo-Zahlung befreit:

 a) die gemäß den Angaben in der Zulassungsbescheinigung Eigentum oder gegebenenfalls rechtmäßig genutzt werden von:

 

(i)   Einheiten des Ministeriums für nationale Verteidigung;

(ii)  Einheiten des Innenministeriums;

(iii) Einheiten des rumänischen Nachrichtendienstes;

(iv) Einheiten des Auslandsnachrichtendienstes;

(v)  Einheiten des Schutz- und Sicherheitsdienstes;

(vi) Einheiten des Sonderdienstes für Telekommunikation;

(vii) die Nationale Verwaltung der Strafvollzugsanstalten und die ihr unterstellten Einheiten;

(viii) die gemeinschaftlichen öffentlichen Dienste für Notfälle, geregelt durch die Regierungsverordnung Nr. 88/2001, genehmigt mit Änderungen und Ergänzungen durch das Gesetz Nr. 363/2002, samt späteren Änderungen und Ergänzungen;

(ix) die Nationale Gesellschaft zur Verwaltung der Straßeninfrastruktur – S.A. und ihre Untereinheiten;

(x) Nationale Rotkreuzgesellschaft von Rumänien;

 

b) die in internationalen Übereinkünften und Verträgen, bei denen Rumänien Vertragspartei ist, als befreit vorgesehen sind.

Die Verpflichtung zur Beantragung der Markierung/Streichung von Fahrzeugen im/aus dem Nationalen Register für Führerscheine und zugelassene Fahrzeuge und ggf. deren Eintragung/Streichung in/aus der STRR-Datenbank obliegt den Eigentümern.

Der Gegenwert der Streckenkarten, die auf der Grundlage eines vom Innenministerium über die Abteilung für Notfallsituationen an das CNAIR gerichteten Antrags für Fahrzeuge ausgestellt wurden, die im Rahmen von Katastrophenschutzeinsätzen oder humanitären Missionen auf rumänischem Hoheitsgebiet oder zu diesem Zweck im Transit durch Rumänien befördert werden, werden vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur halbjährlich an das CNAIR überwiesen, und zwar aus den Mitteln des Staatshaushalts, die zu diesem Zweck in den jährlichen Haushaltsgesetzen vorgesehen sind, auf der Grundlage der bis zum 15. des ersten Monats eines jeden Halbjahres für das vorangegangene Halbjahr eingereichten Erklärung.

Der Antrag muss eine Liste der Fahrzeugkennzeichen mit Kopien der Zulassungsbescheinigungen, die Strecke auf dem rumänischen SETRE-Gebiet sowie das Anfangs- und Enddatum der Fahrt enthalten.

Die Streckenkarten werden vom CNAIR ausgestellt

Er bestimmt CNAIR als die Stelle, die TollRo berechnet und einzieht.

 

(2) CNAIR bestimmt die Höhe der fälligen Maut und zieht den Betrag ein:

 

a) vom SETRo -Anbieter auf der Grundlage der eingereichten TollRo-Erklärungen. Die Einziehung dieses Betrages durch CNAIR erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung zwischen dem Nutzer und dem SETRo -Anbieter;

b) vom rumänischen SETRE Gebietsnutzer auf der Grundlage der Daten im Streckenticket, das im STRR registriert ist;

c) vom rumänischen Nutzer des SETRE-Gebiets, im Falle der Nutzung der in Artikel 12 Absatz (7) Buchstabe c) genannten Anwendung, auf der Grundlage der von ihm erhobenen Daten.

CNAIR erstellt, veröffentlicht und aktualisiert eine Erklärung über die Bedingungen, die für die SETRE-Anbieter für den Zugang zum rumänischen SETRO -Gebiet gelten, einschließlich der verfahrenstechnischen und kommerziellen Bedingungen, des Genehmigungsverfahrens und der TollRo-Informationen, in Übereinstimmung mit den in den methodischen Regeln für die Anwendung dieses Gesetzes festgelegten Bedingungen.

Für die Nutzung des rumänischen SETRE-Gebiets können die Nutzer mit jedem SETRo -Anbieter Verträge über elektronische Straßenbenutzungsgebühren abschließen, Streckentickets kaufen oder die mobile Anwendung nutzen.

Beim Abschluss eines Vertrags mit einem SETRo -Anbieter haben die Nutzer das Recht, über die akzeptierten Zahlungsmethoden und die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die Rechte, die sich aus den geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten ergeben, gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) in ihrer geänderten Fassung informiert zu werden.

Die Zahlung von TollRo an den SETRo -Anbieter gilt als Zahlung der Zahlungsverpflichtungen des Nutzers gegenüber CNAIR.

Zur ordnungsgemäßen Abrechnung von TollRo haben die SETRo  Nutzer folgende Verpflichtungen:

a) die an die SETRo übermittelten Nutzer- und Fahrzeugdaten sowie die angegebenen variablen Parameter korrekt zu deklarieren;

b) den Betrieb des OBE für die gesamte Dauer des Fahrzeugverkehrs im rumänischen SETRo -Gebiet sicherzustellen;

c) das OBE gemäß den Anweisungen des SETRo -Anbieters zu benutzen;

d) die Emissionsklasse Euro 0 im OBE einzustellen, falls die Emissionsklasse nicht in der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs angegeben ist;

e) die Informationen über die MTMA-Änderung, die vor oder während der Nutzung eines Straßenabschnitts des rumänischen SETRE-Gebiets vorgenommen wurde, unverzüglich im OBD zu speichern, damit sie dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs entsprechen;

f) die Weiterfahrt des Fahrzeugs im rumänischen SETRE-Gebiet zu untersagen, wenn ein Ausfall oder eine Beschädigung des SETRE-OBD das ordnungsgemäße Funktionieren des Fahrzeugs während der Fahrt beeinträchtigt. Bei Diebstahl, Verlust oder Zerstörung des OBE den SETRo -Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen, um das OBE für ungültig zu erklären, und dessen Anweisungen zu befolgen;

g) die Mautgebühren für die Benutzung eines gestohlenen oder verlorenen OBE durch eine nicht autorisierte Person zu zahlen, die dem SETRo Anbieter nicht gemäß f) gemeldet wurde;

h) den SETRo Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen, damit dieser die Mautgebühr neu berechnen kann, falls er nach Beendigung der Fahrt einen Fehler bei der Angabe der OBE-Einstellungen feststellt.

 

Um die Mautgebühr auf der Grundlage des Streckentickets ordnungsgemäß zu entrichten, haben die Nutzer des SETRE-Gebietes Rumänien die folgenden Verpflichtungen:

 

a) die korrekte Deklaration der Fahrzeugdaten, entsprechend den Angaben im Fahrzeugschein;

b) die Durchfahrt eindeutig zu identifizieren, indem sie das Datum der Fahrt, den Ausgangsort, die Zwischenstationen und den Zielort des Transports angeben;

c) die Überfahrt innerhalb von 72 Stunden nach dem unter Buchstabe b) angegebenen Datum zu nutzen. Nach Ablauf dieser Frist verliert der Fahrausweis seine Gültigkeit, unabhängig davon, ob die Strecke ganz oder teilweise befahren worden ist.

  1.  
  2. Um das TollRo-Ticket ordnungsgemäß über die mobile Anwendung bezahlen zu können, haben die Nutzer der SETRE Romania-Domain die folgenden Verpflichtungen:
  3.  
  4. a) die korrekte Angabe der Fahrzeugdaten, entsprechend den Angaben im Fahrzeugschein;
  5. b) die Anwendung in Übereinstimmung mit ihren Bedingungen zu nutzen;
  6. c) sich zu vergewissern, dass das mobile Gerät, auf dem die mobile Anwendung läuft, während der Nutzung der SETRE Romania-Domain funktionstüchtig ist, mit dem Internet und den mobilen Daten verbunden ist und die Geolokalisierungsfunktion aktiviert ist.
  7.  
  8. Rechtsgrundlage: Gesetz Nr. 226/2023 über die Anwendung von Straßenbenutzungsgebühren auf dem nationalen Straßennetz in Rumänien.