Verfahren zur Anwendung der Steueramnestie für umgestaltete Geschenkgutscheine

Im Amtsblatt (Teil I) Nr. 586 vom 28. Juni 2023 wurde die ANAF-Verordnung Nr. 906 über die Genehmigung des im Gesetz Nr. 43/2023 vorgesehenen Verfahrens zur Aufhebung von Steuerverpflichtungen, die aufgehoben werden können, für die Aufhebung bestimmter Steuerverpflichtungen, die in der von der Kontrollstruktur erstellten und übermittelten Liste enthalten sind, sowie für die Modalitäten ihrer Erstattung veröffentlicht.

So werden gemäß dem Gesetz 43/27.02.2023 die Differenzen bei den Hauptsteuerverbindlichkeiten sowie die damit zusammenhängenden Nebensteuerverbindlichkeiten, die von der Steuerbehörde mittels eines ausgestellten und dem Steuerpflichtigen mitgeteilten Steuerbescheids infolge der Umklassifizierung der Einkünfte aus Geschenkgutscheinen, die natürliche Personen von anderen Personen als Arbeitgebern erhalten haben, von der Kategorie der Einkünfte aus anderen Quellen in die Kategorie der Einkünfte aus Löhnen und Gehältern für die Steuerzeiträume seit dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 193. /2006 über die Gewährung von Geschenkgutscheinen und Baumschulgutscheinen bzw. des Gesetzes Nr. 165/2018 über die Gewährung von Wertgutscheinen, samt späteren Änderungen und Ergänzungen, und bis einschließlich 31. Dezember 2020, und unbezahlt bis zum Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes.

 

Beachten Sie, dass die Stornierung auch dann gilt, wenn die Geschenkgutscheine vom Einkommenszahler an den Arbeitgeber der betreffenden Personen zur Verteilung an seine Mitarbeiter im Namen des Einkommenszahlers gewährt wurden.

 Gemäß dem Gesetz Nr. 43/2023 darf die Steuerbehörde die Einkünfte aus Geschenkgutscheinen, die natürliche Personen von anderen Personen als ihren Arbeitgebern erhalten und die in die Kategorie der Einkünfte aus anderen Quellen fallen, nicht als Einkünfte aus Löhnen und lohnähnlichen Einkünften neu einstufen und keinen Steuerbescheid im Zusammenhang mit einer solchen Neueinstufung für den Zeitraum vor dem 31. Dezember 2020 einschließlich erlassen.

 

Der ANAF-Erlass Nr. 906/2023 genehmigt:

  • Verfahren für die Erstellung und Einreichung der Liste der Steuerverpflichtungen, die gemäß dem Gesetz Nr. 43/2023 zur Aufhebung von Steuerverpflichtungen aufgehoben werden können, durch die Steuerkontrollstruktur;
  • Verfahren zur Aufhebung von Steuerverpflichtungen, die gemäß dem Gesetz Nr. 43/2023 zur Aufhebung bestimmter Steuerverpflichtungen aufgehoben werden können, sowie die Modalitäten ihrer Erstattung;
  • das Musterformular „Entscheidung über die Aufhebung von Steuerverpflichtungen nach dem Gesetz Nr. 43/2023“;
  • das Musterformblatt „Antrag auf Aufhebung von Steuerpflichten nach dem Gesetz Nr. 43/2023“;
  • Musterformblatt „Entscheidung über die Ablehnung des Antrags auf Aufhebung der steuerlichen Pflichten nach dem Gesetz Nr. 43/2023“;
  • Musterformblatt „Antrag auf Erstattung von Steuerschulden gemäß Gesetz Nr. 43/2023“.

 

Die Ausgabestellen der den Steuerpflichtigen mitgeteilten Steuerbescheide, die die genannten Steuerverpflichtungen enthalten, übermitteln der Abteilung, die innerhalb der für die Verwaltung der Steuerverpflichtungen des Steuerpflichtigen zuständigen Steuerbehörde für die Registrierung der Steuerpflichtigen zuständig ist, im Folgenden als Fachabteilung bezeichnet, die Liste mit den Steuerverpflichtungen, die der Aufhebung unterliegen.

 

Verfahren zur Aufhebung von Steuerpflichten in Steuerbescheiden, die dem Steuerpflichtigen mitgeteilt werden:

 

1. Die Fachabteilung erhält die in den dem Steuerpflichtigen mitgeteilten Steuerbescheiden ausgewiesene Liste der Haupt- und gegebenenfalls Nebensteuerschulden, die der gesetzlich vorgesehenen Streichung unterliegen, und prüft die Steuerunterlagen auf die in dieser Liste enthaltenen unbezahlten Steuerschulden, die sie mit einer neuen Spalte vervollständigt, in der der ausstehende Betrag angegeben ist.

 

2. Die Fachabteilung prüft in den Steuerunterlagen, ob für die zu stornierenden Steuerschulden Bescheide über Steuernebenverbindlichkeiten ergangen sind, und ergänzt die Liste nach Nummer 1 um neue Spalten, in denen die zu stornierenden unbezahlten Steuernebenverbindlichkeiten angegeben sind.

 

3. Zur Löschung der Steuerverbindlichkeiten erstellt die Fachabteilung einen Bericht, in dem sie die Löschung der unbezahlten Steuerverbindlichkeiten genehmigt und dem sie die in Punkt 2 genannte Liste sowie den „Beschluss über die Löschung von Steuerverbindlichkeiten gemäß Gesetz Nr. 43/2023“ beifügt, der entsprechend für jeden Steuerpflichtigen erstellt wird.

 

4. Die durch das Gesetz vorgesehene Aufhebung der steuerlichen Verpflichtungen kann auch auf Antrag des Steuerpflichtigen vorgenommen werden. Das im Gesetz Nr. 43/2023 geregelte Muster für den Antrag auf Aufhebung der Steuerpflicht ist in der Anlage Nr. 4 enthalten.

 

Anhang Nr.4 (Auszug aus O.ANAF 906/2023):

 

Nr. . . . . . . . . . . vom . . . . . . . . . .

An . . . . . . . . . . (die zuständige Steuerbehörde)

 

ANTRAG

für die Aufhebung der steuerlichen Verpflichtungen gemäß dem Gesetz Nr.43/2023

 

Die Unterzeichnete, ………., wohnhaft/ansässig in der Stadt……….., Straße……….. Nr…………, bl……….., Eingang……….., Wohn.nr……….., Bezirk/Sektor……….., mit der Steueridentifikationsnummer……….., beantragt gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 43/2023 für die Aufhebung bestimmter Steuerverpflichtungen die Aufhebung der Hauptsteuerverpflichtungen, die durch den Steuerbescheid Nr………… vom………., ausgestellt von der Steueraufsichtsbehörde………., festgelegt wurden, sowie der damit verbundenen zusätzlichen Steuerverpflichtungen.

 

Steuerpflichtiger/Rechtsvertreter des Steuerpflichtigen ,

. . . . . . . . . .

(Vorname und Nachname)

Unterschrift . . . . . . . . . .

Datum. . . . . . . . . .

 

  1. Steuerpflichtige, bei denen Steuerschulden, für die das Gesetz eine Löschung vorsieht, durch Zahlung, Aufrechnung, Durchführung oder Auszahlung ganz oder teilweise erloschen sind, haben aufgrund eines Antrags Anspruch auf Erstattung (Anlage Nr. 6).

 

Anhang Nr.6 (Auszug aus O.ANAF 906/2023):

 

Nr. . . . . . . . . . . vom . . . . . . . . . .

An . . . . . . . . . . (die zuständige Steuerbehörde)

 

ANTRAG

für die Rückerstattung der steuerlichen Verpflichtungen gemäß dem Gesetz Nr.. 43/2023

 

Die Unterzeichnete,………., wohnhaft/ansässig in der Ortschaft……….., Str……….. Nr……….., Bl……….., Eing…….., Wohn.nr…….., Landkreis/Bezirk……….., mit Steueridentifikationsnummer……….., beantragt gemäß Artikel 168 des Gesetzes Nr. 207/2015 über die Steuerverfahrensordnung, in der geänderten und ergänzten Fassung, in Verbindung mit den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 43/2023 für die Aufhebung bestimmter Steuerverpflichtungen, beantrage ich die Rückerstattung der Beträge, die durch Zahlung, Aufrechnung, Vollstreckung und Begleichung der Hauptsteuerverpflichtungen, die durch den Steuerbescheid Nr. ……….. vom ………., ausgestellt von der Steueraufsichtsbehörde ………., festgelegt wurden, sowie der damit verbundenen zusätzlichen Steuerverpflichtungen, erloschen sind.

Mir ist bekannt, dass die zum Zeitpunkt der Erstattung in den Steuerunterlagen vorhandenen offenen Steuer-/Haushaltsverbindlichkeiten von der zentralen Steuerbehörde mit den zu erstattenden Beträgen verrechnet werden.

 

Ich/Wir beantrage(n) die tatsächliche Erstattung der noch ausstehenden Beträge:

() im Bankkonto Nr. . . . . . . . . . . eröffnet bei . . . . . . . . . .;

() in bar, am Schalter der staatlichen Finanzverwaltung

 

Ich/Wir beantrage(n) die tatsächliche Erstattung der noch ausstehenden Beträge.

 

 

Steuerpflichtiger/Rechtsvertreter des Steuerpflichtigen,

. . . . . . . . . .

(Name und Vorname)

Unterschrift . . . . . . . . . .

Datum . . . . . . . . . .

 

Zur Erledigung des unter Punkt 5 genannten Antrags prüft die Fachabteilung, ob der Steuerpflichtige in der in Anhang Nr. 1 der Verordnung vorgesehenen Liste aufgeführt ist.

 

  1. Wenn der Steuerpflichtige in der in der Anlage Nr. 1 des Erlasses vorgesehenen Liste aufgeführt ist, erstellt die Fachabteilung ein Formblatt für die Hinzufügung von Steuerschulden für den Vorgang der Hinzufügung der Überzahlung im Zusammenhang mit Steuerschulden, die einer gesetzlich vorgesehenen Streichung unterliegen können, sowie den Bericht zur Genehmigung dieses Vorgangs. Das Muster des Formulars für die Hinzufügung von Steuerverbindlichkeiten ist dasjenige, das in Anhang Nr. 8 der Verordnung des Präsidenten der ANAF Nr. 63/2017 über die Genehmigung der Muster einiger Formulare, die im Bereich der Eintreibung von Steuerschulden verwendet werden, sowie zur Änderung der Verordnung des Präsidenten der ANAF Nr. 3.454/2016 zur Genehmigung des Verfahrens der Zwangsvollstreckung im Falle von Schuldnern, die bestimmte, liquide und fällige Beträge von öffentlichen Behörden oder Institutionen einzutreiben haben, samt späteren Änderungen und Ergänzungen, vorgesehen ist.

 

 

  1. Ist der Steuerpflichtige nicht in der Liste in der Anlage Nr. 1 der Verordnung aufgeführt, fordert die Fachabteilung die Steuerprüfungsstelle, die den Steuerbescheid erlassen hat, auf, zu bestätigen, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind. In diesem Fall sendet die Steuerprüfungsstelle eine Anschrift, die:

 

a) das Vorliegen der gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen bestätigt; in diesem Fall wendet die Fachabteilung die Bestimmungen von Punkt 6 entsprechend an;

 

b) mitteilt, dass die gesetzlich vorgesehenen Bedingungen nicht erfüllt sind, wobei die Fachabteilung sowohl einen Bericht über die Lösung des Antrags auf Rückerstattung von Steuerschulden als auch die Entscheidung über die Ablehnung des Antrags gemäß dem in der Anlage Nr. 6 der Verordnung des Präsidenten der Nationalen Steuerverwaltungsbehörde Nr. 63/2017 in ihrer geänderten und ergänzten Fassung vorgesehenen Muster erstellt.

 

8. Für die Erstattung der erloschenen Steuerverpflichtungen der gesetzlich vorgesehenen Art nach der Erstellung der Erklärung und des zugehörigen Berichts in den in Punkt 6 und 7, Buchstabe a) vorgesehenen Fällen gelten die Bestimmungen von Artikel 168 des Gesetzes Nr. 207/2015, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, sowie die Bestimmungen des Kapitels I des Verfahrens für die Rückerstattung und Erstattung von Beträgen aus dem Haushalt sowie für die Gewährung von Zinsen, die den Steuerpflichtigen für Beträge zustehen, die nach Ablauf der gesetzlichen Frist zurückerstattet oder erstattet wurden, genehmigt durch die Verordnung des Ministers für öffentliche Finanzen Nr. 1.899/2004.

 

9. Die Fachabteilung prüft, ob zu den gesetzlichen Hauptsteuerverbindlichkeiten Nebensteuerverbindlichkeiten bestehen, deren Bescheide dem Steuerpflichtigen nicht zugestellt wurden; in diesem Fall wird ein begründeter Bericht erstellt, auf dessen Grundlage die Nebensteuerverbindlichkeiten von den Steuerunterlagen abgezogen werden. Dieser Bericht wird vom Leiter der Abteilung bestätigt und vom Leiter der Steuerbehörde genehmigt.

 

Dem Bericht ist eine Erklärung über die Streichung der akzessorischen Steuerschulden aus den Steuerunterlagen beizufügen; in diesem Fall erlässt die Fachabteilung nicht die Entscheidung über die Streichung der Steuerschulden, sondern nimmt die Streichung dieser Schulden aus den Unterlagen direkt vor.

 

Rechtsgrundlage:

– Erlass 906/2023 zur Genehmigung des Verfahrens zur Aufhebung von Steuerverpflichtungen, die gemäß dem Gesetz 43/2023 zur Aufhebung bestimmter Steuerverpflichtungen, die in der von der Kontrollstruktur erstellten und übermittelten Liste enthalten sind, aufgehoben werden können, sowie der Modalitäten für ihre Erstattung;

– Gesetz 43/2023 über die Aufhebung bestimmter steuerlicher Verpflichtungen;

-Steuerverfahrensordnung (genehmigt durch das Gesetz Nr. 207/2015, veröffentlicht in der MO Nr. 547 vom 23.07.2015), samt Änderungen und Ergänzungen.