Einem im Senat stillschweigend angenommenen Gesetzesvorschlag zufolge könnten Privatangestellte ab 2024 Urlaubsgutscheine in Höhe von 1.450 Lei pro Jahr aus der von ihnen geschuldeten Einkommensteuer erhalten.
Bei der von den Initiatoren vorgeschlagenen Regelung wären die Arbeitgeber lediglich Vermittler, die verpflichtet wären, der ANAF eine Liste der Arbeitnehmer vorzulegen, die die Gutscheine erhalten sollen.
So sieht der Gesetzesvorschlag zur Änderung und Ergänzung der EILVERORDNUNG Nr. 8/2009 über die Gewährung von Urlaubsgutscheinen vor, dass private Arbeitgeber beim Staat, genauer gesagt bei den öffentlichen Finanzen der Bezirke, Urlaubsgutscheine für ihre Arbeitnehmer in Höhe von 1.450 Lei pro Arbeitnehmer beantragen können.
Wir weisen darauf hin, dass der Vorschlag am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens steht, von den Abgeordneten (dem Entscheidungsgremium) angenommen und durch die Unterschrift des Staatspräsidenten genehmigt werden muss, um in Kraft treten zu können. Als Zeithorizont schlagen die unterzeichnenden Parlamentarier die Anwendung des künftigen Gesetzes ab Januar 2024 vor.
Gemäß dem vorgeschlagenen Dokument haben die Parlamentarier festgelegt, dass jeder Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft Urlaubsgutscheine in Höhe von 1.450 Lei pro Jahr erhalten kann, allerdings nur von einem einzigen Arbeitgeber, dem er auf eigene Verantwortung eine Erklärung vorlegen muss, in der er seine Option zum Erhalt der Gutscheine im jeweiligen Arbeitsvertrag zum Ausdruck bringt.
Wir weisen darauf hin, dass die Finanzierung dieser Ausgaben aus der vom Arbeitnehmer zu zahlenden Einkommensteuer erfolgt. In der Praxis sind einige Kategorien von Arbeitnehmern von vornherein von der Inanspruchnahme der Gutscheine ausgeschlossen: die von der Einkommensteuer befreiten Arbeitnehmer.
Darüber hinaus schlagen die Abgeordneten vor, das derzeit in der EILVERORDNUNG 8/2009 bestehende Verbot der Kumulierung von Gutscheinen mit Urlaubsgeld oder Erholungsurlaubsscheinen aufzuheben – im selben Steuerjahr sollen Arbeitnehmer sowohl Gutscheine als auch Zuschläge und ggf. Erholungsurlaubsscheine erhalten können.
Dem Vorschlag zufolge müssen die Arbeitgeber der ANAF die Listen der Arbeitnehmer und die Optionserklärungen vorlegen, und aus dem Vorschlag geht eindeutig hervor, dass diese Gutscheine allen einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern gewährt würden, wobei der Arbeitgeber nur als Vermittler für den Erhalt von Gutscheinen für seine Arbeitnehmer fungiert.
Der Hauptgrund, warum die Abgeordneten diese Vergünstigung gewähren wollen, ist nicht die Förderung des Inlandstourismus oder die Ergänzung der Vergünstigungen für Arbeitnehmer, sondern die Förderung des Abschlusses von Arbeitsverträgen und damit die Zahlung der damit verbundenen Steuergeschenke an den Staat.