Monatliche staatliche beihilfe für eltern mit mehr als 2 kindern – legislativvorschlag

Laut einem Gesetzentwurf, der kürzlich im Parlament eingebracht wurde, wollen die Initiatoren denjenigen, die drei oder mehr Kinder haben, eine monatliche Beihilfe von mindestens einem Mindestlohn gewähren.

Das vorgeschlagene Dokument regt auch öffentlich-private Partnerschaften für den Bau von Kindergärten und Kinderkrippen an und schlägt vor, allen Schülern, die eine staatliche Schule besuchen, eine warme Mahlzeit zu gewähren.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Initiative keine Angaben zu den Finanzierungsquellen für ihre Umsetzung macht und nur vage auf den „Staatshaushalt“ verweist.

Die Initiative zielt also darauf ab, Maßnahmen zur Stimulierung der Geburtenrate in Rumänien zu ergreifen, und enthält drei Vorschläge, die nach Ansicht der Initiatoren den demografischen Rückgang der Bevölkerung des Landes aufhalten sollen.

Der erste Vorschlag bezieht sich auf Personen, die drei oder mehr Kinder bis zum Alter von 18 Jahren haben, denen eine monatliche Beihilfe gewährt wird, die nicht versteuert werden muss und nicht der Vollstreckung unterliegt (außer in Fällen, in denen sie zu Unrecht gewährt worden ist).

 

Die vorgeschlagenen Beträge sind:

         der Gegenwert eines Mindestlohns für drei Kinder;

         1,5 Nettomindestlöhne für Personen mit vier Kindern

         zwei Nettomindestlöhne für fünf Kinder;

         2,5 Nettomindestlöhne für sechs oder mehr Kinder.

 

Die Beträge werden all jenen gewährt, die die Kriterien in Bezug auf die Anzahl der Kinder erfüllen, wobei eine Bedingung darin besteht, dass die Begünstigten über ein steuerpflichtiges Einkommen aus Lohn oder Rente verfügen müssen, unabhängig von der Höhe des Betrags.

 

Für Mütter im Elternurlaub sieht der Vorschlag vor, dass sie in 12 der letzten 24 Monate vor der Geburt (oder Adoption) ein steuerpflichtiges Einkommen erzielt haben müssen.

Außerdem müssen die Eltern oder Betreuer rumänische Staatsbürger sein und ihren Wohnsitz in Rumänien haben, und die betreuten Kinder müssen nach Vollendung des dritten Lebensjahres in einer Bildungseinrichtung eingeschrieben sein.

Wir betonen, dass die in dieser Initiative vorgeschlagenen Leistungen einer einzigen Person gewährt werden, wenn es zwei Betreuungspersonen gibt, und dass sie entfallen, wenn das Sorgerecht für das Kind verloren geht.

Eine weitere vorgeschlagene Maßnahme zielt auf den Bau und die Modernisierung von öffentlich-privaten Kinderkrippen und Kindergärten ab. Zu diesem Zweck sieht der Entwurf die Möglichkeit der Gewährung von Grundstückskonzessionen für einen Zeitraum von 49 Jahren, eine Steuerbefreiung für einen Zeitraum von fünf Jahren für die an diesen Partnerschaften beteiligten Unternehmen und die Bereitstellung von Versorgungsleistungen aus den lokalen Haushalten vor.

Der dritte Vorschlag bezieht sich auf die Ausweitung des Programms „Eine warme Mahlzeit in der Schule“, das seit 2020 läuft und derzeit 450 Schulen abdeckt. In der Form, in der sie dem Senat vorgelegt wurde, schlägt die Initiative vor, dass alle Schulen bis Ende 2036 in das Programm einbezogen werden sollen.