Standlage: Eine PFA funktionierte im Jahr 2022 auf der Einkommensnorm, aber im November 2022 erreicht sie die Schwelle von 100.000 €. Wann sollte die PFA den Übergang zum realen System erklären und durch welches Formlatt ?
Lösung:
Gemäß Art. 69 Abs. (9) des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Steuergesetzgebung sind Steuerpflichtige, bei denen das Nettoeinkommen auf der Grundlage von Einkommensregeln ermittelt wird und die im vorangegangenen Steuerjahr ein Bruttojahreseinkommen verzeichnet haben, das den Gegenwert des Betrags von 100.000 Euro in Lei übersteigt, ab dem nächsten Steuerjahr verpflichtet, das jährliche Nettoeinkommen im realen System zu ermitteln.
Der Wechselkurs, der zur Bestimmung des RON-Gegenwerts von 100.000 Euro verwendet wird, ist der von der Rumänischen Nationalbank zum Ende des Steuerjahres mitgeteilte durchschnittliche Jahreswechselkurs.
So ist die PFA verpflichtet, die einheitliche Erklärung über die Einkommenssteuer und die Sozialbeiträge, die von natürlichen Personen zu entrichten sind, bis zum 25. Mai des Jahres, das auf das Jahr der Einkünfte folgt, auszufüllen und einzureichen.
Selbständige Tätigkeiten, die nach den Einkommensregeln besteuert werden und ein Bruttoeinkommen (im Laufe des Jahres erhaltenes Einkommen) von mehr als 100.000 Euro erzielen (zu dem von der Rumänischen Nationalbank am Ende des Steuerjahres mitgeteilten durchschnittlichen Jahreswechselkurs), sind daher ab dem nächsten Steuerjahr verpflichtet, das Nettoeinkommen nach den Regeln der Einzelbuchhaltung im realen System zu ermitteln.
In dieser Situation muss die PFA mit einer Einkommensnorm, die im Jahr 2022 die Obergrenze von 100.000 Euro überschritten hat (zu dem von der Rumänischen Nationalbank mitgeteilten durchschnittlichen Jahreswechselkurs am Ende des Steuerjahres 2022), ab dem Jahr 2023 die Regeln der Buchführung in einfachen Posten (Realsystem) anwenden.
In diesem Zusammenhang ist er verpflichtet, bis zum 25. Mai des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem das Einkommen erzielt wurde, d.h. bis zum 25. Mai 2023, die einheitliche Erklärung über die von natürlichen Personen geschuldeten Einkommensteuern und Sozialbeiträge auszufüllen und einzureichen.
Die Besteuerung erfolgt also bis 2022 weiterhin nach der Einkommensnorm, und es besteht in diesem Jahr keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung.
Ab 2023 erfolgt der Übergang zum realen Buchhaltungssystem durch die Einreichung der Erklärung bis zum 25. Mai 2023 und das Ausfüllen des Kapitels über die im Jahr 2022 erzielten Einkünfte als Berechnungsmethode für die Einkommensteuer sowie des Kapitels über die im Jahr 2023 voraussichtlich erzielten Einkünfte nach dem realen System.
Wir möchten darauf hinweisen, dass für das Einkommen des Jahres 2023 die oben genannte Obergrenze auf 25.000 Euro gesenkt wurde.
Wie bereits erwähnt, liegt die Obergrenze für das Einkommen im Jahr 2022 bei 100.000 Euro.
Wir präzisieren, dass die neueste Version der Einheitserklärung (intelligentes PDF) von ANAF am 11. Januar 2023 veröffentlicht wird:
https://static.anaf.ro/static/10/Anaf/Declaratii_R/declaratie_unica.html
Rechtliche Grundlage:
– Steuergesetzgebung (genehmigt durch Gesetz Nr. 227/2015, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 688 vom 10.09.2015), mit nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen;
– Methodische Normen für die Anwendung der Steuergesetzgebung (genehmigt durch Regierungsbeschluss Nr. 1/2016);
- anaf.ro