Meldung von miet- und pachtverträgen beim ANAF – neues verfahren

Im Amtsblatt (Teil I) Nr. 1164 vom 5. Dezember 2022 wurde die ANAF-Verfügung Nr. 2031 aus dem Jahr 2022 zur Änderung und Vervollständigung der Verordnung des ANAF-Präsidenten Nr. 114/2019 zur Genehmigung des Verfahrens für die Registrierung von Mietverträgen sowie des Musters und des Inhalts des Formulars „Antrag auf Registrierung von Mietverträgen“ veröffentlicht.

Wir erinnern daran, dass mit der OG Nr. 16/2022 die Verpflichtung zur Meldung der Mietverträge an die Steuerbehörde wieder eingeführt wurde, die ab dem 1. Januar 2023 gilt.

Diese Verpflichtung gilt also für Personen, die Einkünfte aus der Überlassung der Nutzung von Immobilien erzielen. Es ist zu beachten, dass Mietverträge und Verträge über die Vermietung von Zimmern in Privatwohnungen zu touristischen Zwecken nicht gemeldet werden.

Gemäß dem Rechtsakt beträgt die Frist für die Anmeldung von Verträgen 30 Tage ab deren Unterzeichnung und für Mietverträge, die am 1. Januar 2023 in Kraft sind, 90 Tage ab dem Datum, an dem die Verpflichtung zu ihrer Anmeldung entstanden ist.

Die OpANAF Nr. 2031/2022 aktualisiert das Verfahren für die Meldung dieser Verträge, und die folgenden Standardformblätter werden geregelt:

 

  • Antrag auf Registrierung von Mietverträgen;
  • Benachrichtigung über die nicht rechtzeitige Einreichung des Antrags auf Registrierung von Mietverträgen.
  • Die wichtigsten Schritte des aktualisierten Verfahrens gelten ab Januar:
  • Der Mietvertrag muss innerhalb von 30 Tagen nach seinem Abschluss bei der ANAF registriert werden (diese Regel gilt auch für spätere Änderungen des Vertrags), indem das Formblatt 168 ausgefüllt und eingereicht wird (das Formblatt wird an die Steuerbehörde geschickt, in deren Zuständigkeitsbereich sich der steuerliche Wohnsitz der Person befindet);
  • der Antrag auf Eintragung ist in zweifacher Ausfertigung auszufüllen, von denen eine vom Steuerpflichtigen aufzubewahren ist; gibt es mehrere Eigentümer einer vermieteten Immobilie, muss jeder von ihnen den Mietvertrag bei der ANAF eintragen lassen; dem Antrag ist eine mit dem Original übereinstimmende Kopie des Mietvertrags beizufügen (die Übereinstimmung mit dem Original wird durch den Vermerk „mit dem Original übereinstimmend“ und die Unterschrift des Steuerpflichtigen auf der Kopie gewährleistet);
  • Der Antrag auf Eintragung kann entweder online in elektronischer Form oder persönlich bei der Geschäftsstelle der ANAF oder auf dem Postweg (mit Empfangsbestätigung) in gedruckter Form eingereicht werden; als Datum der Eintragung des Mietvertrags gilt das Datum der Eintragung des Antrags bei der Geschäftsstelle der ANAF, das Datum des Postwegs oder das Datum der Eintragung des Online-Antrags;
  • Die Eintragung von Mietverträgen in die ANAF-Akten erfolgt intern innerhalb von höchstens fünf Tagen nach dem Datum der Einreichung des Antrags;

 

Wir betonen, dass diejenigen, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen und ihre Verträge nicht bei der ANAF anmelden, von den Behörden darauf hingewiesen werden, dass sie dieser Verpflichtung nachkommen müssen.