Rahmenmodell eines individuellen Arbeitsvertrags

Heute wurde das Rahmenmodell für den individuellen Arbeitsvertrag im Amtsblatt Nr. 1180 veröffentlicht.

Es enthält die durch das Gesetz 283/17.10.2022 vorgenommenen Änderungen. 

 

INDIVIDUELLER ARBEITSVERTRAG

abgeschlossen am ………………. und in das allgemeine Arbeitnehmerregister eingetragen

unter Nr. ………….. vom ………………..

 

A.    Vertragspartnern

Arbeitgeber – juristische/physische Person ……………………….., mit Stammsitz/Wohnsitz in ……………………………, eingetragen im Handelsregister aus ………………., unter Nr. ……………….., Steuernummer …………….., Telefon ……………, E-Mail ……………, vertreten durch Hr./ Fr. …………………., in Eigenschaft als Geschäftsführer,

und

Angestellte/r – Herr/Frau ………………….., wohnhaft in ……………………………, E-Mail…………….,  Besitzer/ Besitzerin  des Personalausweises-/Reisepasses Serie………, Nr. …………., ausgestellt von…………………, am …………….., Personennummer ………………….., Arbeitsgenehmigung/Aufenthaltserlaubnis zu Arbeitszwecken, Seriennummer……….. Nr. ……………. Datum: ……………………,

Ich habe den vorliegenden individuellen Arbeitsvertrag unter den folgenden Bedingungen abgeschlossen, die wir vereinbart haben:

B.    Vertragsgegenstand: Ausführung der Arbeit und Zahlung des Lohns.

 

  1. Dauer des Vertrags:
  1. unbefristet, der Arbeitnehmer ……………….., Arbeitsbeginn am…………………..
  2. befristet, von ………………. Tagen/Wochen/Monaten, beginnend mit ………….. und bis ………………., gemäß Artikel 83 Buchstabe ……………. des Gesetzes 53/2003 – Arbeitsgesetzbuch, neu veröffentlicht, samt späteren Änderungen und Ergänzungen/speziellen normativen Akten, bzw. ……………….

 

  1. Probedauer:
  1. a) Dauer von ………………………. Kalender-/Arbeitstagen im Falle eines befristeten Einzelarbeitsvertrags;
  2. b) die Bedingungen der Probezeit (falls vorhanden) ………………………..

 

E.    Arbeitsort:

  1. Die Arbeitsleistung wird unter ……………………. (Wohnung/Abteilung/Werkstatt/Büro/Abteilung/Abteilung usw.) vom

    Hauptsitz des Arbeitgebers/Arbeitsplatz/sonstigen organisierten Arbeitsplatz aus erbracht ……………………………………. .

  1. In Ermangelung eines festen Arbeitsortes wird der Arbeitnehmer wie folgt arbeiten:

     …………………………… (vor Ort/im Betrieb des Kunden/im geografischen Gebiet ………………….., Gruppe von ……..

………………Einheiten usw.).

In diesem Fall wird der Arbeitnehmer davon profitieren:

  1. a) zusätzliche Leistungen …………….. (Geld- oder Sachleistungen);
  2. b) Transportversicherung/Erstattung durch den Arbeitgeber ………………. (falls zutreffend).

 

F.    Art der Arbeit:

Funktion/Beschäftigung: ………………………, gemäß der rumänischen Klassifikation der Berufe (Code COR………..).

 

G.   Dauer der Arbeitszeit und ihre Verteilung:

  1. Vollzeit, normale Arbeitszeiten sind ……. Stunden/Tag und/oder ….. Stunden/Woche.
  2. a) Die Arbeitszeiten sind wie folgt verteilt: an …………………. Tagen, zwischen ……………… oder …………….

    (ungleiche Schichten/flexible/individuelle Arbeitszeiten, etc.): …………………………….

  1. b) Die Normalarbeitszeit kann in Übereinstimmung mit den geltenden internen Vorschriften/Tarifverträgen geändert

    werden.

  1. Eine Teilzeitbeschäftigung von …………. Stunden/Tag, …….. Stunden/Woche, ………. Stunden/Monat.
  2. a) Die Verteilung der Normalarbeitszeit ist wie folgt: an …………………. Tagen, zwischen ……………… oder …………….

    Stunden (ungleiche/Schichten/flexibel/individuell, etc.): …………………………….

  1. b) Die Arbeitszeit kann in Übereinstimmung mit den geltenden internen Vorschriften/Tarifverträgen geändert werden.

 

 

 

  1. c) Es werden keine Überstunden geleistet, außer in Fällen höherer Gewalt oder bei anderen dringenden Arbeiten zur

    Verhütung von Unfällen oder zur Milderung ihrer Folgen.

 

H.   Urlaub:

Die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs beträgt …………. Arbeitstage, bezogen auf die geleistete Arbeitszeit.

Diese kommen außerdem in den Genuss von zusätzlichem Urlaub ………. Arbeitstage.

 

I.     Lohn:

  1. Belohnung:
  2. Monatliches Bruttogrundgehalt: ……. Lei.
  3. 2. Andere konstituierende Elemente:
  4. a) Zulagen: ………………………………………………………;
  5. b) Zulagen ……………………………………………………….;
  6. c) zusätzliche Geldleistungen: ……………………………….;
  7. d) Regelungen für zusätzliche Sachleistungen …………..;
  8. e) sonstige Zulagen: …………………………………………..
  9. 3. Überstunden, die von Vollzeitbeschäftigten außerhalb der normalen Arbeitszeit geleistet werden, sind innerhalb von 90 Kalendertagen nach der Überstunde gemäß dem geltenden Tarifvertrag oder dem Gesetz Nr. 53/2003 – Arbeitsgesetzbuch, neu aufgelegt, samt späteren Änderungen und Ergänzungen, durch bezahlte Freizeit auszugleichen. Wenn ein Ausgleich durch bezahlte Freizeit nicht möglich ist, werden die außerhalb der normalen Arbeitszeit geleisteten Überstunden mit einem Zuschlag in Höhe von ………………………. vergütet. .
  10. 4. Arbeit an Feiertagen sowie an bezahlten arbeitsfreien Tagen, die durch geltende Rechtsakte/Tarifverträge festgelegt sind, wird durch bezahlte Freistellung oder durch einen Lohnzuschlag gemäß dem geltenden Tarifvertrag oder dem Gesetz Nr. 53/2003 – Arbeitsgesetzbuch, neu veröffentlicht, samt späteren Änderungen und Ergänzungen, abgegolten.
  11. 5. Das Datum/die Daten, an dem/denen das Gehalt gezahlt wird, ist/sind: …………………
  12. 6. Zahlungsweise:……………………
  1. Sonstige Klauseln:
  1. a) Die Kündigungsfrist im Falle einer Entlassung beträgt …………. Arbeitstage gemäß dem Gesetz Nr. 53/2003 –

    Arbeitsgesetzbuch, neu veröffentlicht, samt späteren Änderungen und Ergänzungen, oder dem anwendbaren  

    Tarifvertrag, je nach Fall;

  1. b) die Kündigungsfrist im Falle eines Rücktritts beträgt ………… Arbeitstage, gemäß dem Gesetz Nr. 53/2003 –

    Arbeitsgesetzbuch, neu veröffentlicht, samt späteren Änderungen und Ergänzungen, oder dem anwendbaren

    Tarifvertrag;

  1. c) wenn der Arbeitnehmer im Ausland arbeiten wird, die in Art. 18 Abs. vorgesehenen Informationen. (1) des Gesetzes

    Nr. 53/2003 – Arbeitsgesetzbuch, neu veröffentlicht, samt späteren Änderungen und Ergänzungen, muss auch in

    den individuellen Arbeitsvertrag aufgenommen werden;

  1. d) sonstige Klauseln…………………………………

 

K.    Berufspflichten:

Die Aufgaben der Stelle sind in der Stellenbeschreibung aufgeführt, die dem individuellen Arbeitsvertrag beigefügt ist..

 

  1. Berufsspezifische Risiken

Die arbeitsplatzspezifischen Risiken von Verletzungen und Berufskrankheiten sind in den Risikobewertungen des Arbeitsplatzes/der Tätigkeit und in der Liste der berufsbedingten Risikofaktoren aufgeführt.

 

  1. Kriterien für die Bewertung der beruflichen Tätigkeit des Mitarbeiters:……………………………………

 

N Verfahren für die Verwendung elektronischer Unterschriften, fortgeschrittener elektronischer Unterschriften und qualifizierter elektronischer Signaturen ist wie folgt: ………………………, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der geltenden Vorschriften/internen Regeln/Tarifvertrag.

 

 

 

 

 

  1. Berufliche Ausbildung

Die Berufsausbildung findet unter den folgenden Bedingungen statt: ………………………………. in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der geltenden normativen Gesetze/internen Vorschriften/Tarifverträge.

 

  1. Arbeitsbedingungen:

Die Arbeitstätigkeit wird unter normalen/gefährlichen/gefährlichen/besonderen/gefährlichen Arbeitsbedingungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt.

 

 

  1. Rechte und Pflichten der Vertragspartnern im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz:
  1. a) Persönliche Schutzausrüstung ……………..;
  2. b) individuelle Arbeitsmittel ……………………;
  3. c) Hygienematerialien …………………………..;
  4. d) schützende Lebensmittel …………………..;
  5. e) sonstige Rechte und Pflichten in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz …………. .

 

  1. Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragspartnern:
  1. 1. Der Arbeitnehmer hat im Wesentlichen die folgenden Rechte:
  2. a) das Recht auf Vergütung der geleisteten Arbeit;
  3. b) das Recht auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten;
  4. c) das Recht auf jährlichen Erholungsurlaub;
  5. d) das Recht auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung;
  6. e) das Recht auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz;
  7. f) das Recht auf Berufsausbildung;
  8. g) gegebenenfalls andere gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegte Verpflichtungen.

 

  1. 2. Der Arbeitnehmer hat folgende Hauptpflichten:
  2. a) die Verpflichtung, die Arbeit bzw. die Aufgaben zu erfüllen, die ihr/ihm gemäß der Stellenbeschreibung zugewiesen

    wurden;

  1. b) die Verpflichtung zur Einhaltung der Arbeitsdisziplin;
  2. c) die Verpflichtung zur Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber bei der Ausübung der Tätigkeit;
  3. d) die Verpflichtung zur Einhaltung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes in der Einheit;
  4. e) die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit von Informationen und Unterlagen, die bei der Wahrnehmung der

    Aufgaben verwendet werden;

  1. f) die Verpflichtung zum Beitritt zu einem privat verwalteten Pensionsfonds gemäß den Bestimmungen von Artikel 30

   des Gesetzes Nr. 411/2004 über privat verwaltete Pensionsfonds, neu veröffentlicht, samt späteren Änderungen und

   Ergänzungen.

 

  1. 3. Der Arbeitgeber hat im Wesentlichen die folgenden Rechte:
  2. a) die Aufgaben und Arbeitszeiten der einzelnen Arbeitnehmer festzulegen;
  3. b) dem Arbeitnehmer verbindliche Weisungen zu erteilen, sofern diese rechtmäßig sind;
  4. c) die Kontrolle über die Erfüllung der Arbeitsaufgaben auszuüben;
  5. d) die Feststellung von Disziplinarverstößen und die Verhängung angemessener Sanktionen in Übereinstimmung mit

    dem Gesetz, dem anwendbaren Tarifvertrag und den internen Vorschriften;

  1. e) die Festlegung der individuellen Leistungsziele des Mitarbeiters sowie der Kriterien für die Bewertung ihrer

    Erreichung;

  1. f) zur Unterstützung der privaten Krankenversicherung, der zusätzlichen Beiträge zur freiwilligen Rente des

   Arbeitnehmers oder der Betriebsrente, je nach Gesetz;

  1. g) alle sonstigen Rechte zu gewähren, die sich aus der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers ergeben.

 

 

 

 

 

 

 

  1. Der Arbeitgeber ist hauptsächlich für die folgenden Verpflichtungen verantwortlich:
  2. a) dem Arbeitnehmer vor Arbeitsantritt ein Exemplar des individuellen Arbeitsvertrags auszuhändigen;
  3. b) die Erstellung des allgemeinen Arbeitnehmerregisters und die Vornahme der gesetzlich vorgesehenen Eintragungen;
  4. c) dem Arbeitnehmer alle Rechte zu gewähren, die sich aus den individuellen Arbeitsverträgen, dem geltenden

    Tarifvertrag und dem Gesetz ergeben;

  1. d) die technischen und organisatorischen Bedingungen, die bei der Ausarbeitung der Arbeitsvorschriften berücksichtigt

    wurden, und die angemessenen Arbeitsbedingungen ständig zu gewährleisten;

  1. e) Unterrichtung des Arbeitnehmers über die Arbeitsbedingungen und über die Elemente der Entwicklung der

    Arbeitsbeziehungen;

  1. f) Unterrichtung des Arbeitnehmers über die Verpflichtung zum Beitritt zu einem privat geführten Pensionsfonds gemäß

   den gesetzlichen Bestimmungen;

  1. g) ein Dokument auszustellen, das die Arbeitnehmereigenschaft des Antragstellers bescheinigt, d. h. die vom

    Antragsteller ausgeübte Tätigkeit, die Dauer der Tätigkeit, das Gehalt, das Dienstalter in der Arbeit, im Beruf und im

    Fachgebiet oder einen datierten und beglaubigten Auszug aus dem allgemeinen Arbeitnehmerregister;

  1. h) die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten des Arbeitnehmers zu gewährleisten.

 

  1. Schlussbestimmungen
  1. Niveau, auf dem der geltende Tarifvertrag abgeschlossen wurde (z. B. Einheiten/Gruppen von

    Einheiten/Wirtschaftszweig) ………………. .

  1. Die Bestimmungen dieses individuellen Arbeitsvertrags werden durch die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 53/2003 –

    Arbeitsgesetzbuch, neu veröffentlicht, samt späteren Änderungen und Ergänzungen, und den geltenden

    Tarifvertrag, wie zu Punkt 1 erwähnt, ergänzt.

    Jede Änderung der Vertragsbedingungen während der Ausführung des individuellen Arbeitsvertrags erfordert den

 

Abschluss eines Nachtrags zum Vertrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, bevor die Änderung eintritt, außer in Fällen, in denen eine solche Änderung ausdrücklich gesetzlich oder im anwendbaren Tarifvertrag vorgesehen ist.

 

  1. S. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Durchführung, der Änderung, der Aussetzung oder der Beendigung dieses individuellen Arbeitsvertrags können sowohl gütlich im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens als auch durch das nach dem Gesetz sachlich und örtlich zuständige Gericht beigelegt werden.

 

 

           Der vorliegende individuelle Arbeitsvertrag wurde in zwei Exemplaren, je eins für jede Partei, abgeschlossen.

 

 

 

 

 

Arbeitgeber,                                                                           Arbeitnehmer,……………………………….

………………………………                                                           Unterschrift ………………………………….

 

Rechtsmäßiger Vertreter,                                                                

  ……………………………                                                                    

 

Ich erhielt ein Exemplar ……………………..

Unterschrift ……………………………………..

Datum…………………………………….……….