Erhöhung des mindestbruttogrundlohns ab 1. Januar 2023 – entwurf HG

Das Ministerium für Arbeit und soziale Solidarität (MMSS) hat am 17. November 2022 in der Entscheidungstransparenz den Entwurf der HG für die Festlegung des garantierten Mindestbruttogrundgehalts pro Land veröffentlicht.

In diesem normativen Akt wird vorgeschlagen, das garantierte Mindestbrutto-Grundgehalt pro Land ab dem 1. Januar 2023 auf 3.000 Lei pro Monat zu erhöhen, was einer Steigerung von 17,6 % gegenüber Dezember 2022 entspricht.

Wir erinnern Sie daran, dass laut HG 1071/2021 der Stundensatz im Jahr 2022 15,239 Lei/Stunde bei einer vollen Arbeitszeit von 167,333 Stunden pro Monat beträgt. Nach dem HG-Entwurf wird der Stundensatz im Jahr 2023 bei einem vollen Arbeitsprogramm von 165.333 Stunden/Monat 18.145 Lei/Stunde betragen.

Nach den Hintergrundinformationen zum Gesetzentwurf gibt es in Rumänien derzeit etwa 856.830 Arbeitnehmer, die in den Genuss des garantierten Mindestbruttolohns von 2.550 Lei kommen, was etwa 16,27 % der Gesamtzahl der aktiven Arbeitnehmer – 5.265.252 – entspricht. Somit werden 2.181.134 Arbeitnehmer von der Erhöhung des Mindestgrundlohns um 3.000 Lei betroffen sein.