Ab dem 18. Juli 2022
A. Die Ermittlung des Gesamtumsatzes und des Umsatzes aus dem Baugewerbe, die erforderlich sind, um das Recht auf Inanspruchnahme der besonderen Steuererleichterungen zu begründen, wird wie folgt vorgenommen
– der tatsächlich erzielte Umsatz aus der Bautätigkeit umfasst nur die Einkünfte aus der im rumänischen Staatsgebiet ausgeübten Tätigkeit;
– Der Gesamtumsatz umfasst sowohl Einkünfte aus Tätigkeiten im rumänischen Staatsgebiet als auch aus Tätigkeiten außerhalb Rumäniens. Die in Rumänien ausgeübte Tätigkeit ist die in Rumänien tatsächlich ausgeübte Tätigkeit zur Herstellung von Waren und Dienstleistungen.
Die Einbeziehung von außerhalb Rumäniens erzielten Einkünften in den Gesamtumsatz wirkt sich auf Unternehmen aus, die sowohl innerhalb als auch außerhalb des Landes im Baugewerbe tätig sind und die weniger von den bauspezifischen Steuervergünstigungen profitieren können.
2. Die spezifischen Steuervergünstigungen für das Baugewerbe sind im laufenden Jahr aufgrund der Umsätze des Vorjahres nicht mehr anwendbar. Ab Juli 2022 wird eine Steuererleichterung gewährt, wenn der Bauumsatz im Jahr 2022 mindestens 80 % des Gesamtumsatzes im Jahr 2022 beträgt.
Unternehmen, die im Jahr 2021 einen Bauumsatz von mehr als 80 % ihres Gesamtumsatzes erzielten und diesen Zusammenhang im Jahr 2022 nicht mehr erfüllen, freuen sich nicht mehr über die Steuererleichterung im Baugewerbe.
3. Zuschüsse für die Pflege von Krebspatienten gelten bei der Berechnung der Einkommensteuer ebenso als nicht steuerpflichtiges Einkommen wie Zuschüsse für Mutterschaftsrisiken, Mutterschaft, Kindererziehung und Pflege kranker Kinder.
Beginnend mit dem Einkommen für August 2022
A. Natürliche Personen sind nicht mehr von der Einkommenssteuer für Einkünfte aus Gehältern und ähnlichen Einkünften befreit, die sich aus der Ausübung der Tätigkeit auf der Grundlage eines für einen Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossenen individuellen Arbeitsvertrags mit rumänischen juristischen Personen ergeben, die während eines Jahres saisonale Tätigkeiten ausüben, die zu den in Artikel 1 des Gesetzes Nr. 170/2016 über die spezifische Steuer auf bestimmte Tätigkeiten genannten gehören.
2. Das monatliche Bruttoeinkommen aus Gehältern und gleichgestellten Gehältern von Personen, für die die spezifische Befreiung für das Baugewerbe, die Landwirtschaft und die Lebensmittelindustrie gilt, ist bei einem Bruttolohn für 8 Stunden Arbeit/Tag von mindestens 3.000 Lei pro Monat von der Einkommensteuer befreit. Die Befreiung gilt für monatliche Bruttoeinkünfte bis einschließlich 10.000 Lei, die aus Löhnen und Gehältern stammen. Der Teil des monatlichen Bruttoeinkommens, der 10.000 Lei übersteigt, wird nicht steuerlich begünstigt, da er bei der Berechnung der Einkommensteuer als steuerpflichtiges Einkommen gilt.
3. Der Sozialversicherungsbeitrag (25 %) und der Krankenversicherungsbeitrag (10 %), die von Personen zu zahlen sind, die auf der Grundlage eines individuellen Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsvertrags Einkünfte aus Löhnen oder gleichwertigen Bezügen erzielen, dürfen nicht unter der Höhe des Beitrags liegen, der durch Anwendung des Satzes auf den Mindestbruttogrundlohn berechnet wird, der in dem Monat gilt, für den der Beitrag zu zahlen ist, und der der Anzahl der Arbeitstage in dem Monat entspricht, in dem der Vertrag aktiv war. Diese Bestimmungen gelten nicht für Personen, auf die eine der folgenden Situationen zutrifft:
a) Sie sind Schüler oder Studenten bis zum Alter von 26 Jahren in einer schulischen Ausbildung; in diesem Fall muss der Arbeitgeber Nachweise verlangen;
b) sind laut Gesetz Auszubildende bis zum Alter von 18 Jahren;
c) Behinderte oder andere gesetzlich anerkannte Personengruppen sind, die weniger als 8 Stunden pro Tag arbeiten können; in diesem Fall muss der Arbeitgeber entsprechende Nachweise verlangen;
d) Altersrentner des öffentlichen Rentensystems sind, mit Ausnahme von Altersrentnern, die aufgrund von Sondergesetzen/-statuten Betriebsrenten beziehen, und von Personen, die ihre Altersrente des öffentlichen Rentensystems mit einer Altersversorgung kumulieren, die in einem der nicht in das öffentliche Rentensystem integrierten Rentensysteme festgelegt ist (in diesem Fall muss der Arbeitgeber Belege anfordern);
e) sie im selben Monat Einkünfte aus Löhnen oder gleichwertigen Bezügen auf der Grundlage von zwei oder mehr Einzelarbeitsverträgen beziehen und die kumulierte monatliche Berechnungsgrundlage mindestens dem Mindestbruttogrundlohn im Land entspricht (das Antragsverfahren wird durch Erlass des Finanzministers festgelegt).
Wenn die Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge unter dem Mindestlohn liegen, wird die Differenz vom Arbeitgeber/Einkommenszahler für den Arbeitnehmer/Einkommensempfänger getragen.
Im Folgenden finden Sie einen Vergleich für Juli und August 2022, der die Lohnberechnung für eine Haushälterin zeigt, die 2 Stunden pro Tag zum garantierten Mindestlohn arbeitet:
Juli 2022 | August 2022 | |||
Bruttoeinkommen | 638 | 638 | ||
Sozialversicherung (CAS) 25% | 160 | 160 | ||
Krankenversicherung (CASS) 10% | 64 | 64 | ||
Steuer 10% | 0 | 0 | ||
Nettoeinkommen | 415 | 415 | ||
Arbeitsversicherungsbeitrag (CAM) 2.25% | 14 | 14 | ||
Abweichung Sozialversicherung (CAS) | 478 | |||
Abweichung Sozialversicherung (CAS) | 191 | |||
Gesamtpersonalaufwand | 652 | 1.322 |
Um einem Dienstmädchen einen Lohn von 415 Lei netto für 2 Stunden/Tag zu zahlen, zahlt der Arbeitgeber Steuern und Abgaben in Höhe von 907 Lei!
Herausgegeben von der Kammer der Wirtschaftsprüfer