Nach einem Erlassentwurf, den das Finanzministerium (MF) am 29. Juni zur Abstimmung stellte, werden bestimmte Unternehmen ihre Halbjahresberichte bis zum 16. August 2022 ausschließlich online an die Behörden übermitteln.
Beachten Sie, dass diese Verpflichtung nur Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als einer Million Euro betrifft.
Der Verordnungsentwurf, mit dem das System der Rechnungslegung ab dem 30. Juni 2022 genehmigt werden soll, muss genehmigt und im Amtsblatt veröffentlicht werden, um in Kraft treten zu können.
Die halbjährlichen Rechnungslegungsberichte werden den MF-Einheiten nur in elektronischem Format (PDF-Datei, an die eine XML-Datei angehängt ist) über das Portal e-Guvernare.ro übermittelt und mit einem qualifizierten digitalen Zertifikat unterzeichnet.
Im Gegensatz zum letzten Jahr besteht 2022 nicht mehr die Möglichkeit, die MF-Einheiten in gedruckter Form zu beliefern.
Dies ist das zweite Jahr, in dem die Halbjahresbilanzen nur Steuerpflichtige mit einem Nettoumsatz von mehr als dem Gegenwert von einer Million Euro betreffen.
Nach dem Entwurf von MF werden die Rechnungslegungsberichte zum 30. Juni 2022 zunächst für Steuerpflichtige verpflichtend sein, auf die die Rechnungslegungsvorschriften über Einzeljahresabschlüsse und konsolidierte Jahresabschlüsse (Finanzerlass 1.802/2014) Anwendung finden und die im vorangegangenen Geschäftsjahr einen Nettoumsatz von mehr als einer Million Euro hatten.
Gleichzeitig werden die Bilanzen für Steuerpflichtige, die den Rechnungslegungsvorschriften gemäß den internationalen Rechnungslegungsstandards (Finanzverordnung 2.844/2016) unterliegen und die im vorangegangenen Geschäftsjahr einen Nettoumsatz von mehr als einer Million Euro erzielt haben, verpflichtend sein.
Bitte beachten Sie, dass der Umsatz von einer Million Euro, umgerechnet in Lei, auf der Grundlage der im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 festgelegten Indikatoren bzw. auf der Grundlage der zum Ende des Geschäftsjahres 2021 abgeschlossenen Bilanz berechnet wird. Zu diesem Zweck wird der von der Rumänischen Nationalbank mitgeteilte Wechselkurs verwendet, der am Stichtag des vorangegangenen Geschäftsjahres gültig war.
Die Indikatoren Bilanzsumme, Nettoumsatzerlöse und durchschnittliche Zahl der Beschäftigten werden auf der Grundlage der Jahresabschlüsse für 2021 ermittelt.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass Unternehmen, die seit ihrer Gründung bis zum 30. Juni 2022 keine Tätigkeit ausgeübt haben, Unternehmen, die in der ersten Jahreshälfte 2022 vorübergehend inaktiv waren, Unternehmen, die im Laufe des Jahres 2022 gegründet wurden und Unternehmen, die sich in Liquidation befinden, nicht verpflichtet sind, am 30. Juni 2022 Buchhaltungsberichte zu erstellen.