Gemäß der Dringlichkeitsverordnung Nr. 39/2021 findet in diesem Jahr zwischen Februar und Juli die Volks- und Wohnungszählung in Rumänien statt.
Die Dringlichkeitsverordnung Nr. 19/2020 sieht vor:
Mitarbeiter, die sich über das Internet selbst registrieren, haben Anspruch auf einen bezahlten freien Tag, um die bevorzugte Nutzung dieser Methode zu fördern.
Der Nachweis der Online-Selbstkontrolle erfolgt durch Vorlage des Codes zur Bestätigung des erfolgreichen Abschlusses der Selbstkontrolle.
Der Bestätigungscode für den erfolgreichen Abschluss der Selbstüberprüfung wird automatisch von der funktionierenden IT-Lösung generiert, für jedes einzelne Formblatt, das erfolgreich bei der Volkszählungsbasis eingereicht wurde.
Arbeitgeber von Personen, die den Nachweis der Selbstkontrolle online erbringen, sind verpflichtet, ihnen den bezahlten freien Tag zu gewähren, zu einem mit den Berechtigten vereinbarten Termin.
Der bezahlte Freitag wird innerhalb von maximal 12 Monaten ab dem Datum der erfolgreichen Absolvierung der Selbstkontrolle gewährt.
Einem Arbeitnehmer wird ein bezahlter Tag gewährt, unabhängig davon, ob er eine Online-Selbstrevision für sich selbst oder für andere Haushaltsmitglieder oder für andere Personen durchgeführt hat.