Die ANAF Verordnung Nr.1831 zur Genehmigung des Verfahrens zur Ausübung der Nutzungsmöglichkeit durch die nichtansässigen Wirtschaftsbeteiligten, des nationalen Systems bezüglich der elektronischen Rechnung RO e-Invoice sowie des Modells, des Inhalts und der Anweisungen zum Ausfüllen des Formblatts (083) “Nutzungsoption, von nichtansässigen Wirtschaftsbeteiligten, des nationalen Systems bezüglich der elektronischen Rechnung RO e-Rechnung“ wurde im Amtsblatt Nr. 1096 vom 17 November 2021 veröffentlicht.
Gemäß dem normativen Gesetz können sich nichtansässige Wirtschaftsbeteiligte, unter den in der Regierungsnotverordnung Nr. 120/2021 vorgesehenen Bedingungen über die Verwaltung, Funktionsweise und Umsetzung des nationalen Systems bezüglich der elektronischen Rechnung RO e-Invoice und der elektronischen Rechnung in Rumänien, sowie zur Vervollständigung der Regierungsverordnung Nr. 78/2000 über die Homologation, Ausstellung des Fahrzeugausweises und Echtheitsbescheinigung von Straßenfahrzeugen zum Inverkehrbringen, Bereitstellen auf dem Markt, Zulassung in Rumänien, as sowie Marktüberwachung für sie (nachfolgend Eilverordnung genannt), für die Nutzung des nationalen Systems zur elektronischen Rechnung RO eFactur, entscheiden.
Nichtansässige Wirtschaftsbeteiligte üben ihre Nutzungsmöglichkeit des Systems für B2B-Geschäftsbeziehungen mit Wirtschaftsbeteiligten und/oder für B2G-Beziehungen mit öffentlichen Auftraggebern/Auftraggebern durch Übermittlung des Formblatts (083) „Option zur Nutzung des nationalen Systems für die elektronische Rechnung RO e-Rechnung durch nichtansässige Wirtschaftsbeteiligte “ aus
Das Formblatt (083) wird mit Hilfe des auf der Website der Nationalen Agentur für Finanzverwaltung bereitgestellten Hilfsprogramms ausgefüllt und gemäß dem Gesetz ausschließlich auf elektronischem Wege der Fernübertragung übermittelt.
Nach dem Absenden des Formblatts (083), nach Ankreuzen von Abschnitt IV. Option zur Nutzung des nationalen elektronischen Rechnungssystems RO e-Invoice, für B2B-Geschäftsbeziehungen werden die zuständige Steuerbehörde bzw. die Finanzverwaltung für nicht ansässige Steuerpflichtige innerhalb der Regionalen Generaldirektion für öffentliche Finanzen Bukarest, weisen dem nichtansässigen Wirtschaftsbeteiligten eine Reihe von Datensätzen zu, die nur innerhalb des nationalen Systems in Bezug auf die elektronische Rechnung RO e-Rechnung verwendet werden.
Die Beweisnummer stellt keine Steueridentifikationsnummer im Sinne des Titels IV „Steuerliche Registrierung“ des Gesetzes Nr. 207/2015 über die Steuergesetzgebung samt nachträglichen Änderungen und Ergänzungen dar.
Die Steuerbehörde teilt dem nichtansässigen Wirtschaftsbeteiligten die Nachweisnummer mit, die der im Formblatt eingetragenen E-Mail-Adresse (083) zugeordnet ist.
Der nichtansässige Wirtschaftsbeteiligte, der sich für die Nutzung des nationalen Systems der elektronischen Rechnung RO e-Invoice in B2B-Geschäftsbeziehungen entschieden hat, ist im Register RO e-Invoice registriert, die von der Nationalen Agentur für Finanzverwaltung organisiert wird, beginnend mit dem 1. des auf die Ausübung der Option folgenden Monats.
Wir präzisieren, dass die Verfahren zur Registrierung / Abmeldung von nichtansässigen Wirtschaftsteilnehmern im / aus dem RO eFactura-Register, sowie das Verfahren im Falle des Verzichts auf die Nutzungsmöglichkeit des Systems sich nach den Vorschriften über die Organisation und Eintragung in das RO e-Rechnungsregister richten.
Die Identifizierung nichtansässiger Wirtschaftsbeteiligter im RO-e-Rechnungsregister erfolgt anhand der von den Finanzbehörden vergebenen Nachweisnummer.
Nichtansässige Wirtschaftsbeteiligte, die sich für die Nutzung des nationalen Systems bezüglich der elektronischen Rechnung RO e-Rechnung in der B2G-Beziehung entschieden haben, werden in einem besonderen Datensatz registriert. Dazu gehören: die zugewiesene Datensatznummer, die Identifikationsdaten und das Datum, an dem die Option zur Nutzung dieses Systems ausgeübt wurde.
Formblatt (083) „ Option zur Nutzung des nationalen Systems für die elektronische Rechnung RO e-Rechnung durch nichtansässige Wirtschaftsbeteiligte„:
Formblatt (083) “ Option zur Nutzung des nationalen Systems für die elektronische Rechnung RO e-Rechnung durch nichtansässige Wirtschaftsbeteiligte “ wird von nichtansässigen Wirtschaftsteilnehmern ausgefüllt und eingereicht, die sich für die Nutzung des nationalen Systems für die elektronische Rechnung RO eFactura entschieden haben; im Geschäftsverhältnis zu einem anderen Wirtschaftsteilnehmer (B2B-Geschäftsverhältnis) oder im Verhältnis zu öffentlichen Auftraggebern bzw. Auftraggebern (B2G-Verhältnis), unter den in der staatlichen Notverordnung Nr. 120/2021 über die Verwaltung, den Betrieb und die Implementierung des nationalen Systems für die elektronische Rechnungsstellung RO e-Invoice und der elektronischen Rechnung in Rumänien sowie zum Ausfüllen der Regierungsverordnung Nr. 78/2000 über die Homologation, Ausstellung des Fahrzeugausweises und Echtheitszertifizierung von Straßenfahrzeugen für das Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem Markt, die Zulassung in Rumänien sowie die Marktüberwachung für diese (im Folgenden als Notfall bezeichnet) Verordnung), vorgesehenen Bedingungen.
Nichtansässige Wirtschaftsbeteiligte bezeichnet jede juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, die in der Ausführung von Arbeiten, der Lieferung von Waren/Produkten und/oder der Erbringung von Dienstleistungen besteht, die nicht in Rumänien steuerrechtlich registriert ist.
Das Formblatt wird mit Hilfe des Hilfsprogramms des Nationalen Zentrums für Finanzinformationen ausgefüllt und gemäß dem Gesetz auf elektronischem Wege übermittelt.
Wie oben erwähnt, ordnet das Finanzamt nach Einreichung des Formblatts (083) mit angekreuztem Abschnitt IV „Option zur Nutzung des nationalen elektronischen Rechnungssystems RO e-Invoice“ für B2B-Geschäftsbeziehungen eine Reihe von Datensätzen zu, die es mitteilt an die im Formblatt eingetragene E-Mail-Adresse
Erwirbt der nichtansässige Wirtschaftsteilnehmer aus den mit anderen Wirtschaftsteilnehmern oder öffentlichen Auftraggebern / Auftraggebern entstandenen Geschäftsbeziehungen die Eigenschaft eines steuerlichen Meldegegenstandes bzw. Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit den Steuerforderungen, muss er die steuerliche Registrierung beantragen , durch Abgabe der Erklärung über die steuerliche Registrierung, unter den Bedingungen des Titels IV „Steuerliche Registrierung“ der Steuerordnung.
Muster Fromblatt (083):
Rechtliche Grundlage:
– Anordnung ANAF 1831/2021 zur Genehmigung des Verfahrens zur Ausübung der Möglichkeit zur Nutzung des nationalen Systems der elektronischen Rechnung RO e-Rechnung durch nichtansässige Wirtschaftsbeteiligte sowie Muster, Inhalt und Anweisungen für Ausfüllen des Formblatts (083) “ Option zur Nutzung des nationalen Systems für die elektronische Rechnung RO e-Rechnung durch nichtansässige Wirtschaftsbeteiligte “;
– Dringlichkeitsverordnung 120/2021 über die Verwaltung, den Betrieb und die Implementierung des nationalen Systems zur elektronischen Rechnung RO e-Rechnung und elektronische Rechnung in Rumänien sowie zum Ausfüllen der Regierungsverordnung Nr. 78/2000 über die Homologation, Ausstellung des Fahrzeugausweises und Echtheitszertifizierung von Straßenfahrzeugen für das Inverkehrbringen, das Inverkehrbringen, die Zulassung in Rumänien, sowie die Marktüberwachung für diese;
– Regierungsverordnung 78/2000 über die Homologation, Ausstellung des Fahrzeugausweises und Echtheitszertifizierung von Straßenfahrzeugen für das Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem Markt, die Zulassung oder Zulassung in Rumänien sowie deren Marktüberwachung;
– Steuergesetzbuch (genehmigt durch Gesetz Nr. 207/2015, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 547 vom 23.07.2015), mit nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen.