Allgemeine Ansichten – Operationalisierung:
Laut einer aktuellen Mitteilung des Finanzministeriums wird das e-Invoice-System der RO ab dem 11. November für die Beziehung zwischen Unternehmen und Behörden einsatzbereit sein und demnächst ausschließlich für private Gewerbebetriebe zur Verfügung stehen..
Wir erwähnen, dass in diesem Sinne auf der Website des Finanzministeriums ein spezieller Abschnitt für Ro e-Invoice entwickelt wurde.
https://mfinante.gov.ro/ro/web/efactura
Behörden und Steuerpflichtigen stehen sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch technische Informationen zur Nutzung des Systems zur Verfügung. Die Informationsplattform umfasst separate Dokumentationen sowohl zum nationalen System zur elektronischen Rechnung Ro e-Rechnung für öffentliche Einrichtungen als auch zur Darstellung der Webdienste zum nationalen Zahlungssystem zur elektronischen Rechnung, die für alle juristischen Personen verfügbar sind.
Die Vertreter des Finanzministeriums (MF) geben an, dass die Ro-E-Rechnungsplattform nach einer Unterbringungszeit für alle öffentlichen Beschaffungen in Rumänien obligatorisch wird. Außerdem wird Ro e-Invoicing voraussichtlich ab 2023 zum exklusiven Tool für die Rechnungsstellung.
RO e-Factura hat unzählige Vorteile sowohl für die öffentliche Verwaltung als auch für das private Umfeld:
gibt in Echtzeit einen Überblick über die Budgetausführung und im nächsten Schritt über die Transaktionen in der b2b-Beziehung;
trägt erheblich zur Verringerung des Mehrwertsteuerbetrugs auf nationaler Ebene sowie innerhalb der Europäischen Union bei;
wird die Verluste im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung reduzieren;
wird ein System sein, das mit anderen Systemen im Besitz von EU-Mitgliedstaaten verbunden ist;
wird die Möglichkeit der Teilnahme am öffentlichen Beschaffungsverfahren jeder Einrichtung aus jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union gewährleisten;
das System wird Echtzeitdaten liefern, was zu einer Straffung des Erhebungsprozesses und implizit zur Sicherstellung des Investitionsbedarfs des rumänischen Staates führt;
Effizienz, Vorhersehbarkeit und Transparenz bei der Geldausgabe öffentlicher Einrichtungen;
wird zur Entwicklung des Dokumentenüberprüfungsmechanismus (Schreibtisch – Audit – ANAF-Kontrolle – Remote-Betrugsbekämpfung) für Compliance- und Präventionsmaßnahmen beitragen
die über dieses System gesammelten Daten werden für detailliertere Vorhersageanalysen der wirtschaftlichen Entwicklung, die Ermittlung von Asymmetrien in der Wirtschaft und die Umsetzung einschlägiger finanzpolitischer Maßnahmen unterstützt, die einen natürlichen Rahmen für die Entwicklung des Unternehmensumfelds gewährleisten;
beseitigt die Schwachstellen des alten Papierrechnungssystems.
Vorgehensweise bei Verwendung und Betrieb:
OMFP Nr.1365 für die Genehmigung des Verfahrens für die Nutzung und den Betrieb des nationalen Systems bezüglich der elektronischen Rechnung RO e-Rechnung sowie für den Empfang und das Herunterladen der elektronischen Rechnung durch die Empfänger der im B2G-Verhältnis ausgestellten elektronischen Rechnung in das nationale System zur elektronischen Rechnung RO e-Invoice wurde im Amtsblatt Nr. 1065 (Teil I) vom 8. November 2021 veröffentlicht.
Das nationale System zur elektronischen Rechnung RO e-Invoice ist im Computersystem Virtual Private Space verfügbar. Die Wirtschaftsbeteiligten, die sich im SPV für die Nutzung des RO e-Invoice-Systems registrieren, unterliegen den Bestimmungen des OMFP Nr. 660/2017 mit den nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen.
Das Verfahren legt den Rahmen für die Nutzung und den Betrieb des nationalen Systems in Bezug auf die elektronische Rechnung RO e-Rechnung sowie den Empfang und den Download der elektronischen Rechnung durch die Empfänger der in der B2G-Beziehung ausgestellten elektronischen Rechnung im nationalen System fest bezüglich der elektronischen Rechnung RO e-Invoice.
Dieses System wird vom Finanzministerium über das Nationale Zentrum für Finanzinformationen erstellt, entwickelt und verwaltet
Es ist wichtig zu betonen, dass die Wirtschaftsbeteiligten für die Nutzung des RO e-Invoice IT-Systems im eigenen Namen oder durch einen gesetzlichen Vertreter, durch einen benannten Vertreter oder durch einen Bevollmächtigten im Virtual Private Space (SPV) registriert sein müssen .
Um das RO-e-Rechnungssystem in der B2B-Beziehung nutzen zu können, müssen der Aussteller und der Empfänger im RO-e-Rechnungsregister registriert sein.
Die zu Art. 2 Abs. 1 Buchst. m) der DRINGLICHKEITSVERORDNUNG Nr. 120/2021 muss gemäß den Bestimmungen des Erlasses des Vizepremierministers, Minister für öffentliche Finanzen, Nr. 2004 / 2013 zur Genehmigung der Verfahren bezüglich des Registers der öffentlichen Körperschaften und des Registers der anderen Unternehmen, samt späteren Änderungen und Ergänzungen.
Übermittlung der elektronischen Rechnung:
Der Aussteller der elektronischen Rechnung erstellt die der elektronischen Rechnung entsprechende Datei im XML-Format, gemäß der technischen Dokumentation, die im Abschnitt für RO-e-Rechnung veröffentlicht wurde, verfügbar auf dem Portal des Finanzministeriums bzw. der Nationalen Agentur für Finanzverwaltung. Die XML-Datei muss der europäischen Norm EN 16931 (semantisches Basismodell der elektronischen Rechnung) und den in der jeweiligen Gesetzgebung vorgesehenen nationalen RO-CIUS-Regeln entsprechen.
Somit verwendet der Aussteller für die Übermittlung der elektronischen Rechnung die elektronischen Identifizierungsmittel für den Zugriff auf das SPV:
die Verbindung der auf Emittentenebene verfügbaren Anwendung mit dem e-Invoice-System der RO unter Verwendung einer Reihe von Mikrodiensten, die in Form einer API (Application Programming Interface) bereitgestellt werden;
die Nutzung der vom Finanzministerium kostenlos zur Verfügung gestellten Anwendungen.
Die technische Dokumentation zu den genannten Microservices und Anwendungen finden Sie unter www.efactura.mfinante.ro.
Nach dem Versand der elektronischen Rechnung vergibt das RO e-Invoice-System automatisch eine Identifikationsnummer, die als Referenz in den systemspezifischen Prozessen und Vorgängen verwendet wird
Überprüfung der elektronischen Rechnung
Die Überprüfung der elektronischen Rechnung zielt darauf ab, ihre Struktur, die Echtheit des Ursprungs in Bezug auf die Identität des Ausstellers sowie die Integrität des Inhalts nach der Übermittlung der der elektronischen Rechnung entsprechenden Datei zu respektieren, ohne die Überprüfung der Transaktionen zwischen dem Aussteller und dem Empfänger der elektronischen Rechnung.
Nach dem Senden der elektronischen Rechnung führt das RO e-Invoice-System automatisch die folgenden Vorgänge an der XML-Datei wie folgt durch:
– Prüfungen und Validierungen bezüglich Struktur und Syntax;
– semantische Prüfungen.
Nach Ausführung dieser Operationen wird eine automatische Antwortnachricht generiert.
Wenn keine Fehler festgestellt werden, wird die elektronische Signatur des Finanzministeriums angebracht, die den Eingang der elektronischen Rechnung im RO e-Invoice-System bestätigt.
Als Originalkopie der elektronischen Rechnung gilt die XML-Datei mit elektronischer Signatur des Finanzministeriums, die dem Aussteller bzw Archivdatei ( Datei-zip Archiv).
Bei festgestellten Fehlern gilt die elektronische Rechnung nicht als im System übermittelt bzw. beim Empfänger nicht eingegangen, der Aussteller erhält eine XML-Datei mit den festgestellten Fehlern, begleitet von der elektronischen Signatur des Finanzministeriums, als Datei-zip Archiv
Nach Behebung der festgestellten Fehler sendet der Aussteller die elektronische Rechnung im RO e-Invoice-System.
Wichtig! Während des gesamten Zeitraums der automatischen Überprüfung kann der Aussteller den Status der übertragenen Datei im System abfragen.
Empfang und Download der elektronischen Rechnung durch die Empfänger der im B2B-Verhältnis ausgestellten elektronischen Rechnungen:
Um die elektronische Rechnung zu empfangen und herunterzuladen, verwendet der Empfänger das elektronische Identifizierungsmittel, um auf das SPV zuzugreifen, für:
die Verbindung der auf der Ebene des Empfängers verfügbaren Anwendung mit dem e-Invoice-System der RO unter Verwendung einer Reihe von Mikrodiensten, die in Form einer API (Application Programming Interface) bereitgestellt werden;
die Nutzung der vom Finanzministerium kostenlos zur Verfügung gestellten Anwendungen.
Die technische Dokumentation zu den genannten Microservices und Anwendungen ist unter der Webadresse www.efactura.mfinante.ro. verfügbar
Empfang und Download der elektronischen Rechnung durch die Empfänger der in der Beziehung ausgestellten elektronischen Rechnungen B2G:
Die in Artikel 2 Absatz (1) Buchstabe m) der DRINGLICHKEITSVERORDNUNG Nr. 120/2021 genannten öffentlichen Auftraggeber und Stellen sind als Empfänger der im B2G-Verhältnis ausgestellten elektronischen Rechnung verpflichtet, die elektronische Rechnung zu empfangen und herunterzuladen, durch Zugriff auf den „Single Access Point“ auf der Website des Finanzministeriums – Nationales Forexebug-Meldesystem, Abschnitt „Berichte anzeigen“ – „Elektronische Rechnungen“.
Der Empfang und das Herunterladen der im Rahmen der B2G-Beziehung ausgestellten elektronischen Rechnung kann nur von Personen durchgeführt werden, die mit der Rolle des Einsehens von Berichten im nationalen Meldesystem des Finanzministeriums eingeschrieben sind, nach dem in Anlage Nr. 1 zum OMFP Nr. 1 vorgesehenen Verfahren. 517/2016 für die Genehmigung von Verfahren im Zusammenhang mit einigen Modulen, die Teil des Betriebsverfahrens des nationalen Meldesystems sind – Forexebug, samt nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen.
Technische Dokumentation zu Microservices und anderen Anwendungen finden Sie unter www.efactura.mfinante.ro.
Gemäß Art. 8 Abs. 3 der DRINGLICHKEITSVERORDNUNG Nr. 120/2021 können die Empfänger elektronischer Rechnungen im B2G-Verhältnis, die keinen Umwandlungsantrag haben, die vom Finanzministerium bereitgestellte EDV-Anwendung nutzen, über das Nationale Zentrum für Finanzinformationen zum Zeitpunkt der Operationalisierung des nationalen Systems für die elektronische Rechnung RO e-Invoice.
Unter den Bedingungen einer im B2B-Verhältnis ausgestellten elektronischen Rechnung, gegen die der Empfänger Einwände hat, benachrichtigt er den Aussteller der elektronischen Rechnung einschließlich im nationalen System über die elektronische Rechnung RO e-Rechnung, indem er eine Nachricht sendet
Im Falle einer im B2G-Verhältnis ausgestellten elektronischen Rechnung, gegen die der Empfänger Einwände hat, benachrichtigt er den Aussteller der elektronischen Rechnung auch über das nationale Meldesystem – Forexebug, indem er eine Nachricht sendet.
Die dem Empfänger übermittelte elektronische Rechnung kann nicht im RO e-Invoice-System zurückgegeben werden.
Die Korrektur der dem Empfänger im RO e-Invoice-System übermittelten elektronischen Rechnung erfolgt gemäß Artikel 330 des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung samt späteren Änderungen und Ergänzungen. Die korrigierte elektronische Rechnung wird innerhalb desselben RO e-Invoice-Systems gesendet.
Als Datum der Übermittlung der elektronischen Rechnung an den Empfänger gilt das Datum, an dem ihm die elektronische Rechnung im RO e-Invoice-System zum Download zur Verfügung steht.
Die der elektronischen Rechnung entsprechenden Dateien im XML-Format und die Fehlermeldungen stehen 60 Tage ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im System zum Download zur Verfügung und werden anschließend gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen elektronisch archiviert und auf Anfrage ausgegeben.
Rechtliche Grundlage:
Abgabenordnung (genehmigt durch Gesetz Nr. 227/2015, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 688 vom 10.09.2015), mit späteren Änderungen und Ergänzungen;
DRINGLICHKEITSVERORDNUNG 120/2021 über die Verwaltung, den Betrieb und die Implementierung des nationalen Systems zur elektronischen Rechnung RO e-Rechnung und zur elektronischen Rechnung in Rumänien sowie zum Ausfüllen der Regierungsverordnung Nr. 78/2000 über die Homologation, Ausstellung des Fahrzeugausweises und die Echtheitszertifizierung von Straßenfahrzeugen zum Inverkehrbringen, Bereitstellen auf dem Markt, Zulassung oder Zulassung in Rumänien sowie die Marktüberwachung für diese ;
ANAF-Verordnung 1365/2021 zur Genehmigung des Verfahrens zur Nutzung und zum Funktionieren des nationalen Systems in Bezug auf die elektronische Rechnung RO e-Rechnung sowie zum Empfangen und Herunterladen der elektronischen Rechnung durch die Empfänger der im B2G ausgestellten elektronischen Rechnung Beziehung im nationalen System bezüglich der elektronischen Rechnung RO e-Invoice;
https://mfinante.gov.ro/ro/web/efactura/informatii-tehnice.