Einnahmen aus Subventionen in der Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Unternehmen können von bestimmten Formen der finanziellen Unterstützung profitieren, die durch verschiedene Vorschriften geregelt sind.

Soweit es sich bei den so zugewiesenen Mitteln buchhalterisch um Subventionen handelt, ist ihre buchhalterische Behandlung für alle Kategorien von Wirtschaftsbeteiligten gleich..

Durch Regierungsnotverordnung Nr. 11/2021, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 191 vom 25. Februar 2021, wurden die Zahlungsregelungen als Mechanismen zur Unterstützung und Gewährleistung des Schutzes der Rechte der Begünstigten bzw. die Direktzahlungsregelungen und die nationalen Übergangsbeihilfen genehmigt, die in den Jahren 2021 und 2022 in der Landwirtschaft angewendet werden.

Direktzahlungsschemas:

Nach demselben normativen Rechtsakt sind die Direktzahlungsschemas die folgenden:

  • einheitliche Flächenzahlungsregelung;
  • Umverteilungszahlungen;
  • Zahlungen für klima- und umweltschonende landwirtschaftliche Praktiken;
  • Zahlung für Junglandwirte;
  • gekoppelte Förderregelung;
  • vereinfachte Regelung für Kleinbauern.

Der Landwirt ist definitionsgemäß eine natürliche oder juristische Person oder eine Vereinigungsform natürlicher oder juristischer Personen, unabhängig von ihrer Rechtsform, deren Betrieb sich im Hoheitsgebiet Rumäniens befindet und eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt.

– Im Sinne der vorstehenden Bestimmungen bedeutet der Ausdruck landwirtschaftliche Tätigkeit:

  1. a)die Erzeugung, Aufzucht oder der Anbau von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, einschließlich der Ernte, des Melkens, der Zucht von Tieren und deren Haltung zu landwirtschaftlichen Zwecken;
  2. b) eine landwirtschaftliche Fläche in einem Zustand zu erhalten, der sie für die Beweidung oder Bewirtschaftung geeignet macht, ohne dass eine vorbereitende Maßnahme getroffen wird, die über den Rahmen der üblichen landwirtschaftlichen Methoden und Ausrüstungen hinausgeht, indem mindestens eine im normativen Rechtsakt vorgesehene Tätigkeit ausgeübt wird.

Die Kategorien der Begünstigten und die Bedingungen, die Landwirte erfüllen müssen, um Direktzahlungen zu erhalten, werden durch denselben normativen Rechtsakt festgelegt – sowohl in Form allgemein gültiger Bedingungen als auch nach Kategorien von Direktzahlungsregelungen.

Die DRINGLICHKEITSVERORDNUNG Nr. 11/2021 nennt die Bedingungen, die Landwirte erfüllen müssen, um als aktive Landwirte zu gelten.

Nationale Übergangshilfen (ANT):

Die in der NOTVERORDNUNG Nr. 11/2021 ANT genannten Übergangsbeihilfen werden im Pflanzen- und Tierzuchtbereich gewährt.

Die Finanzierung der ANT-Zahlung erfolgt aus dem Staatshaushalt über den Haushalt des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung im Rahmen der jährlich genehmigten Haushaltsbestimmungen.

Bei den nationalen Übergangsbeihilfen handelt es sich um Zahlungen an Landwirte in den Sektoren, die 2013 von ergänzenden nationalen Direktzahlungen profitiert haben.

Die Beträge zur Vorfinanzierung der Ausgaben im Zusammenhang mit Direktzahlungsregelungen, Marktmaßnahmen und Interventionen in der Landwirtschaft sowie der Sonderbeihilfen, die aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanziert werden, sind im Haushalt des das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

Die Förderkriterien, die besonderen Bedingungen und die Art und Weise der Durchführung der Zahlungsregelungen nach Artikel 1 Absatz 2 und 3 der NOTVERORDNUNG 11/2021 und der Ausgleichsmaßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums nach Artikel 35 Absatz ( 3) wird durch MADR Order genehmigt.

Daher wurde die MADR-Verordnung Nr. 45/2021 zur Genehmigung der Förderkriterien, der besonderen Bedingungen und der Art und Weise der Durchführung der zu Artikel 1 Absatz (2) und (3) und Artikel 35 Absatz 3 vorgesehenen Zahlungsschema, der Regierungsnotverordnung Nr. 11/2021 zur Genehmigung der Zahlungsregelungen und einiger Sicherungsinstrumente, die in der Landwirtschaft in den Jahren 2021 und 2022 angewendet werden, samt nachfolgenden Änderungen, veröffentlicht.

Die allgemeinen Voraussetzungen, die ein Antragsteller erfüllen muss, um von der Gewährung von Zahlungen im Rahmen der Direktzahlungssysteme profitieren zu können, sind in Artikel 9 der Verordnung festgelegt.

Nachprüfbarer Nachweis über die Erfüllung einiger der Bedingungen der DRINGLICHKEITSVERORDNUNG Nr. 11/2021 für juristische Personen Wirtschaftsbeteiligte sind der Jahresabschluss, bzw. die Jahresrechnungsberichte zusammen mit dem Formblatt „Informative Daten“, erstellt nach den Vorschriften des Rechnungslegungsgesetzes Nr. 82/1991, neu aufgelegt, samt nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen.

Wir weisen darauf hin, dass der Landwirt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet ist, die Daten aus den internen Buchhaltungsunterlagen, die er der APIA übermittelt, in seiner eigenen Buchhaltung zu registrieren.

Sonstige Bestimmungen in OMADR Nr. 45/2021 bezieht sich auf Situationen, in denen Landwirte für bestimmte Flächen nicht zahlungsberechtigt sind oder keine Zahlungen gewährt werden.

Relevante Rechnungslegungsaspekte:

Gemäß den von OMFP Nr.1.802 / 2014 genehmigten Rechnungslegungsvorschriften mit den nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen werden die im Einzelabschluss und im Konzernabschluss dargestellten Elemente nach den allgemeinen Grundsätzen der Rechnungslegung erfasst und bewertet Vorschriften.

Nach dem Grundsatz der periodengerechten Rechnungslegung werden die Auswirkungen von Transaktionen und sonstigen Ereignissen erfasst, wenn Transaktionen und Ereignisse eintreten (und nicht als Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente) und buchmäßig erfasst und im Jahresabschluss ausgewiesen.

Damit gilt aus buchhalterischer Sicht das Prinzip der Periodenabgrenzung für die buchhalterische Erfassung aller wirtschaftlichen und finanziellen Vorgänge, auch bei Einnahmen aus Subventionen n, die gleichzeitig mit den entsprechenden Aufwendungen erfasst werden, und nicht auf den Erhalt des Zuschusses.

Die Grundregel bei der Ausarbeitung des Rechnungslegungsverfahrens besteht darin, die aus den Subventionen n finanzierten Ausgaben den Einnahmen aus den Subventionen n unter Beachtung des Grundsatzes der periodengerechten Buchführung zuzuordnen.

Somit umfasst die Kategorie der Subventionen vermögensbezogene Subventionen und einkommensbezogene Subventionen. Diese können erhalten werden von: der Regierung selbst, Regierungsbehörden und anderen ähnlichen nationalen und internationalen Institutionen.

Subventionen  der öffentlichen Hand werden manchmal auf andere Weise bezeichnet, z. B. als: Subventionen, Zulagen, Prämien oder Transfers.

Subventionen der öffentlichen Hand stellen Beihilfen dar, die der Staat in Form von Mittelübertragungen an ein Unternehmen im Gegenzug für die frühere oder zukünftige Erfüllung bestimmter Bedingungen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens gewährt.

Der bloße Erhalt einer Subvention allein ist kein schlüssiger Beweis dafür, dass alle mit der Gewährung des Zuschusses verbundenen Bedingungen erfüllt sind oder werden.

Die Erfassung der Einnahmen aus den Subventionen erfolgt unter Beachtung der ihrer Gewährung zugrunde liegenden Klauseln.

Die Erfüllung der Fördervoraussetzungen der Fördermittel beeinflusst den Zeitpunkt der buchmäßigen Erfassung der Subventionen.

Um die Korrelation der aus den Subventionen n finanzierten Ausgaben mit den afferenten Einnahmen zu gewährleisten, erfolgt dies:

  1. a) aus Sicht der Gewinn- und Verlustrechnung:

– in jedem Monat werden die Ausgaben nach ihrer Art hervorgehoben;

– am Monatsende werden die den getätigten Ausgaben entsprechenden Subventionen  in den Einnahmen ausgewiesen;

  1. aus bilanzieller Sicht:

– die Forderung aus Subventionen n wird entsprechend den Einnahmen aus Subventionen angesetzt, wenn die Aufwendungen aus diesen Subventionen n getätigt wurden, oder aufgrund der abgegrenzten Einnahmen, wenn diese Aufwendungen noch nicht getätigt wurden;

– periodisch zusammen mit dem Antrag auf Erstattung des Gegenwerts der entstandenen Aufwendungen oder auf der Grundlage anderer Dokumente, mit denen die fälligen Beträge festgestellt und genehmigt werden, werden die als Subventionsforderungen ausgewiesenen Beträge berichtigt.

Subventionen  werden systematisch als Ertrag für Perioden erfasst, die den entsprechenden Aufwendungen entsprechen, mit denen diese Subventionen  verrechnet werden sollen.

Für den Fall, dass in einer Periode Subventionen  für noch nicht getätigte Ausgaben vereinnahmt werden, stellen die erhaltenen Subventionen  keine Einnahmen der laufenden Periode dar.

Daher werden die einkommensbezogenen Subventionen , bezogen auf die zukünftigen Perioden, aufgrund der abgegrenzten Erträge in der Buchführung erfasst (Konto 472 „Voraus erfasste Einnahmen“).

Die Erstattung eines einkommensbezogenen Zuschusses erfolgt durch Reduzierung des Rechnungsabgrenzungspostens oder bei Fehlen zu Lasten der Aufwendungen.

Das Unternehmen stellt in den Erläuterungen Informationen zu den erhaltenen Subventionen n, deren Verwendungszweck und den Elementen dar, die die Erfüllung der erforderlichen Bedingungen für die Gewährung der Subventionen  rechtfertigen.

Darüber hinaus macht ein Unternehmen in den Erläuterungen Angaben zu den nicht erfüllten Bedingungen im Zusammenhang mit staatlichen Subventionen n und den Verpflichtungen aus deren Nichterfüllung.

Bilanzielle Behandlung von EinkommensSubventionen:

Subventionen zur Deckung der entstandenen Kosten:

– Anerkennung des Anspruchs auf Subvention in Höhe des Zuschussanteils, der für die entstandenen Aufwendungen gewährt wurde:

445 “Subventionen ”      = 741 „Einnahmen aus Betriebskostensubventionen”

–  Einzug der Subvention:

5121 „Bankkonten in Lei ”         =          445 „Subventionen ”

Subventionen zur Deckung zukünftiger Ausgaben gewährt:

–  Anerkennung des Anspruchs auf Subvention:

445 „Subventionen ”      =          472 „Passive Rechnungsabgrenzung ”

–  Einzug der Subvention:

5121 „Bankkonten in Lei ”         =            445 Subventionen   

– iederaufnahme der Einnahmen der den Subventionen darstellenden Beträge, da die damit finanzierten Ausgaben erfasst werden:

6xx Spesenkonten        =                                 %

3xx Bestands- und Produktionskonten in Bearbeitung

4xx Konten von Drittanbietern

und gleichzeitig die Registrierung der Einkommenssubvention, da die Ausgaben getätigt werden:

472 „Passive Rechnungsabgrenzung ” =          741 „Einkommen aus Betriebssubventionen  ”

Rechtliche Grundlage:

MFP-Erlass 1802/2014 zur Genehmigung der Rechnungslegungsvorschriften zum Einzeljahresabschluss und zum konsolidierten Jahresabschluss mit den nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen;

MADR-Verordnung 45/2021 zur Genehmigung der Anspruchsvoraussetzungen, der besonderen Bedingungen und der Art und Weise der Durchführung der zu Art. 1 Abs. 2 und 3 und Art. 35 Abs. 3 der Regierungsnotverordnung vorgesehenen Zahlungsregelungen. 11/2021 für die Genehmigung von Zahlungsregelungen und Sicherungsinstrumenten, die in der Landwirtschaft in den Jahren 2021 und 2022 angewendet werden;

DRINGLICHKEITSVERORDNUNG 11/2021 zur Genehmigung von Zahlungsregelungen und Sicherungsinstrumenten, die in der Landwirtschaft in den Jahren 2021 und 2022 angewendet werden.