Informationen, die über die standardmäßige Steuerdatei (2)

Die Standarddatei betreffs der Steuerkontrolle (SAF-T), vorgesehen zu Artikel 591 Absatz (1) des Gesetzes Nr. 207/2015 / Steuergesetzbuch/, samt nachträglichen Änderungen, wird vom Steuerzahler / Zahler in elektronischer Form an die zentrale Steuerbehörde gegenüber durch die Informationserklärung über die Standarddatei zur Steuerkontrolle, das Modell auf Rumänisch, im Folgenden als Informationserklärung D406 bezeichnet, gesendet

Das Informative Deklarationsformblatt D406, XML-Datei, Hilfsprogramm (Validator J) und notwendige / notwendige Anweisungen / Dokumentation werden den Steuerzahlern/Zahlern von der Nationalen Agentur für Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt und können von der entsprechenden SAF-T-Sektion auf dem Portal der Agentur heruntergeladen werden.

Die notwendigen Informationen zur Informativen Erklärung D406 werden durch den „Leitfaden für Steuerzahler zur Erstellung und Einreichung der Informativen Erklärung D406“ – Standarddatei für die Finanzkontrolle (SAF-T)“, verfügbar im speziellen Bereich von SAF-T auf dem Portal der Nationalen Agentur für Finanzverwaltung aktualisiert.

Die Informationserklärung D406 wird elektronisch ausgefüllt. Die Erklärungen werden unter Verwendung des qualifizierten Zertifikats eines Zertifizierungsdiensteanbieters akkreditiert unter den Bedingungen des Gesetzes Nr. 55/2001 bezüglich der elektronischen Unterschrfit, neu veröffentlicht, samt nachfolgenden Ergänzungen erarbeitet.

3.   Verfahrensweise und Bedingungen für die Übermittlung der Standarddatei zur Steuerkontrolle (SAF-T):

Zur Erstellung und Übermittlung der steuerlichen Steuerkontrolldatei über die Informative Deklaration D406 werden die folgenden Aktivitäten durchgeführt:

  1. Generierung der SAF-T-Datei im XML-Format durch das Computersystem des Steuerpflichtigen /
  2. Überprüfung der XML-Dateistruktur und der Korrelationen zwischen den Daten durch das Computerprogramm „Validator“ der Nationalen Agentur für Finanzverwaltung (ANAF);
  3. Generierung der Informativen Erklärung D406 als elektronisches Dokument im PDF-Format mit angehängtem XML (sofern es die Prüfbedingungen erfüllt) elektronisch unterzeichnet.

 

              Für die Erstellung der Informativen Erklärung D406 bietet die ANAF dem Steuerzahler / Zahler zwei Formen der Unterstützung an:

  1. die Vorgaben zu Format und Inhalt der Informativen Erklärung D406;
  2. das Programm „Validator“ für die SAF-T-Datei im XML-Format – eigenständiges Programm, in ausführbarem Format, interpretiert, in Java geschrieben, mit dem die Steuerzahler / Zahler die Meldungen syntaktisch und teilweise semantisch validieren können, bevor sie auf dem ANAF-Portal hochgeladen werden.

 

Bei der Erstellung der XML-Datei stehen dem Steuerzahler/Zahler mehrere Arbeitsmethoden zur Verfügung, wie z. B.:

  1. bei Steuerpflichtigen / Zahlern, die über buchhalterische Computersysteme oder ERP-Systeme verfügen, „automatische Generierung“ aus dem Computersystem der Datei im XML-Format;
  2. Vorbereitung der Deklaration mit einem XML-Editor durch Editieren auf dem SAF-T-Schema mit direkter Eingabe der relevanten Daten. Die Validierung der informativen Erklärungen D406 kann mit dem von ANAF zur Verfügung gestellten Validator erfolgen. Diese Methode kann von Steuerzahlern / Zahlern verwendet werden, die über keine Buchhaltungsinformationssysteme oder ERP-Systeme verfügen.;
  3. Externe Generierung „, indem die Datei durch einen spezialisierten Datenbetreiber verarbeitet wird. Diese Methode kann von Steuerzahlern / Zahlern verwendet werden, die ausgelagerte Finanzbuchhaltungsdienste in Anspruch nehmen

Der Anmelder kann mit Hilfe des von ANAF bereitgestellten Validators (Soft-J-Programm) die SAF-T-Datei im XML-Format generieren. Es kann vom Steuerzahler / Zahler für Schecks in seinem eigenen EDV-System, an seinem Stammsitz, mit seinen technischen Mitteln. Der Soft J-Validator führt syntaktische Prüfungen und Validierungen der Datei im XML-Format (Form, Datenformat, Inhalt usw.) und eine Reihe von semantischen Prüfungen nur für die XML-Datei. durch. ie informative Erklärung D406 – im PDF-Format mit XML-Anhang – wird automatisch durch Soft J generiert, das von der Nationalen Agentur für Finanzverwaltung bereitgestellt wird.

4.   Die Kategorien von Steuerpflichtigen, die zur Vorlage der Standarddatei an der Steuerkontrolle gegenüber verpflichtet sind:

Die Verpflichtung zur Übermittlung der Standardsteuerkontrolldatei über die Informative Erklärung D406 wird für jede Kategorie von Steuerpflichtigen wirksam, somit:

– für Steuerpflichtige die am 01.01.2022, als Große Steuerpflichtigen eingestuft werden ; die 2021 zu dieser Kategorie angehörten, beginnt die Pflicht zur Abgabe der Informationserklärung D406 am 01.01.2022, dem Stichtag für Große Steuerpflichtige;

– für Steuerpflichtige die am 01.01.2022, als Große Steuerpflichtigen eingestuft werden, die 2021 nicht zu dieser Kategorie gehörten, beginnt die Pflicht zur Abgabe der Informationserklärung D406 am 01.07.2022, dem Stichtag für neue Große Steuerpflichtige;

– für die am 31.12.2021 in die Kategorie der Mittleren Steuerpflichtigen fallenden Steuerpflichtigen beginnt die Pflicht zur Abgabe der Informativen Erklärung D406 ab dem 01.01.2023, dem Stichtag für die Mittleren Steuerpflichtigen;

– für Steuerpflichtige, die am 31.12.2021 als Kleinsteuerpflichtige eingestuft werden, beginnt die Pflicht zur Abgabe der Informationserklärung D406 ab dem 01.01.2025, dem Stichtag für Kleinsteuerpflichtige;

– für neu registrierte / erwerbstätige Steuerpflichtige nach Stichtag für jede Kategorie, beginnt die Verpflichtung zur Abgabe der Informationserklärung D406 mit dem Datum des Wirksamwerdens der Registrierung; die erste Abgabe der Informationserklärung D406 erfolgt am letzten Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats, nach dem Stichtag für die Kategorie, in der sie registriert wurden.

Steuerpflichtige, die in eine Kategorie eingeordnet wurden, die zur Abgabe einer Informationserklärung D406 verpflichtet war, werden gemäß den Referenzdaten anschließend in eine Kategorie aufgenommen, für die das Referenzdatum für die Abgabe der Erklärung nicht erfüllt ist Diese melden weiterhin die Standardkontrolldatei durch Abgabe der Informativen Erklärungen D406.

Gemäß der Verordnung 1783 sind die folgenden Kategorien von Steuerpflichtigen verpflichtet, die Standardsteuerkontrolldatei          (SAF-T) über die Informative Erklärung D406 einzureichen:

  • autonome Versorgungsunternehmen;
  • nationale Forschungs- und Entwicklungsinstitute;
  • Aktiengesellschaften (S.A.);
  • – Aktiengesellschaften (SCA);
  • Kommanditgesellschaften (SCS);
  • Kollektivgesellschaften (SNC);
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (S.R.L.);
  • nationale Gesellschaften / Gesellschaften;
  • Handwerksgenossenschaften (OC1);
  • Verbrauchergenossenschaften (OC2);
  • Kreditgenossenschaften (OC3);
  • die Einheiten ohne Rechtspersönlichkeit aus Rumänien, die zu einigen juristischen Personen mit Sitz im Ausland gehören;
  • ausländische juristische Personen, die eine Tätigkeit durch eine Betriebsstätte/mehrere Betriebsstätten in Rumänien ausüben;
  • ausländische juristische Personen, die den Ort der tatsächlichen Geschäftsführung in Rumänien haben;
  • Vereine mit Vermögenszweck;
  • Vereine / Personen ohne Vermögenszweck;

– Organismen für gemeinsame Anlagen, die nicht durch einen konstituierenden Rechtsakt im Sinne des Kapitalmarktrechts gegründet wurden, freiwillige Pensionsfonds, privat verwaltete Pensionsfonds und andere auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs gegründete Einrichtungen;

– gebietsfremde Unternehmen, die in Rumänien über einen Registrierungscode für Mehrwertsteuerzwecke verfügen (Steuerpflichtige, die durch direkte Registrierung registriert sind, Steuerpflichtige, die durch einen Fiskalvertreter registriert sind, feste Niederlassungen);

– sonstige juristische Personen, die zu Punkt 4 nicht ausdrücklich genannt werden.

Die folgenden Kategorien von Steuerpflichtigen sind nicht verpflichtet, die Standardsteuerkontrolldatei (SAF-T) einzureichen:

  • – befugte natürliche Personen (PFA);
  • Einzelunternehmen (II);
  • Familienunternehmen (FI);
  • natürliche Personen, die gewinnorientierte Tätigkeiten ausüben (PFL);
  • Familienverbände (ASF);
  • fachmännische Anwaltskanzleien mit beschränkter Haftung (SPAR) und Einzelkanzleien;
  • Berufsnotariate und einzelne Notariate;
  • einzelne Arztpraxen (CMI);
  • professionelle Unternehmen, die Insolvenz ausüben (SPI);
  • Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung   (URL);
  • öffentliche Einrichtungen (PUB), unabhängig von ihrer Finanzierungsquelle oder der Kategorie der Steuerzahler, bei denen sie beschäftigt sind;
  • Verwaltungsbehörden, unabhängig von ihrer Finanzierungsquelle

Rechtliche Grundlage:

  • ANAF-Verordnung 1783/2021 über die Art der Informationen, die der Steuerpflichtige / Zahler über die Standarddatei zur Steuerkontrolle angeben muss, das Berichtsmodell, das Verfahren und die Übermittlungsbedingungen sowie die Übermittlungsbedingungen und das Datum / die Daten von welche Kategorien von Steuerzahlern / Zahlern verpflichtet sind, die Standarddatei zur Steuerkontrolle einzureichen;
  • Steuerliche Verfahrensordnung (genehmigt durch Gesetz Nr. 207/2015, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 547 vom 23.07.2015), mit späteren Änderungen und Ergänzungen;
  • anaf.ro