Durch SAF-T angemeldete Informationen

Amtsblatt Nr. 1073 vom 9. November 2021 veröffentlichte die ANAF-Verordnung Nr. 1783 über die Art der Informationen, die der Steuerpflichtige / Zahler über die Standardsteuerdatei angeben muss, das Meldemodell, das Verfahren und die Übermittlungsbedingungen, sowie die Übermittlungsfristen und das Datum / die Daten, ab denen die Kategorien von Steuerpflichtigen / Zahlern verpflichtet sind, die Standardsteuerkontrolldatei zu übermitteln.

 Die Bestimmungen des Dokuments treten ab dem 1. Januar 2022 in Kraft

Gemäß der Rechtsvorschrift, bedeutet die Standard-Steuer-Control-Datei (SAF-T), vorgesehen zum Artikel 591 Absatz 1 /Code des Steuerverfahrens/,  ein internationaler Standard verwendet für die elektronische Übertragung von Daten aus der Buchführung und steuerlichen Aufzeichnungen, vom Steuerzahler/Zahler an die Steuerbehörden und Wirtschaftsprüfer gegenüber.

Die SAF-T ermöglicht den Steuerbehörden den Zugang zu Buchhaltungs- und Steuerdaten des Steuerzahlers/Zahlers, die auf einem elektronischen Datenträger gespeichert und in einem benutzerfreundlichen Format für die umfassende Prüfung von Kontrollen und Systemdaten unter Verwendung einer proprietären Auditsoftware verarbeitet werden; als Teil einer Methodik, die eine Steigerung der Effizienz und Produktivität bei der computergestützten Haushaltskontrolle gewährleistet.

               Die Verpflichtung zur Übermittlung von SAF-T durch die Informative Erklärung D406 tritt für jede Kategorie von Steuerpflichtigen wie folgt in Kraft:

 

  • für Steuerpflichtige, die am 01.01.2022 in die Kategorie der großen Steuerpflichtigen fallen, die 2021 zu dieser Kategorie gehörten, beginnt die Pflicht zur Abgabe der Informationserklärung D406 am 01.01.2022, dem Stichtag für große Beitragszahler;
  • für Steuerpflichtige, die am 01.01.2022 in die Kategorie der großen Steuerpflichtigen fallen, die 2021 nicht zu dieser Kategorie gehörten, beginnt die Pflicht zur Abgabe der Informationserklärung D406 ab dem 01.07.2022, dem Stichtag für die neuen großen Steuerpflichtigen;
  • für die Steuerpflichtigen, die zum 31. Dezember 2021 in die Kategorie der mittleren Steuerpflichtigen fallen, beginnt die Pflicht zur Abgabe der Informativen Erklärung D406 ab dem 1. Januar 2023, der den Stichtag für die mittleren Steuerpflichtigen darstellt;
  • für Steuerpflichtige, die zum 31. Dezember 2021 in die Kategorie der kleinen Steuerpflichtigen fallen, beginnt die Pflicht zur Abgabe der Informativen Erklärung D406 ab dem 1. Januar 2025, dem Stichtag für kleine Steuerpflichtige;
  • für neu registrierte / registrierte Steuerpflichtige nach dem Stichtag für jede Kategorie beginnt die Verpflichtung zur Abgabe der Informationserklärung D406 ab dem Datum des Wirksamwerdens der Registrierung, die erste Abgabe der Informationserklärung D406 erfolgt am letzten Tag des Folgemonats der Meldung, nach dem Stichtag für die Kategorie, in der sie registriert / klassifiziert wurden

 

Steuerpflichtige, die gemäß den Referenzdaten in eine Kategorie eingeordnet wurden, die zur Abgabe der Informativen Erklärung D406 verpflichtet war.anschließend werden diese in eine Kategorie eingeordnet, für die der Stichtag für die Abgabe der Erklärung nicht eingehalten wurde, wird die Standardkontrolldatei weiterhin durch Abgabe der informativen Erklärungen D406 gemeldet.

Gemäß der Verordnung 1783 sind die folgenden Kategorien von Steuerpflichtigen verpflichtet, die Standardsteuerkontrolldatei (SAF-T) über die Informative Erklärung D406 einzureichen:

  • autonome Versorgungsunternehmen;
  • nationale Forschungs- und Entwicklungsinstitute;
  • Aktiengesellschaften(S.A.);
  • – Aktiengesellschaften (SCA);
  • Kommanditgesellschaften (SCS);
  • Kollektivgesellschaften (SNC);
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (S.R.L.);
  • nationale Gesellschaften / Gesellschaften;
  • Handwerksgenossenschaften (OC1);
  • Verbrauchergenossenschaften (OC2);
  • Kreditgenossenschaften (OC3);
  • die Einheiten ohne Rechtspersönlichkeit aus Rumänien, die zu einigen juristischen Personen mit Sitz im Ausland gehören;
  • ausländische juristische Personen, die eine Tätigkeit durch eine Betriebsstätte/mehrere Betriebsstätten in Rumänien ausüben;
  • ausländische juristische Personen, die den Ort der tatsächlichen Geschäftsführung in Rumänien haben;
  • Vereine mit Vermögenszweck;
  • Vereine / Personen ohne Vermögenszweck;

– Organismen für gemeinsame Anlagen, die nicht durch einen konstituierenden Rechtsakt im Sinne des Kapitalmarktrechts gegründet wurden, freiwillige Pensionsfonds, privat verwaltete Pensionsfonds und andere auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs gegründete Einrichtungen;

– gebietsfremde Unternehmen, die in Rumänien über einen Registrierungscode für Mehrwertsteuerzwecke verfügen (Steuerpflichtige, die durch direkte Registrierung registriert sind, Steuerpflichtige, die durch einen Fiskalvertreter registriert sind, feste Niederlassungen);

– sonstige juristische Personen, die in Punkt 4 nicht ausdrücklich genannt werden.

Die folgenden Kategorien von Steuerpflichtigen sind nicht verpflichtet, die Standardsteuerkontrolldatei (SAF-T) einzureichen:

  • – befugte natürliche Personen (PFA);
  • Einzelunternehmen  (II);
  • Familienunternehmen (FI);
  • natürliche Personen, die gewinnorientierte Tätigkeiten ausüben (PFL);
  • Familienverbände (ASF);
  • fachmännische Anwaltskanzleien mit beschränkter Haftung (SPAR) und Einzelkanzleien;
  • Berufsnotariate und einzelne Notariate;
  • einzelne Arztpraxen (CMI);
  • professionelle Unternehmen, die Insolvenz ausüben (SPI);
  • Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung (URL);
  • öffentliche Einrichtungen (PUB), unabhängig von ihrer Finanzierungsquelle oder der Kategorie der Steuerzahler, bei denen sie beschäftigt sind;
  • Verwaltungsbehörden, unabhängig von ihrer Finanzierungsquelle