Im Amtsblatt Nr. 1040 vom 1. November wurde die ANAF-Verordnung Nr. 1713/2021 zur Genehmigung des Verfahrens bezüglich der Organisation und Registrierung im RO e-Rechnungsregister sowie Muster, Inhalt und Anweisungen für Ausfüllen des Formblatts (084) „Antrag auf Eintragung in das RO-E-Rechnungsregister / Verzicht auf den Antrag auf Eintragung in das RO-E-Rechnungsregister“.
Gemäß den Bestimmungen der DRINGLICHKEITSVERORDNUNG Nr. 120/2021 sind die Wirtschaftsteilnehmer bzw. jede juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, die in der Ausführung von Arbeiten, der Lieferung von Waren / Produkten und / oder der Erbringung von Dienstleistungen besteht, die elektronische Rechnungen an andere Wirtschaftsbeteiligte ausstellen (B2B-Beziehungen), haben die Möglichkeit, sich für deren Übermittlung an die Empfänger über das nationale System der elektronischen Rechnung RO e-Rechnung zu entscheiden.
Wir weisen darauf hin, dass der Aussteller der elektronischen Rechnung, der sich für die Übermittlung im nationalen elektronischen Rechnungssystem RO e-Invoice entscheidet, gemäß Artikel 10 Absatz (2), verpflichtet ist, sich in das Register der Betreiber einzutragen, die sich dafür entschieden haben Verwenden Sie das nationale elektronische Rechnungssystem RO e-Invoice (Register RO e-Invoice).
Um das nationale System der elektronischen Rechnung RO e-Rechnung nutzen zu können, müssen zudem sowohl der Aussteller der elektronischen Rechnung als auch der Empfänger im Register RO e-Invoice registriert sein.
Das elektronische Rechnungsregister der RO ist öffentlich und wird auf der Website der Nationalen Agentur für Finanzverwaltung angezeigt.
Gemäß Artikel 10 Absatz (5) dieser DRINGLICHKEITSVERORDNUNG wird das Verfahren zur Organisation und Registrierung im RO e-Invoice Register auf Anordnung des ANAF-Präsidenten innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung der Dringlichkeitsverordnung im Amtsblatt Rumäniens, festgesetzt.
So regelt OPANAF Nr. 1713/2021 das Verfahren bezüglich der Organisation und Registrierung im RO-E-Rechnungsregister und es wurde ein Formblatt ausgearbeitet, über das die Wirtschaftsbeteiligten die Registrierung im RO-E-Rechnungsregister beantragen können, oder bis zu dem in diesem normativen Rechtsakt für die Eintragung in das Register vorgesehenen Datum auf den Eintragungsantrag verzichtet werden kann.
Das e-Rechnungsregister RO enthält die folgenden Informationen:
- Steueridentifikationsnummer des Wirtschaftsbeteiligten oder Registrierungscode für Mehrwertsteuerzwecke, wenn er für Mehrwertsteuerzwecke gemäß Artikel 316 des Gesetzes Nr.227/2015 / Steuergesetzbuch/, samt späteren Änderungen und Ergänzungen ( Abgabenordnung);
- Name / Nachname und Vorname des Wirtschaftsteilnehmers;
- die Anschrift des Steuerdomizils des Wirtschaftsbeteiligten;
- das Datum, an dem der Wirtschaftsteilnehmer die Eintragung in das elektronische Rechnungsregister der RO beantragt hat;
- das Datum der Registrierung im RO e-Invoice Register.
Wir weisen darauf hin, dass das Register ständig aktualisiert wird, basierend auf den von Wirtschaftsbeteiligten eingereichten Anträgen auf Eintragung in das RO-E-Rechnungsregister und den Informationen der Steuerbehörden über die Abmeldung von Steuerpflichtigen aus dem Register der Steuerpflichtigen / Steuerzahler
Gemäß OPANAF Nr. 1713/2021 erfolgt die Eintragung in das RO e-Rechnungsregister durch Zusendung des Formulars (084) „Antrag auf Eintragung in das RO e-Rechnungsregister / Verzicht auf Antrag auf Eintragung in das RO e -Rechnungsregister“, nach Ankreuzen des Abschnitts III.
Das Formular (084) „Antrag auf Eintragung in das RO-E-Rechnungsregister / Verzicht auf den Antrag auf Eintragung in das RO-E-Rechnungsregister“ wird gesetzmäßig auf elektronischem Wege der Fernübertragung versandt.
Der Wirtschaftsteilnehmer, der sich für die Nutzung des nationalen Systems für die elektronische Rechnung RO e-Invoice entschieden hat, ist im Register RO e-Invoice registriert beginnend mit dem 1. des auf die Übermittlung des Formulars folgenden Monats (084).
Ab dem Zeitpunkt der Registrierung im RO e-Invoice Register erwirbt der Aussteller auch die Qualität des Empfängers.
Ab dem Zeitpunkt der Registrierung im RO e-Invoice Register erwirbt der Aussteller auch die Qualität des Empfängers, jeweils bis zum 1. des auf die Übermittlung des Registrierungsantrags folgenden Monats durch Zusendung eines neuen Formulars (084), nach Ankreuzen des Abschnitts IV „Aufhebung des Antrags auf Eintragung in das Register der Wirtschaftsbeteiligten, die sich für die Nutzung des nationalen elektronischen Rechnungssystems (Register RO e-Invoice) entschieden haben“ und mit Angabe der Nummer und des Datums der Eintragung des ursprünglichen Formulars (084), mit dem der Wirtschaftsteilnehmer die Eintragung in das elektronische Rechnungsregister der RO beantragt hat.
Wirtschaftsbeteiligte, die auf den Antrag auf Eintragung in das RO-E-Rechnungsregister verzichtet haben, werden in diesem Register nicht mehr eingetragen. Wirtschaftsbeteiligte werden ab dem Datum der Löschung aus dem Steuerzahler- / Zahlerregister gemäß dem Gesetz aus dem RO-E-Rechnungsregister gelöscht.
Das RO-e-Rechnungsregister ermöglicht Folgendes:
- gesonderte Abfrage der Informationen für jeden Wirtschaftsteilnehmer, der durch den Steueridentifikationscode oder den Registrierungscode für MwSt-Zwecke identifiziert wird, falls er für MwSt-Zwecke gemäß Artikel 316 der Abgabenordnung registriert ist;
- Bereitstellung der Informationen aus dem e-Rechnungsregister der RO über Webdienste.Die Abfrage des Registers erfolgt auf der Grundlage einer Liste, die die steuerliche Identifikationsnummer des Wirtschaftsbeteiligten enthält.Die Webservice-Antwort gibt Auskunft über den Namen / Nachnamen, Vornamen und die Anschrift, unter der jeder im Register eingetragene Wirtschaftsteilnehmer seinen steuerlichen Wohnsitz hat, Status (erscheint / erscheint nicht) zu dem von den interessierten Personen gewünschten Datum, sowie das dem Wunschdatum entsprechende Anmeldeintervall. Die Nutzungsbedingungen des Webdienstes zur Bereitstellung von Informationen gemäß den Bedingungen dieser Verordnung werden auf der Website der Nationalen Agentur für Finanzverwaltung veröffentlicht.
Die Meldungen, die beim Abrufen der Informationen für jeden Wirtschaftsteilnehmer angezeigt werden, enthalten teilweise Informationen über den aktuellen Status des Wirtschaftsteilnehmers, über den die Informationen angefordert werden, ab dem Tag der Anfrage,
des Wirtschaftsbeteiligten, über den die Informationen angefordert werden, bzw. die Qualität des im RO e-Rechnungsregister eingetragenen Betreibers oder des nicht im RO e-Rechnungsregister eingetragenen Betreibers.
Anhang Nr.2 (Auszug aus OPANAF 1713/2021):
ANTRAG bezüglich der Eintragung in das RO e-Rechnungsregister / Verzicht auf den Antrag bezüglich der Eintragung in das RO e-Rechnungsregister
084 | ANTRAG bezüglich der Eintragung in das RO e-Rechnungsregister / Verzicht auf den Antrag bezüglich der Eintragung in das RO e-Rechnungsregister | |||||||||||||
I. Identifikationsdaten des Wirtschaftsbeteiligten | ||||||||||||||
Bezeichnung/ Name Vorname | ||||||||||||||
Steueridentifikationscode | ||||||||||||||
Steuerdomizil | ||||||||||||||
Kreis ……………………………………… Bezirk ………. Ort ………………………………………….. | ||||||||||||||
Strasse …………………………………….Nr. …………… Wohnbl. ………….. Eingang …………. | ||||||||||||||
Stock. ……….. Wohnungsnr. ………..Postleitzahl ………………………… Telefon ……………………….. | ||||||||||||||
Fax ………………………………………….E-Mail ……………………………….. | ||||||||||||||
II. Vertreten durch: | ||||||||||||||||||||||||||
Vollmacht | Gesetzlicher Vertreter | Steuervertreter | ||||||||||||||||||||||||
Nr. Dokument | Datum Dokument | / | / | |||||||||||||||||||||||
Identifikationsdaten | ||||||||||||||||||||||||||
Steueridentifikationscode | ||||||||||||||||||||||||||
Bezeichnung/ Name Vorname | ||||||||||||||||||||||||||
Steuerdomizil | ||||||||||||||||||||||||||
Kreis | Ort | Bezirk | ||||||||||||||||||||||||
Strasse | Nr. | Wohnbl. | Eingang | |||||||||||||||||||||||
St. | App. | Postleitzahl | ||||||||||||||||||||||||
Telefon | Fax | |||||||||||||||||||||||||
III. Antrag auf Eintragung in das Register der Betreiber, die sich für die Nutzung des nationalen elektronischen Rechnungsstellungssystems entschieden haben (RO e-Invoice Register) Gemäss den Bestimmungen des Artikels 10 Absatz (2) der RegierungsDringlichkeitsverordnung Nr. 120/2021 über die Verwaltung, Funktionsweise und Implementierung des nationalen Systems bezüglich der elektronischen Rechnung RO e-Invoice und der elektronischen Rechnung in Rumänien sowie zum Ausfüllen der Regierungsverordnung Nr. 78/2000 über die Homologation, Ausstellung des Fahrzeugausweises und Echtheitszertifizierung von Straßenfahrzeugen für das Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem Markt, die Zulassung in Rumänien sowie deren Marktüberwachung, beantrage ich die Registrierung im RO e-Invoice Register, um das nationale System bezüglich der elektronischen RO e-Invoice-Rechnung in den Handelsbeziehungen mit anderen Wirtschaftsbeteiligten (B2B) zu nutzen. Die Eintragung in das RO e-Invoice Register erfolgt am 1. Tag des auf die Einreichung dieses Antrags folgenden Monats. | |__| | |||||||||||||||||||||||||
IV. Verzicht auf den Antrag auf Eintragung in das Register der Betreiber, die sich für die Nutzung des nationalen Systems der elektronischen Rechnung entschieden haben (RO e-Invoice Register) Ich verzichte auf den Antrag auf Eintragung in das RO e-Rechnungsregister laut Formular (084) eingetragen unter Nr. …………….. am Datum …………………… . | |__| | |||||||||||||||||||||||||
Im Rahmen der Strafen für die Tat falscher Angaben erkläre ich, dass die in diesem Formular eingegebenen Daten richtig und vollständig sind | |
Name der Person die die Erklärung einreicht | |
Funktion/Eigenschaft | |
Unterschrift |
Rechtliche Grundlage:
- Verordnung 1713/2021 zur Genehmigung des Verfahrens zur Organisation und Eintragung in das RO e-Rechnungsregister, sowie Muster, Inhalt und Anleitung zum Ausfüllen des Formulars (084) “ Antrag auf Eintragung in das RO e -Rechnungsregister / Verzicht auf den Antrag bezüglich der Eintragung in das RO e-Rechnungsregister “;
- DRINGLICHKEITSVERORDNUNG 120/2021 über die Verwaltung, den Betrieb und die Implementierung des nationalen Systems zur elektronischen Rechnung RO e-Rechnung und zur elektronischen Rechnung in Rumänien sowie zum Ausfüllen der Regierungsverordnung Nr. 78/2000 über die Homologation, Ausstellung des Fahrzeugausweises und Echtheitszertifizierung von Straßenfahrzeugen für das Inverkehrbringen, die auf dem Markt bereitgestellt, in Rumänien zugelassen sind, sowie deren Marktüberwachung
- anaf.ro