Vorschläge zur Änderung des Steuersystems für Berichtigungen für nicht eingezogene Forderungen

Das Finanzministerium schlägt durch einen Verordnungsentwurf zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 227/2015, Steuergesetzbuch, der auf der Website zur Konsultation veröffentlicht wurde, die Aufhebung der Änderung über den vollständigen Abzug von Wertberichtigungen für Forderungen vor, registriert gemäß geltende Rechnungslegungsvorschriften, die durch das Gesetz Nr. 296/2020 ab dem 1. Januar 2022 vorgesehen sind, zwecks Verringerung der Auswirkungen auf den Haushalt.

Angesichts des Anstiegs des Volumens nicht eingezogener Forderungen als negative Auswirkung der COVID-19-Pandemie schlägt das Finanzministerium jedoch durch den Entwurf eines normativen Rechtsakts die Erhöhung der Abzugsgrenze für Wertberichtigungen von Forderungen gemäß Art. 26 Absatz ( 1) Buchstabe (c) von 30 % auf 50 %, beginnend mit dem 1. Januar 2022 vor.