Verordnung ANAF Nr. 1191/2021 zur Genehmigung des Verfahrens zur Durchführung und Verwaltung der Steuergruppe im Bereich der Gewinnsteuer sowie zur Genehmigung des Musters und des Inhalts einiger Formulare wurde im Amtsblatt Nr. 766 vom 6. August 2021 veröffentlicht , mit Gültigkeit ab demselben Datum.
Nach Angaben der Initiatoren wurde der normative Akt in dem Kontext gefördert, in dem durch Gesetz Nr. 296/2020, das Gesetz Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung wurde geändert und ergänzt, das Regeln zur steuerlichen Konsolidierung im Bereich der Gewinnsteuer festlegt.
Die neuen Bestimmungen legen Bedingungen für die Gründung, Änderung und Aufhebung der steuerlichen Gruppe im Bereich der Gewinnsteuer fest sowie Regelungen zur Besteuerung der steuerlichen Gruppe.
Wir geben an, dass dieser Auftrag das Modell und den Inhalt der folgenden Formulare genehmigt:
- 173 „Antrag betreffend die steuerliche Gruppe im Bereich der Gewinnsteuer“ sowie die Ausfüllhinweise (Anlage Nr. 2 der Verordnung);
- 174 „Beschluss über die Genehmigung/Ablehnung der Einführung/Aufrechterhaltung der Organschaft und der Fortführung des steuerlichen Konsolidierungssystems im Bereich der Gewinnsteuer“, (Anlage Nr. 3 der Verordnung);
- 175 „Beschluss über nachträgliche Änderungen innerhalb der Organschaft im Bereich der Gewinnsteuer“, (Anlage Nr. 4 der Verordnung).
Anhang Nr.2: 173 „ Antrag betreffend die steuerliche Gruppe im Bereich der Gewinnsteuer“ sowie die Ausfüllhinweise:
MINISTERUL FINANTELOR AGENTIA NATIONALA DE ADMINISTRARE FISCALA(DAS FINANZMINISTERIUM NATIONALE AGENTUR FÜR STEUERVERWALTUNG) Directia Generala a Finantelor Publice a (Generaldirektion für öffentliche Finanzen von) …………./ Directia generala de administrare a marilor contribuabili) Generelle Verwaltung großer Steuerzahler) Unitatea fiscala (Steuerbehörde) ………………… Nr. ………………………………. | Anschrift …………….. Tel.: …………………. Fax: ………………….. E-mail: ……………… |
BENACHRICHTIGUNG
zur Lösung des Antrags betreffend die steuerliche Gruppe im Bereich der Gewinnsteuer
An:
Bezeichnung der verantwortlichen Rechtsperson: …………………………………………………….
Steuerdomizil: Ort ……………………………, Str. ………………………….. Nr. ……, Bl. ….., App. …., St. ……, Kreis/Bezirk ………..
Steuernummer: ……………………………….
Aus der Analyse der von der Anwendung bereitgestellten Daten bezüglich der steuerlichen Gruppe im Bereich der Gewinnsteuer, die bei der Steuerbehörde mit der Nr. ………….. / ………, hat sich ergeben, dass es notwendig ist, diesen Antrag / die eingereichten Unterlagen wie folgt zu korrigieren / zu vervollständigen:
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(Die im Antrag oder in der beigefügten Dokumentation gefundenen Fehler werden detailliert beschrieben.) Um die Anfrage zu lösen, stellen Sie sich bitte innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt dieser Benachrichtigung in unserem Hauptsitz vor, um die folgenden Unterlagen einzureichen:
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(Geben Sie die einzureichenden Informationen und Unterlagen ein.) Für Informationen zu dieser Benachrichtigung ist die erreichbare Person Frau / Hr. …………………………….. in unserer Zentrale oder unter der Telefonnummer ……. …………………., zwischen …..-….
Kommen Sie der Anfrage nicht innerhalb der oben genannten Frist nach, wird die Anfrage abgelehnt.
Der Leiter der steuerlichen Einheit, Name und Nachname ………………………. Unterschrift ……………
Dokument mit personenbezogenen Daten, die durch die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 geschützt sind
Wir weisen darauf hin, dass die ANAF die elektronische Version des Formulars 173 bisher nicht auf der Website veröffentlicht hat. Dieses Dokument wird sowohl für die Gründung, Änderung und Aufhebung der Gruppe als auch für die Fortsetzung der Anwendung des Systems nach der anfänglichen Frist von fünf Jahren verwendet Jahre.
Da die Erklärung ausschließlich elektronisch versandt wird, ermöglicht das Erscheinen des Smart PDF den Beginn der Gruppenbildung, die ab dem ersten Tag des nächsten Jahres (1. Januar 2022) funktioniert.
Die Steuergruppe im Bereich der Gewinnsteuer besteht aus mindestens zwei der folgenden Körperschaften, die als Mitglieder bezeichnet werden:
▪ eine rumänische juristische Person / juristische Person mit Sitz in Rumänien, die nach den europäischen Rechtsvorschriften errichtet wurde, und eine oder mehrere rumänische juristische Personen / juristische Personen mit Sitz in Rumänien, die nach den europäischen Rechtsvorschriften, in denen sie tätig ist, errichtet wurde,, direkt oder indirekt mindestens 75% des Wertes / der Anzahl der Beteiligungstitel bzw. deren Stimmrechte;
▪ mindestens zwei rumänische juristische Personen, an denen eine rumänische natürliche Person direkt oder indirekt mindestens 75 % des Wertes/der Anzahl der Beteiligungstitel oder Stimmrechte hält;
▪ mindestens zwei rumänische juristische Personen, die direkt oder indirekt im Verhältnis von mindestens 75% des Wertes / der Anzahl der Beteiligungstitel oder Stimmrechte von einer juristischen / natürlichen Person gehalten werden, die in einem Staat ansässig ist, mit dem Rumänien ein Doppel geschlossen hat Steuerabkommen oder in einem Staat, mit dem ein Informationsaustauschabkommen geschlossen wurde;;
▪ mindestens eine rumänische juristische Person, die direkt oder indirekt im Verhältnis von mindestens 75 % des Wertes/der Anzahl der Beteiligungstitel oder Stimmrechte von einer juristischen Person mit Wohnsitz in einem Staat gehalten wird, mit dem Rumänien ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen hat oder in einem Staat, mit dem ein Abkommen über den Informationsaustausch und die in Rumänien bezeichnete Betriebsstätte / Betriebsstätte dieses ausländischen Rechtsträgers geschlossen wurde
Die steuerliche Gruppe im Bereich der Gewinnsteuern wird im Verhältnis zur steuerlichen Körperschaft durch die verantwortliche juristische Person vertreten, welche die rumänische juristische Person / die juristische Person mit Sitz in Rumänien, die nach der europäischen Gesetzgebung gegründet wurde,ist, welche Mitglied einer steuerlichen Organschaft im Bereich der Gewinnsteuer ist, zur Feststellung des konsolidierten Steuerergebnisses der Organschaft, zur Abgabe der Gewinnsteuererklärung und zur Zahlung der Gewinnsteuer im Namen der Gruppe beauftragt ist.
Gemäß Art. 423 Absatz (6) aus dem Steuergesetzbuch, werden das Verfahren zur Umsetzung und Verwaltung der Steuergruppe sowie das Muster und der Inhalt des gemeinsamen Antrags und einiger Formulare auf Anordnung des Präsidenten der ANAF festgelegt.
So legt die ANAF-Verordnung Nr. 1192/2021, die das Verfahren zur Durchführung und Verwaltung der Steuergruppe im Bereich der Gewinnsteuer regelt, fest:
– Ströme in Bezug auf die Erledigung von Anträgen auf Gründung, Änderung und Aufhebung der steuerlichen Gruppe im Bereich der Gewinnsteuer;
– die den Mitgliedern der steuerlichen Gruppe obliegenden Erklärungspflichten;
– die Pflichten, die in der Verwaltung der Steuergruppe sowie jedes Mitglieds/ehemaligen Mitglieds der Gruppe den zuständigen Steuerbehörden obliegen.
Das Verfahren zur Umsetzung der steuerlichen Gruppe im Bereich der Gewinnsteuer:
Die Möglichkeit der Bildung der steuerlichen Gruppe im Bereich der Gewinnsteuer wird mitgeteilt, indem der gesetzliche Vertreter der verantwortlichen juristischen Person der Gruppe bei der zuständigen Steuerbehörde einen von den gesetzlichen Vertretern aller Mitglieder der Gruppe unterzeichneten gemeinsamen Antrag einreicht Gruppe. Der Antrag betreffend die steuerliche Gruppe im Bereich der Gewinnsteuer (Formblatt 173) wird durch elektronische Fernübermittlung mindestens 60 Tage vor Beginn des Zeitraums, für den der Antrag auf steuerliche Konsolidierung gestellt wird, gestellt.
Dem Antrag ist die von der Geschäftsstelle des Handelsregisters ausgestellte Niederlassungsbescheinigung und/oder andere Belege beizufügen, aus denen die Einhaltung der Aufbewahrungspflicht nach Artikel 422 Pkt. 1 aus dem Steuergesetzbuch hervorgeht.
Der Antrag wird innerhalb von 45 Tagen ab dem Datum des Eingangs des Antrags gemäß Artikel 77 Absatz (1) des Gesetzes Nr. 207/2015 zur Steuerordnung, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, im Folgenden als Steuerordnung bezeichnet.
Aufgrund des Beschlusses über die Genehmigung der Einführung der Steuergruppe im Bereich der Gewinnsteuer wird die innerhalb der Steuergruppe im Bereich der genehmigten Gewinnsteuer erworbene Qualität im Steuervektor unter der Überschrift „Gewinnsteuer“ gekennzeichnet sowohl für die verantwortliche juristische Person als auch für die anderen Mitglieder durch das Finanzorgan.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass ab dem Zeitpunkt der Einführung der steuerlichen Gruppe im steuerlichen Vektor jedes Mitglieds der Gruppe, mit Ausnahme der verantwortlichen juristischen Person der steuerlichen Gruppe, die Verpflichtung zur Erklärung der Gewinnsteuer ist inaktiviert.
Die Deklarationspflichten und die Befugnis zur Verwaltung der von jedem Gruppenmitglied geschuldeten Steuern, Gebühren und Beiträge, mit Ausnahme der Gewinnsteuer, bleiben unverändert.
Ab dem Zeitpunkt der Einführung der steuerlichen Gruppe im Bereich der Gewinnsteuer liegen die im Titel II Gewinnsteuer aus der Abgabenordnung geregelten Erklärungs- und Zahlungspflichten bei der verantwortlichen juristischen Person.
Die Jahreserklärung über die Gewinnsteuer wird zusammen mit der Jahreserklärung über die Gewinnsteuer jedes Mitglieds bis zu den gesetzlich vorgesehenen Fristen bei der zuständigen Steuerbehörde eingereicht.
Der verantwortliche Rechtsträger ist verpflichtet, die Informationserklärung über die Begünstigten der von den Mitgliedern der Gruppe geleisteten Patenschaften / Gönnerschaften / privaten Stipendien abzugeben.
Wir weisen darauf hin, dass für den Fall, dass die Beibehaltung der steuerlichen Gruppe und die Fortsetzung des steuerlichen Konsolidierungssystems im Bereich der Gewinnsteuer beschlossen wird, nach Ablauf des Konsolidierungszeitraums von 5 Geschäftsjahren der zuständige Rechtsträger die Option erneuert.
Die Option wird der zuständigen Steuerbehörde durch Ausfüllen des Formulars 173 „Antrag betreffend die steuerliche Gruppe im Bereich der Gewinnsteuer“ mitgeteilt, das vom gesetzlichen Vertreter der verantwortlichen juristischen Person eingereicht und von den gesetzlichen Vertretern aller Mitglieder der Gruppe unterzeichnet wird, Angabe des Zeitraums, für den die Gruppe beschließt, die Anwendung des Haushaltskonsolidierungssystems fortzusetzen.
Rechtliche Grundlage:
– Steuergesetzbuch (genehmigt durch Gesetz Nr. 227/2015, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 688 vom 10.09.2015), mit späteren Änderungen und Ergänzungen;
– Steuergesetzbuch (genehmigt durch Gesetz Nr. 207/2015, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 547 vom 23.07.2015), mit nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen;
– Methodische Normen zur Anwendung der Abgabenordnung (genehmigt durch HG Nr. 1/2016).