Die rumänischen sozialen Krankenversicherungen bieten Zugang zu einem Mindest- und einem Basispaket an Dienstleistungen. Dazu gehören medizinische Leistungen zur Krankheitsprävention, kurative medizinische Leistungen, Medikamente und Medizinprodukte.
Die Leistungspakete innerhalb des sozialen Krankenversicherungssystems werden durch Regierungsbeschluss auf Vorschlag der CNAS gemäß den vom Parlament im Gesetz über das Gesundheitssystem (Gesetz Nr. 95/2006) vorgesehenen Aspekten festgelegt. Wir geben an, dass ab dem 1. Juli 2021 medizinische Packungen gelten, die unter die HG-Nr.69 fallen
Außerdem wird die Liste der Arzneimittel, die von den Versicherten in einem kompensierten oder kostenlosen System profitieren, von der Regierung auf Vorschlag des Gesundheitsministeriums mit Zustimmung der CNAS genehmigt.
Die letzte Aktualisierung erfolgte durch die CNAS-Verordnung 734/2021, veröffentlicht am 30.07.2021, mit Gültigkeit ab dem 1. August 2021.
Der Beitrag der sozialen Krankenversicherung (CASS) sowie die Beträge aus anderen Quellen wie Zinsen, Spenden, Zuschüssen aus dem Staatshaushalt bilden den einheitlichen nationalen Krankenversicherungsfonds (FNUASS ).
Dieser wird von der CNAS gemeinsam mit den Krankenkassen verwaltet.
Es ist notwendig zu erwähnen, dass der FNUASS-Haushalt, einschließlich der Art und Weise, wie die Beträge auf die verschiedenen Fördersegmente verteilt werden, vom Parlament auf Vorschlag der Regierung genehmigt wird und eine Anlage zum Staatshaushaltsgesetz darstellt.
Die Erhebung der Sozialversicherungsbeiträge obliegt dem Ministerium für öffentliche Finanzen über die Nationale Agentur für Finanzverwaltung (ANAF).
Die sozialversicherungspflichtigen Einkommen und die Beitragsquote sind im Steuergesetzbuch festgelegt.
Krankenkassen (nicht CNAS) schließen Direktverträge mit Arztpraxen, Kliniken, Krankenhäusern, Apotheken, Labors und anderen Anbietern ab. Die medizinischen Leistungen, die in den von FNUASS abgerechneten Paketen enthalten sind, werden auf Grundlage der Verträge zwischen den Krankenkassen und Leistungserbringern gewährt.
So können Krankenkassen:
Verträge nicht direkt mit dem Versicherten ab, sondern mit den medizinischen Leistungserbringern schließen;
dem Versicherten nicht den Wert der von ihm in Anspruch genommenen medizinischen Leistungen, sondern den Leistungserbringern, mit denen er einen Vertrag abgeschlossen hat, erstatten.
Medizinische Leistungspakete
Innerhalb der sozialen Krankenversicherung profitieren die Versicherten, unabhängig davon, in welcher Form die Versichertenqualität erworben wurde, von den im Grundpaket enthaltenen medizinischen Leistungen, Arzneimitteln und Medizinprodukten, die vom Hausarzt oder Facharzt bereitgestellt werden , ambulant oder im Krankenhaus.
Nicht versicherte Personen profitieren von Leistungen, die in einem Mindestpaket medizinischer Leistungen enthalten sind, die sich insbesondere auf medizinisch-chirurgische Notfälle und Krankheiten mit endemo-epidemitischem Potenzial beziehen, Schwangerschafts- und Geburtsbeobachtung, Familienplanungsdienste, Präventionsdienste.
Neben dem Mindestpaket profitieren die Versicherten auch von paraklinischen Untersuchungen, medizinischer und palliativer Betreuung zu Hause, vergüteten Medikamenten, Medizinprodukten, medizinischen Genesung-Leistungen, Physikalischer Medizin und Rehabilitation.
Versicherunsqualität:
Das Steuergesetzbuch regelt die Zahlungsweise des Sozialversicherungsbeitrags (CASS): „Der Anteil des Sozialversicherungsbeitrags beträgt 10 % und wird von den natürlichen Personen geschuldet, die die Qualität von Arbeitnehmern haben oder für die die Verpflichtung besteht“ die soziale Krankenversicherung zu zahlen“.
Die zur Feststellung der Qualität des Versicherten notwendigen Daten werden von den zuständigen Behörden und Institutionen auf Grundlage von Protokollen an die CNAS übermittelt.
Die Versichertenqualität ist ab dem Zeitpunkt der Erfassung dieser Daten in der Computerplattform der Krankenkassen gewährleistet.
Zu den Kategorien von Personen, die ohne Beitragszahlung versichert sind, gehören unter anderem:
Kinder bis 18 Jahre und Jugendliche im Alter von 18-26 Jahren, sofern sie Studenten sind, einschließlich Abiturienten;
Studierende und Doktoranden, die Lehrtätigkeiten ausüben;
Ehemann, Ehefrau und Eltern ohne eigenes Einkommen, die von einer versicherten Person abhängig sind;
Schwangere und Frauen;
Menschen mit Behinderungen;
Patienten mit Krankheiten, die in die vom Gesundheitsministerium eingerichteten nationalen Gesundheitsprogramme aufgenommen wurden, bis zur Heilung dieser Krankheit.
Zu den wichtigsten Rechten der Versicherten innerhalb des sozialen Krankenversicherungssystems gehören:
– Wahl der Anbieter medizinischer Leistungen sowie der Krankenkasse, bei der sie sich
anmelden;
– Eintragung in die von Ihnen gewünschte Hausarztliste;
– Wechsel des gewählten Hausarztes erst nach Ablauf von mindestens 6 Monaten ab dem
Datum der Eintragung in seine Listen;
– das Recht auf Inanspruchnahme von Gesundheitsvorsorge- und Gesundheitsförderungsleistungen, medizinischen Leistungen in Ambulanzen und Krankenhäusern im Vertragsverhältnis mit Krankenkassen, Rettungsdiensten, einigen zahnärztlichen Leistungen, Physiotherapie und Genesungsbehandlung, Medizinprodukten, Technologien und Hilfsmitteln;
– Gewährleistung der Vertraulichkeit der Daten, insbesondere der Diagnose und
Behandlung;
– das Recht auf Auskunft bei medizinischen Behandlungen haben;
– Anspruch auf Urlaub und Leistungen der sozialen Krankenversicherung gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen.
Um von den vorgenannten Rechten zu profitieren, hat der Versicherte folgende Pflichten:
sich in die Hausarztliste eintragen zu lassen;
den Hausarzt zu benachrichtigen, wenn sich ihr Gesundheitszustand ändert;
bei prophylaktischen und periodischen Kontrollen anwesend zu sein;
innerhalb von 15 Tagen den Hausarzt und die Krankenkasse über Änderungen der Identitätsdaten oder damit verbundene Änderungen zu informieren wenn sie zu einer bestimmten Kategorie von Versicherten gehören;
die Behandlung und die Anweisungen des Arztes zu respektieren und sich dem medizinisch-sanitären Personal gegenüber höflich zu verhalten;
den an den Fonds geschuldeten Beitrag und den Betrag, der die Zuzahlung/den Eigenbeitrag darstellt, in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu zahlen.
Mentionam ca toate drepturile si obligatiile asiguratilor pot fi studiate accesand linkul urmator: http://cnas.ro/drepturi-obligatii-asigurati/
Zugang zu medizinischen Leistungen im Ausland
Die im rumänischen Sozialversicherungssystem Versicherten, die sich auf dem Gebiet der Staaten befinden, mit denen Rumänien internationale Abkommen mit Bestimmungen im Bereich des Gesundheitswesens abgeschlossen hat, erhalten auf dem Territorium dieser Staaten unter den Bedingungen der entsprechenden internationalen Dokumenten.
Da Rumänien ein EU-Mitgliedstaat ist, wird die Qualität der Versicherten im sozialen Krankenversicherungssystem in Rumänien auf dem Hoheitsgebiet jedes EU-Mitgliedstaats / SEE / Schweiz / Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland anerkannt
Somit kann der Versicherte je nach den von der Krankenkasse ausgestellten Formblatten (Europäische KrankenversicherungsKrankenversicherungskarte oder Europäische Formblatte/Dokumente) ggf. profitieren:
notwendig gewordene medizinische Leistungen;
geplante Behandlung;
alle medizinischen Leistungen eines Versicherten in diesem Mitgliedstaat.
Somit ist die Europäische KrankenversicherungsKrankenversicherungskarte (CEASS) eine kostenlose Krankenversicherungskarte, mit der der Versicherte bei Bedarf medizinische Leistungen des öffentlichen Systems in Anspruch nehmen kann, die während des vorübergehenden Aufenthalts in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union erforderlich werden, des Wirtschaftsraums der Europäischen Union (Island, Liechtenstein, Norwegen), der Schweiz und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zu denselben Bedingungen und zu denselben Tarifen gewährt wie die Versicherten in diesem Land.
Wir weisen darauf hin, dass unter vorübergehendem Aufenthalt die Bewegung einer Person aus touristischen, beruflichen, familiären oder studienbezogenen Gründen verstanden wird.
Die Europäische GesundheitsKrankenversicherungskarte kann von jeder Person beantragt werden, die die Qualität eines Versicherten im sozialen Krankenversicherungssystem in Rumänien nachweist und ist 2 Jahre gültig.
Die Vertreter der CNAS weisen darauf hin, dass die auf der Grundlage der Krankenversicherungskarte erbrachten medizinischen Leistungen das medizinisch Notwendige während des vorübergehenden Aufenthalts in dem Mitgliedstaat, in dem die Reise durchgeführt wird, gemäß den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats nicht überschreiten dürfen.
Zu den versicherten Leistungen zählen beispielsweise Leistungen bei chronischen oder bestehenden Erkrankungen (Beispiel: Dialyse) sowie bei Schwangerschaft/Geburt.
Die Europäische KrankenversicherungsKrankenversicherungskarte erhalten Sie bei der Krankenkasse, in deren Unterlagen sich die Person befindet. Um diese zu erhalten, stellt der Versicherte einen Antrag in einem standardisierten Format, dessen Muster auf der Website der CNAS bzw. der Krankenkassen abrufbar ist.
http://cas.cnas.ro/casmb/page/cardul-european.html
Achtung!
Für bestimmte medizinische Leistungen kann eine Zahlung erforderlich sein, die vom Versicherten zu tragen ist, auch wenn in Rumänien die gleichen Leistungen vollständig abgerechnet werden.
Die Krankenversicherungskarte deckt nicht die Situation ab, in der die Reise darauf abzielt, die geplante medizinische Behandlung zu erhalten.
Erscheint die Person während der Gültigkeitsdauer der zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der medizinischen Leistungen nicht mehr als Versicherter, erhält die ausstellende Krankenkasse als Zahler der jeweiligen medizinischen Leistungen den Gegenwert von der jeweiligen Person.
Es ist möglich, gegen eine Gebühr die Ausstellung einer anderen Krankenversicherungskarte zu beantragen, deren Gültigkeitsdauer die Gültigkeitsdauer der ursprünglichen Krankenversicherungskarte nicht überschreitet.
Die Krankenversicherungskarte kann in Rumänien nicht verwendet werden.
Die Krankenversicherungskarte kann von den medizinischen Leistungserbringern aus dem Gemeinschaftsraum verweigert werden, wenn der medizinische Leistungserbringer seine Tätigkeit nicht im öffentlichen Gesundheitssystem des jeweiligen Landes ausübt, wenn die jeweiligen medizinischen Leistungen nicht im öffentlichen Gesundheitssystem dieses Landes abgewickelt werden Land oder wenn das Dokument in anderen Situationen als denjenigen verwendet wurde, für die es ausgestellt wurde (die erbrachten medizinischen Leistungen fielen nicht in die Kategorie der während des vorübergehenden Aufenthalts notwendig gewordenen).
Das Verfahren zur Erstattung der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung gilt nur für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und für alle Anbieter medizinischer Dienstleistungen, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union rechtmäßig Gesundheitsleistungen erbringen..
Ausführliche Informationen zur Durchführung des Erstattungsverfahrens, auf das der Versicherte Anspruch hat, können direkt bei seiner Krankenkasse angefordert werden.
Portables (tragbares) Dokument S1 (DP S1) – Anmeldung zur Krankenversicherung – wird für Arbeitnehmer oder Selbständige, die in Rumänien versichert sind und in einem anderen europäischen Staat arbeiten, in folgenden Situationen ausgestellt: abgeordnete Personen oder bei Mehrfachtätigkeit , Grenzschutzarbeiter, Rentner, Beamte und deren Familienangehörige.
DP S1 ersetzt die europäischen Dokumente E106, E109, E120 und E121 und ist ein Dokument, das das Recht auf Gesundheitsversorgung für die oben genannten Personengruppen in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat bescheinigt.
Auf der Grundlage des DP S1 erhält die versicherte Person medizinische Hilfe nach dem Sozialversicherungsrecht des jeweiligen Mitgliedstaats, als ob die Person im Sozialversicherungssystem dieses Staates versichert wäre.
Detaillierte Informationen zum Bezug der DP S1 können direkt bei der Krankenkasse in den Unterlagen der Versicherten angefordert werden.
Portables Dokument S2 (DP S2) – Dokumentöffnungsrechte für geplante Behandlungen:
Bei Reisen in einen anderen Mitgliedstaat zur Inanspruchnahme der geplanten medizinischen Behandlung ist die vorherige Zustimmung der Krankenkasse erforderlich.
Die Zulassung beinhaltet die Ausstellung der DV S2 durch die Krankenkasse, die das europäische Formblatt E112 ersetzt.
Auf der Grundlage des DP S2 leistet der Versicherte im Wohnmitgliedstaat der geplanten medizinischen Hilfe, die nach den Sozialversicherungsgesetzen des jeweiligen Mitgliedstaats gewährt wird, so, als ob er im Sozialversicherungssystem dieses Staates versichert wäre.
Achtung!
Die Bewilligung wird erteilt, wenn die entsprechende Behandlung in das durch die rumänische Gesetzgebung geregelte Grundversorgungspaket eingeschlossen ist und der jeweilige Versicherte eine solche Behandlung nicht innerhalb einer medizinisch begründeten Frist gewährt werden kann, mit – dem Gesundheitszustand und der voraussichtlichen Entwicklung der Krankheit berücksichtigt werden.
Wir weisen darauf hin, dass DP S2 die Kosten für Transport, Unterkunft und eventuelle Zuzahlungen im Behandlungsmitgliedstaat gemäß den geltenden Rechtsvorschriften nicht abdeckt.
DP S2 kann nur von Gesundheitseinrichtungen in den Sozialversicherungssystemen der EU / EWR / Schweiz / Vereinigtes Königreich Mitgliedsstaaten im Vereinigten Königreich und Nordirland akzeptiert werden.
Rechtliche Grundlage:
– HG 696/2021 für die Genehmigung der Leistungspakete und des Rahmenvertrags, der die Bedingungen für die Bereitstellung von medizinischer Hilfeleistung, Arzneimitteln und Medizinprodukten, Technologien und Hilfsmitteln innerhalb der sozialen Krankenversicherung für die Jahre 2021-2022 regelt;
– Dringlichkeitsverordnung 54/2021 zur Änderung und Ergänzung von Art. 230 und 349 des Gesetzes Nr. 95/2006 zur Gesundheitsreform;
– Gesetz 95/2006 über die Gesundheitsreform – neuveröffentlicht http://cnas.ro/