Neue Formblätter 208, 209 si 253 – Präzisierungen

OpANAF (Beschluss des Präsidenten der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung) Nr.1075 vom 2021 zur Änderung des Musters, des Inhalts und der Anleitung zum Ausfüllen der Formblätter 208 „Informative Erklärung über die Einkommensteuer aus der Übertragung von Immobilien aus dem persönlichen Vermögen“ und 209 „Erklärung über die Einkünfte aus der Übertragung von“ Immobilien aus persönlichem Vermögen“, sowie des Musters und des Inhalts des Formblatts 253 Steuerbescheid betreffend die Einkünfte aus der Übertragung von Liegenschaften aus dem persönlichen Vermögen“, genehmigt durch OMFP(Finanzministeriumsverordnung).MJ Nr.1022/2562/2016 über die Genehmigung der Verfahren zur Feststellung, Zahlung und Berichtigung der Einkommensteuer aus der Übertragung von Grundstücken aus dem persönlichen Vermögen sowie über das Muster und den Inhalt einiger Formblätter, die bei der Verwaltung der Einkommensteuer verwendet werden, wurde im Amtsblatt Nr. 673 vom 8. Juli 2021 veröffentlicht.

Wir weisen darauf hin, dass sich der analysierte normative Akt an die Notare richtet, vor denen die Verträge über die Übertragung von Eigentumsrechten an Bauwerken jeglicher Art oder an Grundstücken unterzeichnet werden oder die Nachfolgedebatten führen, die durch den Tod einer natürlichen Person entstehen.

Die Initiatoren geben im Bericht zur Genehmigung des normativen Gesetzes an, dass gemäß Gesetz Nr. 104 / 2020 zur Ergänzung von Artikel 60 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 227 / 2015 über die Abgabenordnung die Einnahmen aus der Übertragung des Eigentumsrechts und deren Zerstückelung als Erbschaft bei schwer- oder schwerbehinderten Menschen unabhängig vom Zeitpunkt der Nachfolgedebatte von der Einkommensteuer befreit sind.

Gleichzeitig bleibt die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung gemäß den Bestimmungen des Art. 101 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 207/2015 über die Steuergesetzgebung mit späteren Änderungen und Ergänzungen auch dann aufrechterhalten, wenn die jeweilige Steuerpflicht ist nach den gesetzlichen Bestimmungen von der Zahlung befreit.

Aus steuerlicher Sicht sind das Besteuerungsverfahren und die Erklärungspflichten in den Artikeln 111 und 113 der Abgabenordnung geregelt. Hier sind einige wichtige Aspekte:

Bei der Übertragung des Eigentumsrechts an der Immobilie aus dem persönlichen Vermögen einer natürlichen Person profitiert diese von einer Steuerbefreiung für ein nicht steuerpflichtiges Einkommen in Höhe von 450.000 Lei, die für jede Transaktion zugewiesen werden.

In den Fällen, in denen die Liegenschaft im Miteigentum von zwei oder mehreren Zessionaren steht, werden die steuerfreien Einkünfte jedem Miteigentümer im Verhältnis zur Eigentumsquote im Verhältnis zur Obergrenze von 450.000 Lei zugerechnet.

Übersteigen die erzielten Einkünfte aus der Übertragung des Grundstücks aus dem persönlichen Vermögen einer natürlichen Person den Betrag von 450.000 Lei, so wird auf die Einkünfte, die diese steuerfreie Grenze überschreiten, eine Einkommensteuer von 3% fällig. Die Steuer wird vom Notar berechnet und eingezogen und bis zum 25. des Monats nach dem Monat, in dem sie einbehalten wurde, an den Staatshaushalt abgeführt.

Bei der Übertragung des Eigentumsrechts an einer Immobilie wird im Nachlassverfahren keine Steuer fällig, wenn die Nachfolge innerhalb von 2 Jahren ab dem Todestag des Erblassers vollzogen wird.

Unter den Bedingungen, in denen die Erbschaftsdebatte nach Ablauf von 2 Jahren ab dem Tag des Todes des Erblassers abgeschlossen ist, schulden die Erben eine Steuer in Höhe von 1% auf den Wert der Erbmasse.

Öffentliche Notare sind verpflichtet, halbjährlich Erklärungen über diese Eigentumsübertragungen bei der Steuerbehörde abzugeben.

Die Verordnung Nr. 1075 von 2021 aktualisiert die Formulare der folgenden Erklärungen und Formblätter:

– Formblatt 208 „Informative Erklärung zur Einkommensteuer aus der Übertragung von Liegenschaften aus dem persönlichen Vermögen“;

– Formblatt 209 „Erklärung über die Einkünfte aus der Übertragung von Liegenschaften aus dem persönlichen Vermögen“;

– Formblatt 253 „Steuerbescheid über die Einkünfte aus der Übertragung von Liegenschaften aus dem persönlichen Vermögen“.

– Die Erklärung 208 über die Einkommensteuer aus der Grundstücksübertragung wird bis zum 25. des ersten Monats des auf das abgeschlossene Semester folgenden Semesters abgegeben.

Wie oben erwähnt, besteht die Neuheit darin, dass in D208 die steuerbefreiten Umsätze gemeldet werden, wenn der Einkommenserbringer ein Behinderter ist und von dieser Steuerbefreiung nach der Abgabenordnung profitiert.

Diese Erklärung hat einen informativen Charakter und enthält die Angaben zu den Vertragsparteien, der für jede Transaktion anfallenden Steuer, der Art der Übertragung des Schutzrechts, dem Verkehrswert, dem Übertragungswert und den Notargebühren.

Das Formblatt 209 ist eine Einkommenserklärung aus der Übertragung von unbeweglichem Vermögen aus persönlichem Eigentum, wenn das Eigentum in einem anderen Verfahren als einem notariellen Verfahren übertragen wird, beispielsweise nach einem Gerichtsverfahren.

Die Erklärung wird von der natürlichen Person bei der Steuerbehörde zur Berechnung der Steuer innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Bescheinigung über die Übertragung des Eigentumsrechts eingereicht.

Die Steuerbehörde berechnet die von der natürlichen Person geschuldete Steuer und erlässt den Besteuerungsbescheid – Formblatt 253.

Die von der natürlichen Person geschuldete Steuer ist innerhalb von maximal 60 Tagen nach Erhalt des Besteuerungsbescheids zu entrichten.

Rechtliche Grundlage:

– Steuergesetzbuch (genehmigt durch Gesetz Nr. 227/2015, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 688 vom 10.09.2015), mit späteren Änderungen und Ergänzungen;

OpANAF Nr.1075 / 2021 zur Änderung des Musters, des Inhalts und der Anleitung zum Ausfüllen der Formulare 208 “ Informative Erklärung zur Einkommensteuer aus der Übertragung von Immobilien aus dem persönlichen Vermögen “ und 209 “ Erklärung zu den Einkünften aus die Übertragung von Immobilien aus dem persönlichen Vermögen “ sowie das Muster und den Inhalt des Formulars 253 “Besteuerungsentscheidung über die Einkünfte aus der Übertragung von Immobilien aus dem persönlichen Vermögen “, genehmigt durch die Verordnung des Ministers für Öffentlichkeit Finanzen und des Justizministers Nr. 1.022 / 2.562 / 2016 über die Genehmigung der Verfahren zur Feststellung, Zahlung und Berichtigung der Einkommensteuer aus der Übertragung von Immobilien aus dem persönlichen Vermögen sowie über das Muster und den Inhalt einiger Formulare, die bei der Verwaltung der Einkommensteuer verwendet werden.