Entsendung von Arbeitnehmern in Rumänien – aktualisierte Formblätter

Der Beschluss Nr. 654/2021 zur Änderung und Ergänzung der Methodischen Normen für die Entsendung von Arbeitnehmern bei der Erbringung transnationaler Dienstleistungen in Rumänien, genehmigt durch den Regierungsbeschluss Nr. 337/2017 wurde im Amtsblatt Nr. 611 vom 18. Juni 2021 veröffentlicht und ist in Kraft ab dem gleichen Datum.

Wir erinnern Sie daran, dass am 13. August 2020 durch das Gesetz Nr. 172/2020 das Gesetz Nr. 16/2017 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen geändert und ergänzt wurde.

So hat die Gesetzgebung der transnationalen Abteilungen mehrere bemerkenswerte Änderungen erfahren. Unter den Änderungen können wir die Neudefinition der für die grenzüberschreitende Entsendung spezifischen Zulage, die ausdrückliche Definition des auf rumänischem Hoheitsgebiet geltenden Entgelts und des auf dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder der Schweiz geltenden Entgelts erwähnen Staatenbund.

Verwaltungsakte, Tarifverträge oder Schiedssprüche von allgemeiner Geltung festgelegten Arbeitsbedingungen , gültig in dem anderen Mitgliedstaat als Rumänien Gemäß Artikel 8 des geänderten Gesetzes 16/2017 erhalten Arbeitnehmer, die aus Rumänien zur Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen entsandt werden, ungeachtet des auf die Beschäftigung anwendbaren Rechts, der durch Gesetz, oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft, in deren Hoheitsgebiet die Dienstleistungen erbracht werden, in Bezug auf:

  1. die Höchstdauer der Arbeitszeit und die Mindestdauer der regelmäßigen Ruhezeit;
  2. Mindestdauer des bezahlten Jahresurlaubs;
  3. die auf dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (außer Rumänien) oder auf dem Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft geltende Vergütung, einschliesslich der Zahlung von Überstunden, mit Ausnahme der im Gesetz Nr. 1/2020 vorgesehenen Beiträge;
  4. die Bedingungen für die Bereitstellung von Arbeitnehmern, insbesondere durch Zeitarbeitsunternehmen;
  5. Gesundheit, Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz;
  6. Schutzmaßnahmen für die Arbeitsbedingungen von Schwangeren oder Wöchnerinnen sowie von Kindern und Jugendlichen;
  7. Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie andere Bestimmungen zur Nichtdiskriminierung.
  8. die Bedingungen für die Unterbringung der Arbeitnehmer, wenn sie vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern angeboten werden, die zur vorübergehenden Erbringung von Arbeiten oder Aufgaben, die den Dienstzuordnungen entsprechen, an einem anderen Arbeitsplatz als dem gewöhnlichen Arbeitsplatz entsandt werden;
  9. Zulagen oder Erstattung von Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten für Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen in dem Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet sie entsandt werden, zu und von ihrem gewöhnlichen Arbeitsplatz reisen müssen oder wenn sie vorübergehend von ihrem Arbeitgeber in ihren gewöhnlicher Arbeitsplatz an einem anderen Arbeitsplatz gemäß den Rechtsvorschriften oder Tarifverträgen mit allgemeiner Geltung im Aufnahmestaat

Artikel 8 Buchstabe i gilt ausschließlich für Beförderungs-, Unterbringungs- und Aufenthaltskosten entsandter Arbeitnehmer, wenn sie in dem Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet sie entsandt werden, zu und von ihrem gewöhnlichen Arbeitsplatz reisen müssen oder Sie werden von ihrem Arbeitgeber vorübergehend von ihrem gewöhnlichen Arbeitsplatz an einen anderen Arbeitsplatz gemäß den im Aufnahmestaat geltenden Gesetzen oder Tarifverträgen entsandt.

Überschreitet die tatsächliche Dauer der Entsendung 12 Monate, erhalten die aus dem rumänischen Hoheitsgebiet im Rahmen der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen entsandten Arbeitnehmer ungeachtet des auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Rechts unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zusätzlich zu den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen Leistungen . gemäß Artikel 8 durch alle anwendbaren Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, die in dem Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet die Arbeit ausgeübt wird, durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften und/oder durch Tarifverträge oder Schiedssprüche festgelegt sind, für allgemein erklärt wurden Anwendung, außer:

  1. a) die Verfahren, Formalitäten und Bedingungen für den Abschluss und die Beendigung des Einzelarbeitsvertrags einschließlich des Wettbewerbsverbots;
  2. b) ergänzende betriebliche Altersversorgungssysteme.

Die oben genannte Dauer der Abordnung kann nur auf 18 Monate verlängert werden, wenn das Unternehmen der zuständigen Behörde im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, in dem die abgeordneten Arbeitnehmer arbeiten, nach den Rechtsvorschriften dieses Staates eine mit Gründen versehene Mitteilung übermittelt.

Als Ergebnis dieser Änderungen des Gesetzes 16/2017 sieht der Regierungsbeschluss (HG) Nr. 654/2021, der am 18. Juni in Kraft getreten ist, vor, dass Unternehmen einen Antrag stellen können, wenn die Entsendung 12 Monate überschreitet, jedoch nicht mehr als 18 Monate für eine Ausnahmeregelung – eine Mitteilung (Anhang Nummer 2) an die örtliche Arbeitsaufsichtsbehörde zu senden und zu beantragen, dass die Regel der erweiterten Rechte auf sie nach Ablauf der jeweiligen Frist (jedoch nicht länger als 18 Monate) angewendet wird.

Wie oben erwähnt, sieht das Gesetz Nr. 172/2020 bei Entsendungen von mehr als einem Jahr vor, dass das entleihende Unternehmen den entsandten Arbeitnehmern alle für sie geltenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen nach den nationalen Rechtsvorschriften und Tarifverträgen gewähren muss und fordert diese Unternehmen, nicht in die Bedingungen der Vertragsbeendigung / Beendigung einzugreifen, auch nicht in Bezug auf Wettbewerbsverbote.

Wir erwähnen, dass mit Regierungsbeschluss (HG) Nr. 654 unter anderem das oben beschriebene Verfahren für die Meldungen eingeführt wurde. Damit gelten nun sowohl die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen als auch das Melderahmenmodell in den Normen.

Gemäß den neuen Bestimmungen muss die an die örtliche Arbeitsaufsichtsbehörde gerichtete Meldung die folgenden Elemente enthalten:

  • die aufnehmende Einrichtung (Territoriale Arbeitsaufsichtsbehörde);
  • die Identität des Unternehmens;
  • transnationale Maßnahme entsprechend der Entsendungssituation;
  • die Daten des gesetzlichen Vertreters in unserem Land;
  • die Gründe für die Anwendung der Verschiebung;
  • die Identifikationsdaten des/der Mitarbeiter/in, für die die Verschiebung beantragt wird;
  • die Dauer bzw. das Anfangsdatum und das Enddatum des Zeitraums, für den die Verschiebung beantragt wird;
  • Anschrift(en) des Arbeitsplatzes.

Die Benachrichtigung kann im Briefformat, durch direkte Einreichung oder per Post oder Kurierdienst erstellt und versendet werden.

Sie kann auch in elektronischer Form, per E-Mail oder durch Ausfüllen eines Online-Formulars gesendet werden, das in der nächsten Periode auf einer einzigen Plattform zugänglich sein wird, die von der Arbeitsaufsichtsbehörde und den territorialen Arbeitsaufsichtsbehörden verwaltet wird.

Gemäß Gesetz Nr. 172/2020 muss die Mitteilung spätestens einen Tag vor dem 12. Lebensmonat eingereicht werden.

Wir betonen, dass die Benachrichtigung für die Unternehmen, die posten, nicht verpflichtend ist. Wenn die Entsendung länger als 12 Monate dauert, gehen die Behörden grundsätzlich davon aus, dass die erweiterten Rechteregelungen für Entsandte gelten. Dauert die Entsendung weniger als 18 Monate, hat das Unternehmen die Möglichkeit, die Anwendung dieser Ausnahmeregelung zu beantragen, wenn es die Meldung an die Arbeitsaufsichtsbehörde sendet.

Neben dem Muster der Mitteilung über die Verlängerung der Entsendung wurde das Muster der Entsendeerklärung im Sinne der Angabe der Art der erklärten grenzüberschreitenden Entsendung ausgefüllt.

Wir weisen darauf hin, dass der Beschluss Nr. 654/2021 bestimmte Einzelheiten zur Art der Abordnung enthält:

  1. a) die Entsendung eines Arbeitnehmers auf rumänischem Hoheitsgebiet im Namen des Unternehmens und unter seiner Koordination im Rahmen eines zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem Leistungsempfänger geschlossenen Vertrages, der seine Tätigkeit auf rumänischem Hoheitsgebiet erbringt, wenn ein Beschäftigungsverhältnis besteht Beziehung während der Entsendung zwischen dem Arbeitnehmer und dem entsendenden Unternehmen;
  2. b) die Entsendung eines Arbeitnehmers an eine auf rumänischem Hoheitsgebiet ansässige Einheit oder ein Unternehmen der Unternehmensgruppe, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und dem entsendenden Unternehmen während der Dauer der Entsendung ein Arbeitsverhältnis besteht;
  3. c) die Bereitstellung eines Arbeitnehmers durch einen Zeitarbeitsvermittler in einem Entleiherunternehmen, das auf rumänischem Hoheitsgebiet niedergelassen ist oder seine Tätigkeit ausübt, wenn während der Entsendung ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Zeitarbeitsvermittler besteht.

Die Erklärung über die grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitnehmern, deren Muster in Anlage Nummer 1 enthalten ist, muss spätestens am Tag vor der Entsendung des Arbeitnehmer in diesem Mitgliedstaat.

ANHANG Nr.  1: ERKLÄRUNG zur grenzüberschreitenden Entsendung von Arbeitnehmern

(- Anhang Nr.  1 zu den Methologischen Normen)

1.Empfängerinstitution*) ………………………………………………………………………………

2.Das Unternehmen, das Mitarbeiter in Rumänien entsendet :

2.1.Bezeichnung ……………………………………………………………………………………

2.2.Sitz**)

……………………………………………………………………………………………………………..

2.3.Registrationsnummer ***)

………………………………………………………………………………….

2.4.[ ] Gesetzlicher Vertreter in Rumänien  [ ] Als Verbindungsperson zu den Kontrollorganen in Rumänien benannter Mitarbeiter

2.4.1.Name und Vorname

…………………………………………………………………………………………………………………………………….

2.4.2.Privatanschrift

…………………………………………………………………………………………………………………………………….

  1. Begünstigter der Leistungserbringung / Einheit oder Unternehmen mit Sitz in Rumänien / Nutzerunternehmen:

3.1.Bezeichnung ………………………………………………………………………………………………….

3.2.Sozialsitz ………………………………………………………………………………………………………..

3.3.Sekundärsitz (Zweigniederlassung/Arbeitspunkt) ****)

…………………………………………………………………………………………………………………………………….

4.Informationen zur Entsendung:

4.1. Das Datum, ab dem die Entsendung beginnt………………………………………………..

4.2.Entsendungsziel*****)

……………………………………………………………………………………………………………………..

4.3. Vorzeitige Dauer der Entsendung………………………………………………………………..

4.4. Transnationale Maßnahme entsprechend der Entsendungssituation:

[ ] a) die Entsendung eines Arbeitnehmers in das Hoheitsgebiet Rumäniens im Namen des Unternehmens und unter seiner Koordination im Rahmen eines zwischen dem Unternehmen, das die Entsendung durchführt, und dem Leistungsempfänger, der seine Tätigkeit auf dem rumänischen Hoheitsgebiet erbringt, geschlossener Vertrag, wenn ein Beschäftigungsverhältnis besteht Beziehung während der Entsendung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Unternehmen, das die Entsendung durchführt;

[ ] b) die Entsendung eines Arbeitnehmers an eine auf rumänischem Hoheitsgebiet ansässige Einheit oder ein Unternehmen der Unternehmensgruppe, wenn während des Entsendungszeitraums ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem entsendenden Unternehmen besteht;

[ ] c) die Bereitstellung eines Arbeitnehmers durch einen Zeitarbeitsvermittler bei einem in Rumänien ansässigen oder tätigen Entleiherunternehmen, wenn während der Entsendung ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Zeitarbeitsvermittler besteht

  1. Das unter Punkt 2 genannte Unternehmen entsendet folgende Mitarbeiter:
Krt. Nr.Name und VornameFunktion / BerufGeburtsdatumPersonennummerStaatsbürgerschaft ******)
      
      
      

_______

*) Die Bezeichnung der aufnehmenden Landesarbeitsaufsichtsbehörde, in deren Bereich die Tätigkeit der entsandten Arbeitnehmer ausgeübt werden soll.

**) Es ist mit der vollständigen Adresse des Sitzes des Unternehmens (Straße, Nr., Ort, Bundesland) ausgefüllt.

***) Geben Sie den einzigartigen Registrierungscode oder eine andere Identifizierungnummer des Unternehmens ein.

****) Er wird mit der vollständigen Anschrift der Nebenstelle / des organisierten Arbeitsplatzes (Straße, Nr., Ort) ausgefüllt.

*****) Auszufüllen mit dem Gegenstand des Vertrages zwischen dem im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft niedergelassenen Anbieterunternehmen und dem Leistungsempfänger / Einheit oder Unternehmen der Unternehmensgruppe mit Sitz im Hoheitsgebiet Rumäniens / Benutzerunternehmen.

******) Für Arbeitnehmer, die keine Staatsbürgerschaft in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums haben, ist Punkt II auszufüllen.

Ich erkläre in eigener Verantwortung in Kenntnis der Strafbarkeit der falschen Angaben, dass folgende Arbeitnehmer, die keine Staatsbürgerschaft haben, in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums eingetragen sind und abgeordnet nach den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 16/2017 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen, mit nachträglichen Änderungen und Ergänzungen, die gesetzlichen Arbeitsbedingungen von …………………….. .. ………………………………………… .. …….. *).

Krt, Nr.Name und VornameFunktion / BerufGeburtsdatumPersonennummerStaatsbürgerschaft
      
      
      
      

_______

*) Es ist mit dem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums zu vervollständigen, in dessen Hoheitsgebiet das in Nummer I Nummer 1 genannte Unternehmen tätig ist. 2 hat seinen Hauptsitz eingerichtet

Bezeichnung des Unternehmens………………………………………………………………………………

Name und Vorname des gesetzlichen Vertreters/ Bevollmächtigten ……………………………………………………………………… Datum……………………………………….

Unterschrift …………………………………………………………………………………………………

Stempel

Ausfüllungshinweise

Das Formblatt muss in Druckbuchstaben ausgefüllt werden, wobei nur gepunktete Leerzeichen verwendet werden. Alle Felder sind erforderlich.

ANHANG Nr.  2: MITTEILUNG über die Verlängerung der Abordnung gemäß Artikel 61 Absatz (3) des Gesetzes Nr. 16/2017 zur Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung transnationaler Dienstleistungen

(- Anhang Nr.  2 la Methologischen Normen)

1.Empfängerinstitution* ……………………………………………………………………………………

2.Das Unternehmen, das Mitarbeiter in Rumänien entsendet :

2.1.Bezeichnung ……………………………………………………………………………………………

2.2.Sitz** …………………………………….                   ……………………………………………….

2.3.Registrationsnummer *** …………………………………………………………………………..

2.4.[ ] Gesetzlicher Vertreter in Rumänien

[ ] Als Verbindungsperson zu den Kontrollorganen in Rumänien benannter Mitarbeiter

2.4.1.Name und Vorname ……………………………………………………………………………………

2.4.2.Privatanschrift ……………………………………………………………………………………

  1. Die angeführten Gründe für die Anwendung der Bestimmungen des Artikels 61 Absatz (3) des Gesetzes Nr.16/2017 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen, samt nachträglichen Änderungen und Ergänzungen (Gesetz):

4.Informationen zur Entsendung:

4.1. Dauer sowie Anfangs- und Enddatum des Zeitraums, für den die Anwendung der Bestimmungen des Artikels 61 Absatz (3) des Gesetzes beantragt wird……………………………………………………………………………………………………………………………….

4.2. Identifikationsdaten des/der entsandten Arbeitnehmer(s), für die die Anwendung der Bestimmungen von Artikel 61 Absatz (3) des Gesetzes beantragt wird ………………………………….

4.3. Anschrift / Anschriften des Arbeitsplatzes **** ………………………………………………………………………………………………………………………………………

4.4.Transnationale Maßnahme entsprechend der Abordnungssituation:

[] a) die Entsendung eines Arbeitnehmers in das Hoheitsgebiet Rumäniens im Namen des Unternehmens und unter seiner Koordination im Rahmen eines Vertrags zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem Leistungsempfänger, der auf dem rumänischen Hoheitsgebiet tätig ist, die Zeitraum der Entsendung zwischen dem Arbeitnehmer und dem entsendenden Unternehmen;

[] b) die Entsendung eines Arbeitnehmers an eine auf rumänischem Hoheitsgebiet ansässige Einheit oder ein Unternehmen der Unternehmensgruppe, wenn während der Entsendung ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Unternehmen besteht, das die Abordnung;

[] c) die Bereitstellung eines Arbeitnehmers durch einen Zeitarbeitsvermittler an ein entleihendes Unternehmen, das auf rumänischem Hoheitsgebiet niedergelassen ist oder seine Tätigkeit ausübt, wenn während der Entsendung ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitsvermittler besteht vorübergehend.

_______

* Tragen Sie die Bezeichnung der empfangenden territorialen Arbeitsaufsichtsbehörde ein, in deren Bereich die Tätigkeit der entsandten Arbeitnehmer ausgeübt werden soll.

** Auszufüllen mit der vollständigen Anschrift des Sitzlui des Unternehmens (Straße, Nr., Ort, Bundesland).

*** Geben Sie den einmaligen Registrierungscode oder eine andere Nr. ein. Identifizierung des Unternehmens.

**** Auszufüllen mit der vollständigen Anschrift des Nebensitzes / der organisierten Arbeitsstätte (Straße, Nr., Ort).

Rechtliche Grundlage:

REGIERUNGSBESCHLUSS (HG) 654/2021 zur Änderung und Ergänzung der methodischen Normen für die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen auf rumänischem Hoheitsgebiet, genehmigt durch Regierungsbeschluss Nr. 337/2017;

Gesetz 172/2020 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 16/2017 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen.