Der Praktikumsvertrag – wichtige Aspekte

Das normative Gesetz, das die Praktikumstätigkeit regelt, ist das Gesetz Nr. 176/2018 mit den späteren Änderungen und Ergänzungen.

Die jeweilige Tätigkeit wird aufgrund eines schriftlichen Vertrages für eine festgelegte Dauer von maximal 6 Monaten (720 Stunden) ausgeübt, für die der interne Mitarbeiter eine Entschädigung erhält.

Für verschiedene Tätigkeiten kann ein einzelner Vertrag mit einer Laufzeit von 6 Monaten oder mehrere Verträge paraphiert werden, wobei die Gesamtlaufzeit 6 Monate nicht überschreiten sollte.

Die Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf die Durchführung des Praktikumsprogramms werden durch den Praktikumsvertrag entsprechend dem Gesetz festgelegt und werden gegebenenfalls durch die Bestimmungen der Geschäftsordnung ergänzt.

Gemäß Artikel 8 Absatz (2) des Gesetzes Nr. 176/2018 über das Praktikum beträgt die Höhe der gemäß Absatz (1) festgesetzten Praktikumsvergütung mindestens 50 % des Mindestbruttogrundgehalts des Landes, das bei der Zahlung garantiert wird, und wird im Verhältnis zur Anzahl der Arbeitsstunden gewährt.

Bei Beendigung des Praktikumsvertrages können die Parteien die Fortsetzung der Tätigkeit durch Abschluss eines Einzelarbeitsvertrages nach Maßgabe des Gesetzes vereinbaren.

Am Ende des Praktikumsprogramms endet die Tätigkeit, wenn kein Einzelarbeitsvertrag abgeschlossen werden soll.

Wird der Arbeitsvertrag innerhalb einer Frist von höchstens 60 Tagen nach Abschluss der Bestimmungen des Praktikumsvertrags abgeschlossen, kann das Unternehmen eine Beförderungsprämie (aus dem Budget der Arbeitslosenversicherung) in Höhe von 4.586 Lei pro damit beschäftigten Person beantragen. Es ist zwingend erforderlich, das Arbeitsverhältnis für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 24 Monaten aufrechtzuerhalten.

Gemäß Artikel 2 Buchstabe k) des Gesetzes 176/2018 über das Praktikum ist die Praktikumsvergütung der monatliche Geldbetrag, der dem Praktikanten aufgrund seiner Teilnahme am Praktikumsprogramm vorbehaltlich der Bestimmungen des Artikels 61 Buchstabe . zusteht b) und Artikel 76 Absatz (2) Buchstabe s) des Gesetzes Nr. 227/2015 betreffs dem Steuergesetzbuch, samt späteren Änderungen und Ergänzungen.

Wir erwähnen, dass sich das Gesetz 176/2018 nur auf die Einkommensteuer bezieht. Die Praktikumsvergütung gilt jedoch, wie sich aus der zitierten gesetzlichen Vorschrift ergibt, als Gehaltseinkommen, da angegeben ist, dass sie den Bestimmungen des § 61 Buchstabe b) Steuergesetzbuch unterliegt.

Vor diesem Hintergrund halten wir es für sinnvoll, die Sozialbeiträge im Zusammenhang mit den Gehaltsvorstellungen beizubehalten.

  • Die Praktikumsvergütung stellt daher Einkünfte dar, die den lohnsteuerpflichtigen Gehältern und darauf berechneten obligatorischen Sozialabgaben gleichgestellt sind, vorbehaltlich der Erklärung im Formblatt 112 Erklärung über Sozialabgabenpflichten, Einkommensteuer und Nenndaten der Versicherten:
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  • CAS (Sozialversicherung) im Anteil  von 25 % – Artikel 137 Absatz 1 Buchstabe                                                                                a;
  • CASS (Krankenversicherung) im Anteil von 10 % – Artikel 155 Absatz (1)

Buchstabe a) Steuergesetzbuch;

  • CAM (Arbeitsversicherungsbeitrag) im Anteil  von 2,25% – Artikel 220^2 –

         Steuergesetzbuch

Die Aufnahmeeinrichtung ist verpflichtet, die Daten und Informationen aus dem Praktikumsvertrag spätestens am letzten Werktag vor Aufnahme der Tätigkeit im Rahmen des Praktikums in das von der Bezirksagentur für Arbeit eingerichtete Praktikumsvertragsregister einzutragen und zu übermitteln. von Bukarest, in dessen Gebiet es seine Tätigkeit ausübt, in elektronischer Form geführt, das sogenannte elektronische Beweisregister (https://www.internship.anofm.ro/).

Das elektronische Register enthält die Identifikationsmerkmale des Praktikanten, das Datum des Vertragsabschlusses, das Datum des Beginns der Tätigkeit im Rahmen des Praktikums, seine Dauer, die Höhe der Praktikumsvergütung, das Datum der Beendigung des Praktikumsvertrages, in dem das Praktikumsprogramm stattfindet. Der Zugang der Gastorganisation zum elektronischen Register erfolgt auf der Grundlage eines eigenen Passworts, das kostenlos verwendet wird

Aus buchhalterischer Sicht können die den Praktikanten zustehenden Beträge im Lastschriftkonto 621 „Kosten mit Mitarbeitern“ verbucht werden.

Rechtliche Grundlage:

Gesetz 176/2018 über Praktika, mit späteren Änderungen und Ergänzungen;

Abgabenordnung (genehmigt durch Gesetz Nr. 227/2015, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 688 vom 10.09.2015), mit späteren Änderungen und Ergänzungen;

Methodische Normen zur Anwendung der Abgabenordnung (genehmigt durch HG Nummer 1/2016).