Der Nennwert eines Essensgutscheins für das erste Semester 2021 wurde eingefroren und der Wert des indizierten monatlichen Betrags in Form von Kindergartengutscheinen für das erste Semester des laufenden Jahres wurde um 10 Lei erhöht. Diese Bestimmungen wurden durch Order Nr. 449/257/2021 und Nr. 450/258/2021 des Finanzministeriums und des Ministers für Arbeit und Sozialschutz, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 428 vom 22. April 2021, festgesetzt.
Gemäß der Verordnung Nr. 449/257/2021 des Ministeriums für Öffentliche Finanzen und des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz, wird der Wert der monatlichen Kindergartengutscheinen, ab April 2021, für das erste Semester 2021, festgelegt gemäß Art. 33 der Methodischen Normen für die Anwendung des Gesetzes Nr. 165/2018 über die Gewährung von Wertpapieren, genehmigt durch den Regierungsbeschluss Nr. 1.045 / 2018 samt späteren Änderungen, 480 Lei betragen. Der für das erste Semester 2021 festgelegte Nennwert gilt auch für die ersten beiden Monate des zweiten Semesters 2021, August 2021 bzw. September 2021.
In Übereinstimmung mit der Verordnung Nr. 450/258/2021 des Ministeriums für öffentliche Finanzen und des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz für das erste Semester 2021; ab April 2021, wird der Nennwert einer Essenskarte, gemäß dem Bestimmungen von Art. 33 der Methodiknormen für die Anwendung des Gesetzes Nr. 165/2018 über die Gewährung von Wertpapieren, die durch den Regierungsbeschluss Nr. 1.045 / 2018 samt späteren Änderungen genehmigt wurden, den Betrag von 20,01 Lei nicht überschreiten.
Der für das erste Semester 2021 festgelegte Nennwert gilt auch für die ersten beiden Monate des zweiten Semesters 2021, August 2021 bzw. September 2021.