Das Finanzministerium schlägt vor, die Anwendung der Bestimmungen über die steuerlichen Erleichterungen für die Früherziehung auszusetzen. Mit dem Entwurf eines normativen Gesetzes, der auf der Website zur Konsultation veröffentlicht wird, soll die Anwendung der Bestimmungen vom 25 Absatz (4) Buchst. i1) – i2) / Gesetz Nr.227/2015 betreffs dem Steuergesetzbuchsamt späteren Änderungen und Ergänzungen, ab den 1. April 20121 und bis am 31. Dezembere 2021, ausgesetzt werden
In einer Pressemitteilung erklärt das Finanzministerium, dass es diese Entscheidung nach den Berichten interessierter Steuerzahler, über die Unzulänglichkeit der Steuervorschriften und den diskriminierenden Charakter in Bezug auf verschiedene Kategorien von Arbeitnehmern getroffen habe. Es handelt sich zum Beispiel über diejenige, die als Arbeitgeber juristische Personen haben, welche Einkommenssteuern für Kleinstunternehmen oder Steuern, die für Tätigkeiten spezifisch sind, zahlen, öffentliche Einrichtungen oder Arbeitgeber, die Einkünfte aus unabhängigen Tätigkeiten erzielen.
Es wurde auch erwähnt, dass die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 239/2020 gegen die Bestimmungen der europäischen Gesetzgebung zu Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern verstoßen, als direkte Steuern und ohne Steuererleichterungen, die nicht ausdrücklich in den für die Mitgliedstaaten verbindlichen Richtlinien auf Ebene der Europäischen Union vorgesehen sind.