Das Ministerium für Arbeit und Sozialschutz (MMPS) teilt mit, dass eine Reihe von Änderungen von der Institution eingereicht wurden, zur Änderung und Vervollständigung der OUG Nr. 147/2020 über die Gewährung von freien Tagen für Eltern zur Beaufsichtigung von Kindern, in der Situation der Einschränkung oder Aussetzung der didaktischen Aktivitäten, die die effektive Anwesenheit von Kindern in den Bildungseinheiten und in den Vorschul-Frühbildungseinheiten infolge der Verbreitung des SARS-CoV-2-Coronavirus voraussetzen, wurden von der Fachkommission des Parlaments.
„Ich habe festgestellt, dass die Bestimmungen über die Gewährung von freien Tagen für die Beaufsichtigung von Kindern im Falle einer Einschränkung oder Unterbrechung der Unterrichtstätigkeit in einem nicht einheitlichen Fall bei Alleinerziehenden gelten; jeweils, dass einige Arbeitgeber freie Tage oder Gehaltserhöhungen gewährten, andere nicht. Um diese Situationen zu korrigieren, haben wir eine Reihe von Änderungsanträgen eingereicht, die angenommen wurden. Auch die Angestellten des nationalen Verteidigungssystems, der öffentlichen Ordnung und der nationalen Sicherheit, Angestellten von Strafanstalten und Angestellten von öffentlichen Gesundheitseinheiten können sich für freie Tage oder für die Gehaltserhöhung von 75% des Grundgehalts“, entscheiden, erklärte der zuständige Minister.
Für die einheitliche Regelung der Situation von Alleinerziehenden wurde daher festgestellt, dass der Elternteil, der freie Tage oder eine Gehaltserhöhung beantragt, die Erklärung des anderen Elternteils nicht mehr benötigt; wenn es existiert / deklariert ist. In Situationen, in denen diese Rechte gewährt wurden, stellen die gezahlten Beträge keine Schulden dar und werden nicht eingezogen.
Eine weitere Änderung betrifft die Angestellten der öffentlichen Einrichtungen für Verteidigung, öffentliche Ordnung und nationale Sicherheit, die Strafanstalten und das Personal der öffentlichen Sanitäranlagen, die entweder die Gewährung der bezahlten freien Tage beantragen könnenoder die Gehaltserhöhung von 75% des Grundgehalts / Positionsgehalts / Positionssaldos entsprechend einem Arbeitstag.
„In Anbetracht der vom Bildungsministerium und vom Gesundheitsministerium vorgeschlagenen Änderungen für die Entwicklung der Lehrkurse. Die Verordnung wurde so angepasst, dass die Anzahl der gewährten freien Tage oder die Anzahl der Tage im Zusammenhang mit der Gehaltserhöhung in Abhängigkeit von dem Zeitraum festgelegt wird, der in der Entscheidung des Bezirksausschusses für Notsituationen / des Bukarester Stadtausschusses für Notsituationen vorgesehen ist, oder durch die Entscheidung des Managements der Bildungseinheiten / -institutionen, falls die Einschränkung oder Aussetzung der didaktischen Aktivitäten aufgrund des Auftretens von Krankheitsfällen in der Vorschul- / Frühbildungseinheit festgestellt wird. Wenn die Beschränkung oder Aussetzung von Unterrichtsaktivitäten, die die tatsächliche Anwesenheit von Kindern betreffen, durch die Entscheidung des Managements von Bildungseinheiten oder -einrichtungen festgelegt wird, muss dies den Eltern innerhalb von 24 Stunden nach der Ausstellung mitgeteilt werden, einschliesslich auf elektronischem Wege, damit die Eltern es dem Arbeitgeber in Kopie vorlegen können, um die freien Tage oder die Gehaltserhöhung zu beantragen “, heißt es in der Pressemitteilung des MMPS.