Das Ministerium für Wirtschaft, Unternehmertum und Tourismus kündigt an, den Begünstigten die Maßnahmen 1 „Mikrozuschüsse“ und 2 „Betriebsmittelzuschüsse“ der Computeranwendung zur Verfügung zu stellen, die zum Hochladen des Fortschrittsberichts und der zugehörigen Dokumente verwendet wird, gemäß den Bestimmungen der für die beiden Unterstützungsmaßnahmen geltenden Umsetzungsverfahren. Dies ist im Modul Umsetzung-Berichterstattung verfügbar.
Nach den Bestimmungen der Notstandsverordnung Nr. 130 vom 31. Juli 2020 zu einigen Maßnahmen zur Gewährung finanzieller Unterstützung aus nicht erstattungsfähigen externen Mitteln im Zusammenhang mit dem operationellen Programm für Wettbewerbsfähigkeit 2014-2020 im Zusammenhang mit der durch COVID-19 verursachten Krise sowie zu anderen Maßnahmen in diesem Bereich von europäischen Fonds, legt der Endbegünstigte der staatlichen Beihilfe innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum, an dem das Geld auf sein Bankkonto überwiesen wurde, einen Fortschrittsbericht über die bei der Bank angefallenen Kosten vor.
Wenn der Fortschrittsbericht nicht innerhalb der angeforderten Frist oder mit fehlenden Informationen eingereicht wird oder wenn er nicht mit den angeforderten Informationen / Dokumenten ausgefüllt wird, kann AM-POC / MEEMA / AIMMAIPE ein Gerichtsverfahren einleiten, um die in Form von Microgrant gewährte finanzielle Unterstützung zurückzufordern, auf der Grundlage einer Methode zur Rückforderung staatlicher Beihilfen, die nach Genehmigung des Systems staatlicher Beihilfen durch die Europäische Kommission zu entwickeln ist.