Informierung der Verwaltung des Umweltfonds (A.F.M.) in Bezug auf die Übermittlung von Umwelterklärungen

Berücksichtigung der Ziele der Nationalen Strategie zur digitalen Agenda für Rumänien, sowie die Digitalisierungsmaßnahmen auf der Ebene der Behörden und Institutionen, die von der rumänischen Regierung im Kontext der durch das SARS-CoV-2-Virus verursachten epidemiologischen Situation gefördert werden, informiert die Verwaltung des Umweltfonds (A.F.M.) ass die Erklärungen zu den Verpflichtungen gegenüber dem Umweltfonds ausschließlich auf elektronischem Wege per Fernübertragung übermittelt werden, beginnend mit der Erklärung zum Berichtszeitraum März 2021, mit Einreichungsfrist 26.04.2021.

In diesem Zusammenhang empfehlen wir allen Steuerzahlern, die sich nicht für die Nutzung des Dienstes „Online Einreichung der Erklärungen“ registriert haben, alle diesbezüglichen Maßnahmen zu ergreifen und auf die Website der Verwaltung des Umweltfonds (A.F.M.) unter https://online.afm.ro/ zuzugreifen.

Laut einer kürzlich veröffentlichten Mitteilung der AFM (Verwaltung des Umweltfonds) wird bekannt gemacht, dass die Erklärungen zu den Verpflichtungen gegenüber dem Umweltfonds bis März in Papierform eingereicht werden können.

Die Erklärungen werden ausschließlich auf elektronischem Wege per Fernübertragung eingereicht, beginnend mit der Erklärung zum Berichtszeitraum März 2021 mit einer Verlängerungsfrist vom 26. April 2021.

„In Anbetracht der Ziele der Nationalen Strategie zur digitalen Agenda für Rumänien sowie der Digitalisierungsmaßnahmen auf der Ebene der Behörden und Institutionen, die von der rumänischen Regierung im Kontext der durch das SARS-CoV-2-Virus verursachten epidemiologischen Situation gefördert werden, informiert AFM dass die Erklärungen gegenüber dem Umweltfonds ausschließlich auf elektronischem Wege per Fernübertragung eingereicht werden, beginnend mit der Erklärung für den Berichtszeitraum März 2021, mit Einreichungsfrist 26. April 2021“, gemäß AFM-Mitteilung.

Das Unternehmen empfiehlt allen Steuerzahlern, die sich nicht für die Nutzung des Dienstes „Online-Erklärungen einreichen“ registriert haben, im nächsten Zeitraum alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und auf die Website der Umweltfondsverwaltung unter https://online.afm.ro/ zuzugreifen

Wir erinnern Sie daran, dass „eTax“ die Computeranwendung ist, mit der Steuerzahler, Einzelpersonen oder juristische Personen, ohne zum Hauptsitz der Umweltfondsverwaltung reisen zu müssen, auf die folgenden Funktionen des Dienstes „Online Einreichung von Erklärungen“ zugreifen können:

– elektronische Bearbeitung, Kommunikation und Druck von Erklärungen zu den Verpflichtungen gegenüber dem Umweltfonds (*);

– Überprüfung des Eingangs der Erklärungen zu den Verpflichtungen gegenüber dem Umweltfonds und der zugewiesenen Registrierungsnummern;

– Ansicht des Verlaufs der übermittelten Aussagen und Herunterladen ihrer Situation;

– Ansicht nd Herunterladen der Situation von Zahlungen an den Umweltfonds.

Für die elektronische Einreichung der Erklärungen zu den Verpflichtungen gegenüber dem Umweltfonds ist es obligatorisch, sich bei der Computeranwendung einer autorisierten Person (Inhaber einer qualifizierten elektronischen Signatur) anzumelden.

Wir präzisieren, dass während dieses Zeitraums die Übermittlung der Erklärungen zu den Verpflichtungen gegenüber dem Umweltfonds über Postdienste, Kurierdienste oder den eTAX-Onlinedienst erfolgt. Die Zahlung von Steuern und Beiträgen erfolgt per Zahlungsanweisung oder Postanweisung.

Die Umwelterklärung wird zu mehreren Zeitfristen eingereicht. Sie kann je nach Situation monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gemäß der Verordnung des Umweltministeriums 591/2017 (zur Genehmigung des Modells und des Inhalts des Formblatts „Erklärung über die Verpflichtungen gegenüber dem Umweltfonds“ und Anweisungen zum Ausfüllen und Einreichen).