Das Ministerium für Öffentliche Finanzen hat die Bestimmungen der Verordnung Nr. 2810/2019 zur Genehmigung des Verfahrens zur Anwendung der Maßnahmen zur Umstrukturierung der ausstehenden Haushaltsverpflichtungen am 31. Dezember 2018 samt Änderungen und Ergänzungen der Regierungsverordnung Nr. 6/2019 auf Anordnung des Ministers für Öffentliche Finanzen Nr 2.998/ 2020, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 1.211 vom 11. Dezember 2020 durch nachfolgende Elemente, harmonisiert:
- Entfernung des Ausdrucks „im Fall von Schuldnern mit Hauptschulden in Höhe von mindestens einer Million Lei“ aus dem Titel des Auftrags und aus dem Titel des Satzes;
- Änderung der Frist für die Übermittlung der Benachrichtigung;
- Änderung der Frist für die Einreichung des Antrags auf Umstrukturierung der Haushaltsverpflichtungen;
- Erweiterung der Kategorien von Schuldnern: Schuldner, die die Umschuldung verlieren, weil ihre während des Umschuldungszeitraums prognostizierten Barverfügbarkeiten ihre Unterstützung nicht zulassen, sowie Schuldner, die die Haushaltsverpflichtungen gemäß Art. 210-211 und art.235 des Gesetzes Nr.207/2015 aus dem Steuergesetzbuch samt späteren Änderungen und Ergänzungen;
- Erwähnung, dass der Schuldner die Mitteilung jederzeit auf seinen Antrag zurückziehen kann, ohne dass der Schuldner das Recht verliert, eine neue Bekanntgabe bis zu der gesetzlich festgelegten Frist einzureichen;
- Klarstellung der Bestimmungen über die Zahlung des Prozentsatzes von 5%, 10% oder 15%, der einen zu zahlenden Vorschuss in Bezug auf die Höhe der wichtigsten Haushaltsverpflichtungen darstellt, die einer Zahlungserleichterung unterliegen;
- Klarstellung der Probleme im Zusammenhang mit der Erteilung von Entscheidungen, wenn im Zahlungsplan enthaltene Beträge im Voraus bezahlt werden oder der Schuldner die Änderung oder Wartung der Zahlungsfazilität sowie sonstige Vorgänge im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Gewährung und Befolgung der Zahlungsfazilitäten beantragt.
- Änderung der Anhgänge Nr. 1-2 und 4-16 des Verfahrens zur Umsetzung von Maßnahmen zur Umstrukturierung ausstehender Haushaltsverpflichtungen bis zum 31. Juli 2020.
Daher wurden diese Anhänge durch die Anhänge Nr. 1-15, samt den folgenden Änderungen, ersetzt:
- zu den Anhängen Nr. 1-4 und 6 aus dem Verfahren, wurde der Ausdruck „31. Dezember 2018” durch der Ausdruck „31. Juli 2020” ersetzt;
- zu den Anhängen Nr. 1-4 și 6 aus dem Verfahren, wurde der Ausdruck „1. Januar 2019” durch der Ausdruck „1. August 2020” ersetzt;
- zum Anhang Nr. 4 aus dem Verfahren, wird beim Kapitel A-II. Sonstige Bedingungen, Buchstabe b4) der Ausdruck „Höhe der Haushaltsverpflichtungen” durch der Ausdruck „Höhe der wichtigsten Haushaltsverpflichtungen”.
Die Formblätter zur Aufrechterhaltung der Zahlungsausfallfazilität, zur Änderung der Zahlungsfazilität sowie für alle anderen Vorgänge im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Gewährung und Nachverfolgung der Zahlungsfazilitäten wurden ebenfalls geregelt.