Das Ministerium für öffentliche Finanzen veröffentlichte auf der Website den Entwurf einer Verordnung zu den wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Erstellung und Übermittlung von jährlichen Finanzabschlüssen und Berichterstattungen von Wirtschaftsbeteiligten an die Gebietsbehörden des
Die Rechtsvorschrift umfasst Aspekte in Bezug auf die Aufstellung der Jahresabschlüss für das Geschäftsjahr 2020 und die von den Wirtschaftsbeteiligten zum 31. Dezember 2020 erstellten Berichterstattungen sowie deren Vorlage bei den Gebietsbehörden des MFP.
Dargestellt sind die Kategorien von Jahresabschlüssen, die gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften erstellt wurden, bzw. die Rechnungslegungsvorschriften für die einzelnen Jahresabschlüsse und die konsolidierten Jahresabschlüsse, genehmigt durch den Beschluss des Ministers für öffentliche Finanzen Nr. 1.802 / 2014, samt späteren Änderungen und Ergänzungen oder den Rechnungslegungsvorschriften, die den International Financial Reporting Standards entsprechen, genehmigt durch die Verordnung des Ministers für öffentliche Finanzen Nr. 2.844 / 2016, samt späteren Änderungen und Ergänzungen
Berücksichtigend die Tatsache, daß durch Regierungsdringlichkeitsverordnung (OUG) Nr. 78/2019 über die Änderung einiger normativer Rechtsvorschriften und die Einführung einiger Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft sowie über die Genehmigung einiger Haushaltsmaßnahmen der Regierungserlaß (OG) 23/2017 über die Aufschlüsselung der Mehrwertsteuer aufgehoben wurde, ist es nicht mehr gerechtfertigt, die Konten über die Aufschlüsselung der Mehrwertsteuer zu führen, und daher wird vorgeschlagen, sie aus dem Kontenplan zu streichen.
Gleichzeitig wird vorgeschlagen, dass die Bestimmungen der Rechnungslegungsvorschriften, die von der Verordnung des Ministers für öffentliche Finanzen Nr. 1.802 / 2014, auf die Funktion des Kontos 106 „Reserven“, ähnlich denen, die demselben Element entsprechen, gefunden in der Funktion des Kontos 129 „Gewinnverteilung“.