Wir informieren Sie über die Genehmigung einer Steuervergünstigung die seitens dem Ministerium für Öffentliche Finanzen gewährt wurde. Wir erachten diese Steuervergünstigung als interessant für Sie. Durch die oben erwähnte Steuervergünstigung wird eine Steuergutschrift für Ausgaben im Zusammenhang mit dem Betrieb von Frühkindlichen Bildungs- und Erziehungseinheiten gewährt. Die Frühkindlichen Bildungs- und Erziehungseinheiten sind unter Verwaltung von Steuerzahlern zwecks Unterbringung von Kindern von Arbeitnehmern in Einheiten die für die frühzeitliche Bildung und Erziehung von Kindern vorgesehen sind, gemäß den geltenden Rechtsvorschriften.
Die Maßnahme hilft juristischen Personen, die Kinderkrippen und / oder Kindergärten für ihre eigenen Mitarbeiter einrichten oder die Unterbringung von Kindern von Mitarbeitern in Kinderkrippen und / oder Kindergärten (privat oder staatlich) bezahlen, die vom Abzug der gezahlten Beträge von den an den Staatshaushalt gezahlten Beträgen profitieren (Gewinnsteuer, Gehälter, Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern) in dem Monat oder Quartal, in dem sie ausgegeben werden, bis zur monatlichen Obergrenze von 1.500 Lei / Kind. Die Beträge werden zunächst von der vom Unternehmen geschuldeten Gewinnsteuer abgezogen, und die Differenz wird von der vom Steuerpflichtigen für Arbeitnehmer einbehaltenen Lohnsteuer, von der fälligen Mehrwertsteuer oder von den fälligen Verbrauchsteuern abgezogen.
Gemäß der Gesetzgebung im Bildungsbereich besteht die Früherziehung (0-6 Jahre) aus:
- dem frühzeitigen Erziehungsniveau (0 – 3 Jahre) und
- der Vorschuleerziehung (3 – 6 ani), welche die kleine Gruppe, die mittlere Gruppe und die große Gruppe umfasst.
Die frühzeitlichen Vorschulerziehung kann in staatlichen oder privaten Kinderkrippen, Kindergärten und Tagesstätten nach demselben Inhalt – pädagogisch und nach denselben nationalen Standards – stattfinden